Brandschutzhelfer schriftliche Benennung

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  • Hallo zusammen,

    Kann mir bitte jemand weiterhelfen?


    Ich würde gerne die Brandschutzhelfer schriftlich benennen. Nun sagt das Gesetz dass die von dem Unternehmer benannt werden müssen. Wir haben einige Niederlassungen… . Reicht da die Benennung von den Niederlassungsleitern aus oder muss das die Geschäftsführung machen?

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  • Servus,

    wie Du schon geschrieben hast " der Unternehmer hat"... Sollten die Niederlassungsleiter aber Prokura haben und damit Rechtsgeschäfte auch im Sinne des Unternehmers wahr nehmen müssen/sollen/dürfen, würde das auch gehen das diese ihre für den jeweiligen Standort zuständigen BSH schriftlich benennen.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Benfasi,

    ...um "unternehmerische Pflichten" wahrzunehmen, bedarf es keiner Prokura.

    Jede Führungskraft im Betrieb, Teamleiter, Vorarbeiter, Meister... nimmt, im Rahmen seiner Tätigkeit, Aufgaben als Unternehmer wahr.

    So hat der "Unternehmer" (GF), seine Unterweisungspflichten i.d.R. auf seine Meister übertragen.

    In dem angesprochenen Fall sollte der Niederlassungsleiter die Bestellung vornehmen können. Anderenfalls ist in meinen Augen die grundsätzliche Betriebsorganisation mangelhaft.

    Anyway, ist aber aufgrund fehlender Organisationskenntnisse abschliessend nicht aus der Ferne zu beurteilen. Da musst du Dich wohl mal mit dem NL zusammen setzen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Beim "Benennen" von Brandschutzhelfern reicht im Prinzip auch eine einfach Auflistung der benannten Personen.

    Eine förmliche "Beauftragung" oder sogar "schriftliche Beauftragung" mit Unterschrift des Bereichsverantwortlichenist nicht erforderlich, die Aufgabenbeschreibung der BSH ist ja vermutlich in der BSO Teil C schon drin, wenn man da die Liste anhängt ist das ausreichend organisiert.

    Wenn man unbedingt eine Unterschrift der benannten Personen haben will: dafür könnte man die Schulungsnachweise der BSH nehmen.

    Ich würde da kein großen Brimborium drum machen.

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  • Ich kennen das mit der Benennung der Brandschutzhelfer auch nicht.

    Bei uns werden diese gelistet, ebenfalls wird geprüft im Rahmen einer ASA ob der Bereich die notwendige Quote erfüllt. Die "Benennung" erfolgt quasi mit dem Schulungsnachweis.

    Grüße Matze

  • Ich kennen das mit der Benennung der Brandschutzhelfer auch nicht.

    Bei uns werden diese gelistet, ebenfalls wird geprüft im Rahmen einer ASA ob der Bereich die notwendige Quote erfüllt. Die "Benennung" erfolgt quasi mit dem Schulungsnachweis.

    Grüße Matze

    Ist bei uns ebenfalls so Organisiert. Zudem hängen die Personen überall aus und es bekommen alle eine Warnweste mit Brandschutzhelfer ausgehändigt. Somit sind diese beim Evakuierungsfall gut zu erkennen und es bekommt noch einen offiziellen Touch...

  • Hallo,

    ich würde diese Frage im Einzelfall sehen. Wenn BSH

    unterschiedliche Aufgaben haben, dann würde ich dieses

    schon für notwendig erachten.

    Grundsätzlich wird man aber keine Pflicht ableiten können.

    In der DGUV-Information steht dazu nur:

    "Der Arbeitgeber kann jedoch erst dann eine Person zum

    Brandschutzhelfer bestellen, wenn sie auch mit den jeweiligen

    betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht wurde."

    Daraus könnte man jetzt natürlich ableiten, damit der reine

    Ausbildungsnachweis zum BSH nicht ausreichend ist.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • "Der Arbeitgeber kann jedoch erst dann eine Person zum

    Brandschutzhelfer bestellen, wenn sie auch mit den jeweiligen

    betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht wurde."

    Man könnte doch in der BSH Ausbildung im theoretischen Teil die betrieblichen Gegebenheiten nachbringen und damit vertraut machen.

    Oder meinst du er müsste die Unterweisung in eine "Betriebliche Gegebenheit" unterschreiben.

    Es geht ja um BrandschutzHELFER, die Person soll ja nicht zum Feuerwehrmann ausgebildet werden sondern in die Handhabung von einfachen Löscheinrichtungen eingewiesen werden. Estmaßnhamen zur Brandbekämpfung sowie Alarmierung und Einweisung.

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  • Hallo,

    Man könnte doch in der BSH Ausbildung im theoretischen Teil die betrieblichen Gegebenheiten nachbringen und damit vertraut machen.

    Ihr Hinweis auf Feuerwehrmann ist Fehl am Platz. Die von mir

    zitierte Aussage, steht so in der DGUV-Information zum

    Brandschutzhelfer. Und in der Mehrheit der Fälle dürfte der

    reine Ausbildungsnachweis, sofern man der DGUV-INFORMATION

    folgen würde, nicht ausreichen. Die Mehrheit (meine

    Vermutung) der BSH dürfte sicherlich in offenen Kursen bei

    Ausbildungsanbeitern wie TÜV etc. ausgebildet werden. Bei einer

    internen, betrieblichen Ausbildung wird sich diese Frage so nicht

    stellen. Außer natürlich man berücksichtigt nicht die betrieblichen

    Verhältnisse.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Und in der Mehrheit der Fälle dürfte der

    reine Ausbildungsnachweis, sofern man der DGUV-INFORMATION


    folgen würde, nicht ausreichen.

    Die Aufgaben sind doch betriebsspezifisch in der BSO C beschrieben, deren Inhalt ist natürlich Teil der BSH Ausbildung, warum sollte das nicht ausreichen?

  • Wie Herr Schmeisser schreibt muss man das aus zwei Blickwinkel betrachten.

    Die interne Ausbildung der BSH je nach Betriebsgröße kann das vermutlich abdecken.

    Der zweite Fall ist jedoch die Ausbildung durch externe Dienstleister, welche vermutlich wenig auf die betriebliche Situation eingehen.

  • DAS erzähle ich den Dienstleistern aber schon, was an Betriebsspezifika in deren theoretischen Teil gehört....

    Aber bei Schulungen, die nicht inhouse stattfinden, könnte es tatsächlich ein Problem sein. Da muss man halt dann noch mal mit einer Ergänzungsschulung nachlegen.

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  • Hallo,

    Die Aufgaben sind doch betriebsspezifisch in der BSO C beschrieben, deren Inhalt ist natürlich Teil der BSH Ausbildung, warum sollte das nicht ausreichen?

    Zustimmung. Und wenn Sie das so machen, finde ich

    das sehr gut. Selber so erlebt, habe ich das noch nicht.

    Fast immer muss man fragen.

    Und bei offenen Kursen stellt sich die Frage gar nicht.

    Wenn man da Teilnehmer aus x-Fachrichtungen hat,

    funktioniert das nicht bzw. nur sehr bedingt.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010