Brandschutz im Büro Checkliste

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  • Guten Morgen liebe Forumskollegen,

    ich bin realativ neu mit der Ausbildung fertig und steige als FaSi in einem Bürokomplex ein. Ich habe eine Frage zum Brandschutz wie zum Beispiel : Umgang mit heißen Oberflächen ( Büro Küche, Pantryküche mit Wasserkocher, Toaster Mikrowelle und Kochplatten). Gibt es hier eine Herangehensweise, ich habe nämlich bei der DGUV oder bei den UVT´s nichts zum Thema detailliert gefunden und in der GBU des Vorgängers wurde dazu nichts dokumentiert

    Danke für die Antworten

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  • Moin,

    dazu gibt es auch nicht wirklich Regelungen sofern der Einsatz "Anwendungskonform" ist. Worauf möchtest du hinaus? Du kannst in einer Gefährdungsbeurteilung natürlich Regelungen festlegen und eben auf die konforme Nutzung achten. (Bspw. Herd nicht als Abstellfläche)

    Beste Grüße

    J.H.J

  • ...also hier gibt es keinen Bezug von der GBU auf eine BA und Unterweisung. Vorgefunden habe ich zum Beispiel Tubberdosen auf der Kochfläche Wasserkocher ohne thermische Trennung ... Diese Mängel sind offentsichtlich. Aber gibt es Punkte auf die ich besonders achten muss ?

  • also hier gibt es keinen Bezug von der GBU auf eine BA und Unterweisung

    das ist ja ab jetzt auch deine Aufgabe :doppelthumbsup:

    die GBU zu aktualisieren Begehungen zu machen, bei Abweichungen Maßnahmen vorschlagen,

    Betriebsanweisungen erstellen....vielleicht auch Unterweisungsthemen erstellen und vermitteln

    - Elektrogeräte sollten wie du schon geschrieben hast gewisse Vorgaben einhalten

    - Elektrogeräte sollten richtig genutzt werden

    - Elektrogeräte müssen geprüft werden

    - wie Verhalte ich mich bei einem defekt am Elektrogerät

    - was mache ich bei einem Brand

    - und und und

    Alles schön nach einander......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ...also hier gibt es keinen Bezug von der GBU auf eine BA und Unterweisung. Vorgefunden habe ich zum Beispiel Tubberdosen auf der Kochfläche Wasserkocher ohne thermische Trennung ... Diese Mängel sind offentsichtlich. Aber gibt es Punkte auf die ich besonders achten muss ?

    Mir gefallen die Kochplatten nicht:(

    Nicht nur aus der Funktion sondern auch aus Hygiene Gründen, des Kochgeschirres (Pfanne, Töpfe >Reinigung !?)

    Aber die Gefährdungsbeurteilung hilft dir da sicherlich weiter !

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • ach hier ist eine Menge veralteter erste Hilfekasten... ich kämpfe mich mal durch

    hier würde sich zum Beispiel auch die ASA Sitzung eignen um Bewegung in die Sache zu bringen ...eins nach dem anderen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Spülmaschine solte da gute Hilfe leisten

    Leider wird selbige nicht von allen in den engen Pausenzeiten so genutzt und gewisse Materialien nicht jedes mal ordentlich gereinigt....Schmutzfüsse gibt es heilt immer...

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Leider wird selbige nicht von allen in den engen Pausenzeiten so genutzt und gewisse Materialien nicht jedes mal ordentlich gereinigt.

    Ja das kannte unsere Verwaltung auch .... wir haben seit vielen Jahren einen Kücheplan Küchenarbeit 1x Vormittag und einmal Nachmittag jeweils eine andere Person immer schön im Wechsel ....

    :doppelthumbsup:... jeder darf mal

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    2 Mal editiert, zuletzt von kelte (12. April 2022 um 13:44)

  • Ja das kannte unsere Verwaltung auch .... wir haben seit vielen Jahren einen Kücheplan Küchenarbeit 1x Vormittag und einmal Nachmittag jeweils eine andere Person immer schön im Wechsel ....

