Hallo,
mal wieder ein schönes Thema (ich liebe es.... nicht).
Folgender Sachverhalt:
Abzüge sind Sicherheitseinrichtungen, die regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen. Grundlage dieser Verpflichtung ist insbesondere § 7 Abs. 7 der Gefahrstoffverordnung. Genaue Angaben gibt es hier mal wieder nicht...
Abzüge sollen laut Laborrichtlinie und TRGS 526 jährlich geprüft werden... Soweit klar. Finde ich auch eindeutig...
Nun meint aber mein Kollege, dass mit Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung man von diesem "jährlich" abweichen kann... in unserem Fall auf alle 2 Jahre.
GBU sieht dann etwa so aus: Da von x Abzügen in der Regel nur 5 % (können auch etwas weniger gewesen sein) Ausfälle/Mängel haben... reicht es, wenn die Abzüge alle 2 Jahre...
Wird bei uns auch so gemacht... Resultat: Die Abzüge sind seit 2019 nicht mehr geprüft... (Fragt nicht... 1 Person, etwa 900 Abzüge, Corona-Homeoffice, Krankheit, Urlaub... nun haben wir den Salat)
Ich bin hin und her gerissen...
Um von der konkreten Angabe "müssen jährlich..." in TRGS 526 und Laborrichtlinie abweichen zu können: Was wären Maßnahmen, um die gleiche Sicherheit auf andere Weise zu erreichen? Oder ist es ein ungeschriebenes Gesetz, dass man hier gar nicht Abweichen kann - leider ist "der Abzug" nicht so eindeutig wie Aufzug oder Kran mit einem eigenen Anhang in in der Betriebssicherheitsverordnung)
Es ist heute zu heiß oder mir fehlt es da an Phantasie...