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  • Hallo Kollegen.
    Ich habe eine Frage mit der ich nicht ganz klar komme.
    Ein Sanitäter des DRK hat eine Reanimation bei einem Patienten durchgeführt. Anschliessend bemerkt er schmerzen im Kreuz. Beim Arzt werden zwei Bandscheibenvorfälle festgestellt. Der Sanitäter ist zwar Ehrenamtlich tätig aber über das DRK versichert. Nun ist das DRK der Meinung, dass das kein Arbeitsunfall ist. Grund, es sei eine arbeitsbedingte Erkrankung.
    Ich sehe das ein weinig anders. Der Bandscheibevorfall ist ja aus einer "Aktion" heraus entstanden. In diesem Fall wohl, die Anstrengung bzw. die nicht ganz anatmomische Stellung bei einer Reanimation.

    Was ist den Eure Meinung dazu ? Ist es ein Arbeitsunfall oder nicht ?

    Danke schon mal.

    LG
    Michael Kasper

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    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

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  • Hi Michael,

    ...das zu entscheiden würde ich, mal so in den Papierkorb gesprochen, einfach der BG überlassen. Grundsätzlich ist m. E. auch im Sinne des beschäftigten, eine Anzeige erforderlich.

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo!

    Es widerstrebt mir zutiefst, hier ferndiagnostisch tätig zu werden und insbesondere, einer Entscheidung der Unfallversicherung oder -im Widerspruchsweg- eines Gerichtes (!!!) vorzugreifen. In jedem Fall eine Unfallanzeige - gaaaaanz unbedingt. Egal, was das DRK meint, an dieser Stelle schon bewerten zu können!!

    Gruß
    Gerald

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    "Es ist gelogen, dass Computerspiele Kinder beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." --- Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

  • Hallo,

    unbedingt die Unfallanzeige schreiben.

    Das ist Sache der BG zu entscheiden ob es als Arbeitsunfall zu werten ist oder nicht.


    viele Grüße
    Awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Bandscheibenvorfälle durch Reanimation? Hüstel, aha! Wenn er nicht reanimiert worden wäre, säße er jetzt bei den Englein. Somit dürfte dem Sani nichts passieren, denn gelernt hab ich, Menschenleben geht vor Tod, denn sonnst wäre es unterlassene Hilfeleistung! Dazu gab es auch mal nen Gerichtsurteil.

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  • hallo michael kasper,

    egal wann und wobei der gute sanitäter sich einen schaden zugezogen hat, es war bei einer versicherten tätigkeit also immer einen unfallmeldung, wie es dann weitergeht oder ausgeht ist eine andere sache aber der sani hat einen körperlichen schaden und der ist anzeigenpflichtig.

  • einige kurzgedanken zu dem fall:

    1. ein bandscheibenvorfall kommt nicht aus heiteren himmel, er ist das ergebnis von vielen im vorfeld stattgefundenen ereignissen, überlastungen und fehlverhalten

    2. das gilt besonder wenn es gleich 2 vorfälle sind

    3. die möglichkeit einer arbeitsbedingten erkrankung kann stimmen, auch das die ursache in der person des opfers liegt, vorschädigungen aus seiner nicht ehenamtlichen tätigkeit, was ist der mann von beruf??

    4. wenn es stimmt das der rettungsdienst das als arbeitsbedingte erkrankung ansieht taucht bei mir die frage auf inwieweit wußte der rettungsdienst davon, also von einer vorschädigung, was bedeutet das für den rettungsdienst, wenn ich den faden weiter spinne würde ich als rettungsdienst auch lieber eine arbeitbedingte erkrankung sehen als ein arbeitsunfall.

    5. wenn ich meine gedanken weiter verfolge, dann wurde unter umständen ein vorgeschädigter ehrenamtlich arbeitender ( bringt geld und kostet nichts ) falsch eingesetz und dann taucht die frage nach fahrlässigkeit oder / und vorsatz auf...................dann würde ich als rettungsdienst auch lieber eine berufsbedingte erkrankung haben wollen.

  • Deine Gedanken stimmen wohl.

    Der Sanitäter ist vom Beruf Kaufmann. Vorschädigungen sind nicht bekannt.
    Eigentlich muss das DRK einen Eignungstest machen. Das wurde in diesem Fall nicht gemacht. Warum auch immer. Also ist hier auch nicht bekannt, ob der Sanitäter überhaupt tauglich war oder ist.

    Also ich denke hier ist schon eine größere Sache im laufen. Ich denke auch das ich zu diesem Fall noch das ein oder andere hier Online stellen werde. Ich denke dass das schon für Euch interesant werden kann.

    Also stand ist nun der. Das DRK prüft. Der Sanitäter ist seit drei Wochen Arbeitsunfähig. Wohl auch noch länger. Es wird über eine Reha nachgedacht.
    Das letzte Gespräch hatte ich gestern mit Ihm. Er ist nicht schmerzfrei und hat immer noch Gefühlsstörungen.

    Alles nicht so schön.

    Es handelte sich ja um eine Reanimation. Diese war zu allem über auch noch ohne erfolg :(

    In diesem Sinne, Fortsetzung folgt....

    LG
    Michael Kasper

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  • Hallo,

    in diesem Zusammenhang fällt mir ein, dass unsere BG mal einen "Arbeitsunfall" mit der Begründung der "Gelegenheitsursache" abgelehnt hat.


    "Unter Gelegenheitsursache versteht man im den Sachverhalt, dass eine (in der Regel medizinische) Unfallfolge nicht unmittelbar durch das Geschehen an sich, sondern durch eine Vorschädigung zu erklären ist.
    Dies kann insbesondere bei der gutachterlichen Bewertung von Arbeitsunfällen bedeutsam sein.
    Ein gerne gewähltes Beispiel ist der Bandscheibenvorfall nach dem Heben von zwei Blättern Papier. Hier steht der Schaden nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Hebevorgang, sondern es kann angenommen werden, dass es bei jeder anderen alltäglichen Wirbelsäulenbelastung gleichfalls zu dem Bandscheibenvorfall gekommen wäre."

    Einfach mal googeln; viele interessante Infos.

    Gruß
    Numsi

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  • .... muss mal googeln.

    Danke für die Info. Vielleicht finde ich da was. Mir liegt schon daran, dem Sanitäter zu helfen. Immer hin war das in seiner Freizeit. Und ich möchte Ihn jetzt ned im Regen stehen lassen ;(

    LG
    Michael Kasper

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  • Guten Morgen :)
    Ich möchte Euch gerne den aktuellen Stand von diesem Fall mitteilen. Der Unfall wird bei der BG nicht anerkannt. Das war ja schon fast zu vermuten. Was sehr ägerlich ist, der Sanitäter hat bis heute nichts mehr vom DRK in dieser Sacher gehört. Ist aber wieder Einsatzfähig und hat auch schon die Erste Einsätze hinter sich. Ich kann nur sagen RESPEKT =)
    Der Sanitäter wird vom DRK kompl. im Stich gelassen und macht weiter. Das finde ich super. Es ist sehr traurig, dass das DRK sich da nicht etwas mehr einsetzt. Wenigstens eine Grusskarte oder so was ....... Man sieht, was man als ehrnamtlicher wert ist, schade X( Aber man macht es ja für die Menschen die die Hilfe benötigen.
    So mit ist dieser Fall abgeschlossen. Danke für Eure "Mitarbeit".

    LG
    Michael Kasper

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  • Besten Dank für das "Update", auch wenn es bitter für den Menschen ist. Und für alle, die von solchen Fällen hören, ist es das auch irgendwie...Wird er sich in die Widerspruchs-Mühle schwingen?

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  • Nein, das Thema ist durch. Ihm geht es gut. Es wird kaum was zurück bleiben.
    Das war es .....

    LG
    Michael Kasper

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