Servus und Hallo zusammen,
ich habe folgendes Thema vor Ort bei einem Kunden.
In einer Industriehalle ist ein gemauerter Bereich für die Instandsetzung absetzt, alles ganz normal und klassisch für Bauten aus den 70ern.
In der Werkstatt gibt es eine Schweißecke (wurde auf Vordermann gebracht, Abtrennung, Absaugung usw.), ein paar Werkbänke, Drehbank, Fräsmaschine, relativ eng und "normal". Soweit so gut.
Am rechten hinteren Ende führt eine steile (auch schon maximal was bau- und platztechnisch möglich war entschärft) Treppe in eine eingezogene Zwischendecke, die als Lager dient. In diesem Lager (absperrbar) wird ziemlich alles gelagert, Ersatzteile, Flüssigkeiten, Verbrauchsartikel usw..).
Bis dahin alles entspannt und okay.
Allerdings besteht der Untergrund auf dem das Ganze steht, aus dünnen Brettern. Klassische Fichtenbretter die auf Doppel-T-Trägern montiert sind.
Die Regale wurden schon von der Punkt auf Flächenbelastung umgestellt, in Schränken mit Flüssigkeiten wurden Auffangwannen aufgestellt usw.
Jetzt kam bei einem Audit allerdings die Frage auf, ob das Ganze den so zulässig sei und aufgrund welcher Grundlage denn diese Bretter/dieser Boden überhaupt zulässig sind und sowieso... (ich konnte krankheitsbedingt nicht teilnehmen Kack-Co..a)
Daraufhin wurde ich jetzt gefragt, welche Anforderungen es denn an solche Zwischenböden gibt. Und deshalb bin ich jetzt hier, weil irgendwie find ich nichts dazu oder bin nicht fähig die Suchmaschine richtig zu bedienen.
Mein erster Gedanke war, was sagt denn der Feuerversicherer? Evtl kann man da ein paar Anforderungen rausziehen.
Aber sonst? Ganz stumpf Bauordnung?
Die ASR A 1.5 oder DGUV R 108-003 fand ich jetzt nicht so passend.
Besten Dank im Voraus!