Hallo zusammen,
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Ich würde gerne die Brandschutzhelfer schriftlich benennen. Nun sagt das Gesetz dass die von dem Unternehmer benannt werden müssen. Wir haben einige Niederlassungen… . Reicht da die Benennung von den Niederlassungsleitern aus oder muss das die Geschäftsführung machen?