Kein Anspruch auf Baumrückschnitt wegen zweitem Rettungsweg
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SimonSchmeisser -
2. Juni 2022 um 08:11 -
Erledigt
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Sachen/Probleme gibts...
Jetzt würde mich aber mal tatsächlich interessieren... Es brennt. Und Personen aus dem vierten Stock kommen aufgrund des fehlenden Platzes zum Aufstellen einer Drehleiter zu Schaden....
Und dann kommt jemand ganz Schlaues daher und versucht der Hauseigentümerin an den Karren zu fahren, weil sie nicht genügend für Flucht- und Rettungswege getan hat.
Was passiert dann?
Ist dann die Stadt Berlin schuld?
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... ich weis ich bin schlicht nicht objektiv.
Die Begründung ist doch echt krass daneben. Wenn die zweiten Rettungswege nicht mehr erhalten werden müssen, brauchen wir sie doch einfach nicht mehr planen ... Insbesondere bei den älteren Gebäude (70 Jahre alter Baum = 70 Jahre altes Haus, Unterstellung) sind die zweiten Rettungswege deutlich häufiger notwendig, als bei modernen Stahlbetondecken.
Unglaublich und unterstreicht aus meiner Sicht, dass die Entscheider inhaltlich nicht verstanden haben um was es geht ... also Fassade oder eben Straßengrün ist wichtiger als Menschenleben.
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Es sind offensichtlich zwei komplett verschiedene Paar Schuhe, die nicht zueinander passen.
Soweit das Zitat aus dem Urteil vollständig ist, geht das Gericht mit keinem Wort auf den Brandschutz- und Rettungswegsachverhalt ein.
Die Vertretung der Klägerin kann jetzt versuchen, die Verbindung irgendwie herzustellen, denn womöglich kann sich die Klägerin im Schadensfall nicht auf das Urteil berufen.
Die Sache fühlt sich unpragmatisch und lebensfern an, ist aber rechtlich wohl in Ordnung?!
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der Urteilstext hier:
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Irgendwie kann ich den Richterspruch sogar verstehen. Warum sollte die Stadt einen Baum entfernen, der auf deren Grundstück steht, nur weil ein Anwohner das möchte. Allerdings halte ich viele Regelungen, die der öffentlichen Hand Sonderrechte einräumt für sehr kritisch. Als Privatperson habe ich bei Baumpflanzungen z.B. Grenzabstände einzuhalten. Die Stadt darf aber Bäume auch an Grundstücksgrenzen pflanzen. An meinem Elternhaus steht z.B. auch so ein toller Baum, eine Haselnussart (Baum-Hasel), schön für Allergiker. Wenn gerade keine Pollen fliegen, dann fallen eben die Fruchtkörper ab, schöne Stolperstücke für Fußgänger. Im Herbst dann Berge von Laub. Wer darf die herabfallenden Dinge entsorgen? Ja, die Anwohner auf deren Kosten. Der Baum steht auf einem Abwasserrohr und gedeiht prächtig, warum wohl? Die Äste verdunkeln ca. 3/4 vom Jahr die daneben liegenden Fenster und der Baum ist inzwischen so hoch, dass er über die Regenrinne ragt und dort schön auch sein Laub verteilt. Welchen Wohnwert erhöht somit dieser Baum?
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Wir hatten den Fall, dass die beiden Feuerwehr Aufstellplätze zum Anleitern neben dem Hochhaus durch Geäst (dicke Äste) versperrt wurde. Die Bäume stehen auf städtischem Gelände. Die Feuerwehr moniert, dass die Zufahrten freigeschnitten werden müssen. Wir --> nicht unser Gelände, nicht unsere Bäume. Gehören der Stadt. Egal, wir müssen dafür sorgen das..........
Anruf und Schriftverkehr an das städtische Gartenamt. Nö, das machen wir nicht. Gründe aufzähl noch und nöcher.
Wir an Feuerwehr--> Stadt lehnt ab. Feuerwehr --> dann können wir nicht anleitern. Wir? Dumm guck.
Das Ergebnis --> nachdem wir die Aufstellfläche freigeschnitten hatten, die Bäume auf eigene Kosten in Zusammenarbeit mit der Stadt eingekürzt haben, kam die zwischenzeitlich nicht untätige Feuerwehr auf uns zu und bescheinigt uns, dass die Aufstellflächen nicht notwendig sind. Wir haben ja zwei voneinander unabhängige Treppenhäuser.................... da muss man nicht anleitern. Die Leiter reicht eh nur bis in den 7. Stock.
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Wie könnte man öffentliches und privates Interesse verbinden, wenn es ggf. um Leben und Tod geht?
Die Winter-Linde verhindert den Zugang eines großen Rettungsfahrzeugs, so dass Menschen im vierten Stock sterben könnten. Und jetzt?
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Außerdem soll der Baum gar nicht entfernt, sondern nur zurückgeschnitten werden. Es geht ja nichts verloren, wenn man die unteren Äste fachgerecht absägt.
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geht das Gericht mit keinem Wort auf den Brandschutz- und Rettungswegsachverhalt ein.
doch im eigentlichen vollständigen Beschluss wird auf den Brandschutz recht ausführlich eingegangen.
Die Konsequenz aus dem Urteil müsste dann abgeleitet sein, dass man immer zwei bauliche Rettungswege baut oder eine Baulast auf Nachbarsgrundstück erwirkt - keine Bäume pflanzen/wachsen lassen.
Das ist doch das nächste Level der verwaltungsrechtlichen Perversion...
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Hallo,
mich persönlich verwundert die Rechtsprechung hier nicht.
Sie deckt sich weitgehend, auch mit vielen anderen Bereichen.
Man denke alleine an Kinderwagen/ Rollatoren/ Rollstühle etc.
die im Treppenhaus abgestellt werden dürfen, wie u.a. der
BGH geurteilt hat.... und ein Verbot aus BS-Gründen nahezu
unmöglich ist.
Siehe Bild im Anhang aus einem Auftrag von mir.
Als Brandschützer kriegt man da die Krise, doch rechtlich....
Gruß
Simon Schmeisser
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Wer schreibt der bleibt. Dokumentieren, beraten, eskalieren.......1......2......., zurücklehnen.
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... wenn man hier das Urteil und die Bergündung dazu liest, muss ich meine erste eher emotionale Meinung fast revidieren. Die Rechtslage scheint eindeutig zu sein. Die Pflicht des Rettungsweges betrifft den Eigentümer und kann nicht durch Ihn an den Eigentümer des Baumes delegiert werden. Ferner schützenswert und Duldungspflicht ... rechtlich fast eindeutig.
Hier wäre der Gesetzgeber gefragt dies anders zu regeln. Wird dies wiederum nicht erfolgen, bleiben eigentlich nur Feuerwehraufstellflächen auf eigenem Grund, 2 baul. Rettungsweg (o.SiTrR) oder eben Baulast.
Die Folge ist halt krass und eben nicht gelebte Realität ...
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so dass Menschen im vierten Stock sterben könnten. Und jetzt?
Außen liegendes Fluchttreppenhaus anbauen. Blöd, wenn das Gebäude in Grenzbebauung erstellt wurde.
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Blöd, wenn das Gebäude in Grenzbebauung erstellt wurde.
zum Sicherheitstreppenraum pimpen ... alternativ. Aber eben Pflicht des Hauseigentümer, nicht des Baumes
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so, endlich mal wieder ketzerisch argumentieren:
1. Wieder einmal der Anspruch, das hier jede mögliche Situation ins kleinste geregelt sein muss.
2. Jeder sieht die Welt so wie er es gerne mag.
3. Andere Sichtweisen werden nicht akzeptiert.
4. (Mein Lieblingsgedanke!) Wie mag es wohl in anderen Bereichen des Arbeitsschutzes in diesem Haus aussehen? Wird da genauso massiv argumentiert wenn es nicht darum geht, das sich jemand angep.... fühlt weil er im Sommer nicht genug Sonne ins Büro bekommt?
So, Ketzer aus!
Es gibt halt immer wieder Situationen, in denen ich es halt nicht jedem Recht machen kann und unterschiedliche Interessen kollidieren. Ist vielleicht nicht immer schön, aber sich deswegen die Köpfe heiss zu reden ist auch nicht zielführend. So ein Urteil kann ich doch am besten dazu nutzen, mir zukünftig Gedanken zu machen...
In diesem Sinne
Der Michael
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Es gibt halt immer wieder Situationen, in denen ich es halt nicht jedem Recht machen kann und unterschiedliche Interessen kollidieren. Ist vielleicht nicht immer schön, aber sich deswegen die Köpfe heiss zu reden ist auch nicht zielführend. So ein Urteil kann ich doch am besten dazu nutzen, mir zukünftig Gedanken zu machen...
... ähm, hä?
ist doch eine reine fachliche Sachdiskussion. Ich interpretiere hier keine heißen Köpfe ... ich find den Lernansatz hinter einem solchen Gerichtsurteil spannend und bin selber im ersten Augenblick ja nicht auf diese Argumentation des Richters gekommen. Alles entspannt.
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Siehe Bild im Anhang aus einem Auftrag von mir.
Ich versteh gar nicht was Sie wollen Herr Schmeisser.
Ich dachte immer im Treppenhaus darf man keine "BRAND"Last abstellen. Ich wusste nicht dass Fahrräder (aus Metall) brennen könnten....
OK. Vielleicht E-Bikes.
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Hallo,
Ich versteh gar nicht was Sie wollen Herr Schmeisser.
Ich dachte immer im Treppenhaus darf man keine "BRAND"Last abstellen. Ich wusste nicht dass Fahrräder (aus Metall) brennen könnten....
OK. Vielleicht E-Bikes.
Und was ist mit dem Sattel???!!!
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
Und was ist mit dem Sattel???!!!
Gruß
Simon Schmeisser
OK. Jetzt kann ich Ihre Bedenken nachvollziehen. Ich bin ja was Brandschutz angeht der totale Laie...
und sehr unbedarft.
Danke für die durchaus sauber, gut durchdachte und wohlbegründete Begründung....
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