Portalkran unterbauen?

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  • Hallo Forum,

    ich habe eben eine Frage bekommen, die mich erstmal sprachlos macht.

    Ist es erlaubt einen Portalkran zu unterbauen um die Hebehöhe zu vergrößern?

    Geplant ist einen Portalkran in einem U-Profil laufen zu lassen und die Schiene inkl. Kran auf ca. 0,6m anzuheben/unterbauen.

    Wer kann mir da helfen? Ich habe keinen Kranschein und habe in Kranvorschriften bisher noch nichts zur Aufstellfläche oder

    Bodenbeschaffenheit gefunden.

    Grüße

    falcon

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  • Hi,

    nein ein mobiler Portalkran mit 4m Höhe. Das reicht zum Aufbau einer Maschine nicht aus und

    die Aufbaufirma will den Kran nun unterbauen.

    Meinem Bauch gefällt das nicht, aber ich habe noch keine Grundlage gefunden....

    Grüße

  • Der Kranhersteller sollte hier doch auch Infos geben können und daher auch eine erste Anlaufstelle sein.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


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  • Die DGUV Vorschrift Krane ist da bewusst allgemein formuliert: der Unterbau (inkl. Boden) muss ausreichend tragfähig sein und der Kran standsicher betrieben werden können. Informationen zum dazu erforderlichen Unterbau der Schienen bzw. der Krankonstruktion kann evtl. der Hersteller liefern oder ein Sachverständiger, der den Kran ggf. (falls der Kran kraftbetrieben oder handbetrieben mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1000kg oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1000kg ist) eh vor der ersten Inbetriebnahme abnehmen muss. Ggf. ist zusätzlich ein Statiker zur Bewertung der Bodentragfähigkeit im Gebäude erforderlich.

  • So, Aktion einfach Untersagt!

    Darfst Du das?

    ein mobiler Portalkran mit 4m Höhe. Das reicht zum Aufbau einer Maschine nicht aus und

    die Aufbaufirma will den Kran nun unterbauen

    Der Kran dürfte der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen, dort unter Anhang 1, Nr. 2. Relevant dürfte der Anhang 3 Abschnitt 1 sein. Nach Aufbau ist eine Überprüfung durch einen Prüfsachverständigen notwendig und der dürfte bei einem solchen Umbau auf einen statischen Nachweis bestehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei uns sind die Portalkrane um einiges größer und laufen auf Schienen innerhalb der Versorgungsleitungslänge. Wenn ein Schiff beim Anlegemanöver da durch Maschinenausfall mal gegenfährt, ist erst mal keine Arbeit möglich, bis die Sicherheit geklärt ist.

    Ein "Aufbocken", wie von dir beschrieben, verändert den Kraftfluss bei aufgenommener Last.

    Man wundert sich, auf was für Ideen die inzwischen wieder kommen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Darfst Du das?

    Der Kran dürfte der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen, dort unter Anhang 1, Nr. 2. Relevant dürfte der Anhang 3 Abschnitt 1 sein. Nach Aufbau ist eine Überprüfung durch einen Prüfsachverständigen notwendig und der dürfte bei einem solchen Umbau auf einen statischen Nachweis bestehen.

    Wer sollte es mir verbieten?

    Wird es trotzdem aufgebaut nehme ich die Flex und schneid das Teil klein

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  • Ein "Aufbocken", wie von dir beschrieben, verändert den Kraftfluss bei aufgenommener Last.

    Man wundert sich, auf was für Ideen die inzwischen wieder kommen.

    Genau das ging mir beim Lesen auch durch den Kopf...

    Aber wie gesagt: Da muss der Hersteller was zu sagen können - die haben doch die ganze Statik durchgenudelt...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Vom Prinzip her vergleichbar mit dem LKW mit Arbeitsbühne... Normal aufpratzen, alles tutti. Nun sollte das Ding auf nen Bahnwaggon und von da aus arbeiten. Passt nur leider nicht mit den Stützen. ...könnte man ja knapp am Waggon abstützen...

    Beim Stürzen dann an Besten gleich in die Oberleitung, die dafür nicht abgeschaltet wurde.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Wenn du den unterbaust, musst du einen haben der die Statik berechnet, die Schweißnähte schweißen darf, Schweißnähte röntgen. mietet euch einen Kran auf 8 Achsen, der in die Halle passt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick