Hallo Kollegen.
Ich habe eine Frage mit der ich nicht ganz klar komme.
Ein Sanitäter des DRK hat eine Reanimation bei einem Patienten durchgeführt. Anschliessend bemerkt er schmerzen im Kreuz. Beim Arzt werden zwei Bandscheibenvorfälle festgestellt. Der Sanitäter ist zwar Ehrenamtlich tätig aber über das DRK versichert. Nun ist das DRK der Meinung, dass das kein Arbeitsunfall ist. Grund, es sei eine arbeitsbedingte Erkrankung.
Ich sehe das ein weinig anders. Der Bandscheibevorfall ist ja aus einer "Aktion" heraus entstanden. In diesem Fall wohl, die Anstrengung bzw. die nicht ganz anatmomische Stellung bei einer Reanimation.
Was ist den Eure Meinung dazu ? Ist es ein Arbeitsunfall oder nicht ?
Danke schon mal.