Beratungspflicht/-recht Betriebsrat

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Guten Abend,


    gemäß § 9 Abs. 1 u. 2 ASiG müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten und sie haben ihn auf sein Verlangen hin in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.


    Meine Frage lautet: „Lässt sich aus o. g. Pflicht der Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch gleichzeitig ihr Recht auf Beratung des Betriebsrates ableiten?“ Oder anders ausgedrückt: „Muss der Betriebsrat sich in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes von Fachkräften für Arbeitssicherheit beraten lassen, wenn bei den Betriebsratsmitgliedern nicht die sicherheitstechnische Fachkunde vorliegt?“


    Hintergrund meiner Frage ist die "fragwürdige" Zustimmung des Betriebsrates zur Reduzierung des Arbeitsschutzfachpersonal im Rahmen der Mitbestimmung und die damit einhergehende Entstehung eines Betreuungsdefizits.


    Danke und beste Grüße an Euch.

  • ANZEIGE
  • Guten Morgen,


    ich denke nicht auf Grundlage des ASIG.

    Den Betriebsrat würde ich immer auf das Betriebsverfassungsgesetz "festnageln".

    1. §80 Allgemeine Aufgaben Abs.1 Nr. 1, 3 (auch Sifas sind idR Arbeitnehmer) und Nr.9

    2. §89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz

    Meiner Meinung nach, müsste der BR auf Grund dieser, seiner Aufgaben, darüber 'Nachdenken, ob er einer solchen Forderung nachkommen will/darf.

    Das wäre mein Verständnis aber ich bin kein Anwalt.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • Hallo Snooze,


    wie kann der BR seine Zustimmung zur Reduzierung des Arbeitsschutzfachpersonales geben? Die Vorgaben wie hoch die Betreuung zu sein hat legt der Gesetzgeber fest und die GF und der BR stehen nicht über dem Gesetz.


    Da stimmt was mit eurem BR nicht. :/

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Guten Morgen,


    wer ist genau mit Arbeitsschutzfachpersonal gemeint?

    Will er die SiFas reduzieren, oder die Sibes, oder andere?

    Ist danach weiterhin die gesetzliche Grundbetreuung abgedeckt, oder wird es dann schon knapp?

    SiBes werden bei der Grundbetreuung nicht berücksichtigt


    Gruß

    Gommke

    "Die Ungeduld verlangt das Unmögliche,
    nämlich die Erreichung des Ziels ohne die Mittel."

    – Georg Wilhelm Friedrich Hegel

  • wie kann der BR seine Zustimmung zur Reduzierung des Arbeitsschutzfachpersonales geben? Die Vorgaben wie hoch die Betreuung zu sein hat legt der Gesetzgeber fest und die GF und der BR stehen nicht über dem Gesetz

    Hallo Andy,


    vielleicht hat die Organisation mehr Arbeitsschutzfachpersonal als gefordert?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE
  • Hallo Snooze ,


    könntest du bitte weitere Inhalte zum Sachverhalt schildern?


    Der Fall klingt spannend, lässt aber viel Raum zur Interpretation.



    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Hintergrund meiner Frage ist die "fragwürdige" Zustimmung des Betriebsrates zur Reduzierung des Arbeitsschutzfachpersonal im Rahmen der Mitbestimmung und die damit einhergehende Entstehung eines Betreuungsdefizits.

    Da müsste es ja Argumente geben, warum dem zugestimmt würde. Handelt es sich beim Arbeitsschutzfachpersonal um SiFas? Ich würde eine Systemprüfung durch den Unfallversicherungsträger empfehlen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo an Alle,


    vielen Dank für die Antworten. Wie gewünscht etwas mehr Kontext:

    Der Betriebsrat (hier PersRat wg. öD) hat eine Org-Maßnahme mdB um Zustimmung vorgelegt bekommen. In dieser sollte ein Dienstposten einer Sifa (bei uns FAS) gestrichen werden. Durch die Streichung des Dienstpostens ist ein Betreuungsdefizit entstanden, da die von der Behörde vorgeschriebenen (sicherheitstechnischen) Betreuungszeiten von Sifa's nicht mehr gewährleistet werden könne. Es fehlt schlicht und ergreifend der nunmehr mit Zustimmung des PersRat gestrichene Dienstposten (rechnerische Betreuungszeit: 3000 Std/J, Betreuungszeit d. Sifa: 1600 Std/J). Der PersRat hat zugestimmt, ohne sich vorher fachlich von der ltd. Sifa beraten zu lassen. Hätte der PesrRat sich beraten lassen, hätte man auf das entstehende Betreuungsdefizit hinweisen können.


    Daher meine Frage, ob der PersRat sich nicht nur beraten lassen kann, sondern auch beraten lassen muss.


    Danke und vG.

  • Daher meine Frage, ob der PersRat sich nicht nur beraten lassen kann, sondern auch beraten lassen muss.

    Ein muss sehe ich hier nicht......



    Hätte der PesrRat sich beraten lassen, hätte man auf das entstehende Betreuungsdefizit hinweisen können.

    Das kann man doch jetzt auch noch

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE
  • Sehe ebenfalls kein muss.


    Je nach Bundesland lässt sich vllt. was konstruieren, bspw. unser SächsPersVG sagt:


    § 74

    Unfall-, Umwelt- und Gesundheitsgefahren

    (1) Der Personalrat hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die übrigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in der Dienststelle einzusetzen.

    (2) 1Der Dienststellenleiter und die in Absatz 1 genannten Stellen sind verpflichtet, bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen den Personalrat oder die von ihm bestimmten Personalratsmitglieder derjenigen Dienststelle hinzuzuziehen, in der die Besichtigung oder Untersuchung stattfindet. 2Der Dienststellenleiter hat dem Personalrat unverzüglich die den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung betreffenden Auflagen und Anordnungen der in Absatz 1 genannten Stellen mitzuteilen.



    >> Aus (1) ließe sich das Sicherstellen der erforderlichen Betreuung ableiten, so dass der genannte Beschluss nur mit einer Alternativlösung (sprich zusätzliche externe Betreuung) umzusetzen ist.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Ein muss sehe ich hier nicht......

    Ich auch nicht, zumindest nicht direkt. Ein Rechtsanspruch zur Durchführung der Beratung des PersRats lässt sich für die Sifa nicht ableiten. Jedoch müsste mMn der PersRat sich beraten lassen - sprich, er müsste sie von alleine einfordern -, wenn er sachgerechte Entscheidungen treffen will und ihm die Sachkunde fehlt. Denn die Verpflichtungen für die Sichh u. den GesundhSch aus dem BPersVG sind einschlägig.


    Das kann man doch jetzt auch noch

    Schon, allerdings ist die OrgMaßnahme vollzogen. Die Umkehr dürfte Jahre dauern - so zumindest meine Erfahrung. Ist ein DP erst einmal weg, wird es sehr schwierig, diese zurückzuerhalten.

  • Ich würde jetzt keine große Debatte mit dem PR führen, denn als SiFa ist man ja auch auf gute Zusammenarbeit angewiesen. Daher einfach ein ruhiges Gespräch führen und den PR bitten, er möge doch über die Unfallkasse eine Systemprüfung anstoßen.

    Schon, allerdings ist die OrgMaßnahme vollzogen. Die Umkehr dürfte Jahre dauern - so zumindest meine Erfahrung..

    Wenn die Systemprüfung ergibt, dass die vorhandenen Betreuungszeiten nicht ausreichen, wird es eine entsprechende Auflage mit Fristsetzung geben. Siehe da, das kann dann ganz schnell gehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich würde jetzt keine große Debatte mit dem PR führen, denn als SiFa ist man ja auch auf gute Zusammenarbeit angewiesen. Daher einfach ein ruhiges Gespräch führen und den PR bitten, er möge doch über die Unfallkasse eine Systemprüfung anstoßen.

    Wenn die Systemprüfung ergibt, dass die vorhandenen Betreuungszeiten nicht ausreichen, wird es eine entsprechende Auflage mit Fristsetzung geben. Siehe da, das kann dann ganz schnell gehen.

    Ich bin bei einer Behörde tätig, bei der die UK keine Fachaufsicht hat. Die Systemprüfung habe ich auch schon von zuständiger Stelle durchführen und das Defizit ausweisen lassen. Aber - und das würde hier sicher zu weit führen - das Schimpfwort lautet "Eigenvollzug". Jeder weiß in etwa, was dass letztlich bedeutet.

  • ANZEIGE
  • ...also grundsätzlich ist ja hier nicht der BR/PR Ansprechpartner, sondern immer noch der Dienstherr...oder?!?!?


    In diesem Sinne

    Der Michael

    Verstehe ich nicht ?(. Die Ausgangsfrage bezog sich darauf, ob der PersRat bzw. BetrRat sich beraten lassen muss oder nicht.

  • Verstehe ich nicht ?(. Die Ausgangsfrage bezog sich darauf, ob der PersRat bzw. BetrRat sich beraten lassen muss oder nicht.

    ...nee, muss er mM nicht. Aber selbst wenn, und das ist Hintergrund meiner Bemerkung, würde ich mich hier nicht ungefragt aufdrängen. Meine "Beratung" käme in diesem Falle zuallererst dem Unternehmer/Dienstherr zu - und zwar ausführlich und schriftlich. Er hat schliesslich die Konsequenzen zu tragen und nicht der PR...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)