Hallo SiFas,
es gibt im Forum ja schon einige Beiträge zu dem Thema G25 (Vorsorge vs. Eignung usw.).
Was ich aber aktuell nicht so recht finden konnte, sind ein paar Beispiele, wie eine Anwendung oder Umsetzung in der Praxis erfolgt.
Konkret geht es mir um den Ablauf einer Beauftragung für einen neu ausgebildeten Staplerfahrer.
Wann (mit welchen Unterlagen oder Nachweisen) erfolgt diese Beauftragung durch wen?
Nutzt ihr dafür bei Euch die G25 als Eignungsuntersuchung? Wie ist das rechtlich abgeklärt?
Weiterhin haben wir bisher für alle im Werk beauftragten Staplerfahrer die G25 regelmäßig als Vorsorge angeboten. Wir wollen dies nun nach Möglichkeit als regelmäßige Eignungsuntersuchung durchführen. Wie handhabt Ihr das Thema für die bereits beauftragten MA?
Danke schon mal für ein paar Umsetzungsbeispiele. 😉
Viele Grüße
EHS Mann