    :doppelthumbsup:... jeder darf mal

    endet dann meist so: Gestern hat's keiner gemacht, also macht's heut ein anderer auch nicht

  • Du solltest dich mal in Richtung "haushaltsmäßige ständige Anwendung" umschauen, wo die Meisten beinahe jeden Tag zuhause Umgang mit haben. Dann brauchst du nur noch die Kinken, Tupperware auf heißer Herdplatte usw. abklopfen. Jedes einzelne Gerät, dass die meisten zuhause auch haben, muss man doch nur bei besonderen Umständen abklopfen.

    Gebräuchlicher Umgang kann dann auch in der GB genannt und damit die zu betrachtenden Geräte eingedampft werden.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Büro Küche, Pantryküche mit Wasserkocher, Toaster Mikrowelle und Kochplatten

    die gängige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, dann die heiß werdenden Geräte auf einer feuerfesten Unterlage, also Glasplatte, Edelstahl oder Fliese.

    Küchenarbeit 1x Vormittag und einmal Nachmittag jeweils eine andere Person immer schön im Wechsel .

    Da haben wir eine selbstreinigende Küche.

    Jeder der etwas schmutzig macht, macht es auch selbst wieder sauber. ;)

    Als kehrwochengeprüfte Schwaben funktioniert das sogar recht gut bei unseren "Gästen" aus den anderen Bundesländern. :Lach:

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die feuerfeste Unterlage unter Geräten wie Kaffeemaschine, Wasserkocher & Co hat sich in der Praxis nicht bewährt. Deswegen wird sie z.B. in der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden - Landesverordnung aus Bayern) und in der DGUV Information 205-001 nicht mehr gefordert.

    Auch wenn die Fliese die Brandausbreitung nach unten eventuell etwas verzögert werden brennbare Gegenstände daneben und oberhalb mit in Brand gesteckt (und klassisch befindet sich der Hängeschrank aus Holz oberhalb der Gerätschaften in der Küche). Die Geräte aus Kunststoff schmelzen üblicherweise während des Verbrennungsvorgangs und laufen dann brennend von der Fliese.

    Stell die Geräte einfach auf die Arbeitsplatte der Küche und gut ist ;).

    Wichtig ist der bestimmungsgemäße Gebrauch gemäß Herstellervorgaben (Einhaltung von Sicherheitsabständen gemäß Herstellervorgabe, Freihaltung von Lüftungsöffnungen z.B. bei Mikrowellen, keine ungeeigneten Materialien in der Mikrowelle, keine Überlastung von Mehrfachsteckern) und das Ausschalten bei Arbeitsende (kein Standby-Betrieb, stromlos schalten).

    Und ganz wichtig: Kochplatten sind keine Ablageorte! Hier gibt es immer wieder Brände, weil eine Platte unbeabsichtigt eingeschaltet wird und daraufliegende Gegenstände in Brand steckt.

    Meine Herangehensweise: Mängel mit Fotos dokumentieren und diese in die nächste Sicherheitsunterweisung einbauen. Ich bin kein Fan von Betriebsanweisungen für haushaltsübliche Gegenstände, das wäre übers Ziel hinausgeschossen.

  • Wo genau in der DGUV finde ich das mit den "Feuerfesten Unterlagen"?

    Ich find nur den Hinweis auf Löschdecken, die nicht mehr verwendet werden sollen.

    In der VVB ist es §8. Die schreibt nur eine sichere Aufstellung vor.

    Bernd

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  • Deswegen wird sie z.B. in der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden - Landesverordnung aus Bayern) und in der DGUV Information 205-001 nicht mehr gefordert.

    Wo genau in der DGUV finde ich das mit den "Feuerfesten Unterlagen"?

    Moin,

    Du findest es eben nicht mehr, weil es nicht mehr gefordert wird. ;)

    Zitat von KommP BY 2/2013 - Novellierung der Verordnung über die Verhütung von Bränden

    Gestrichen wurde die bislang in § 8 Abs. 1 Satz 2 VVB enthaltene Verpflichtung, Kocher, Tauchsieder und ähnliche Elektrogeräte nur auf nicht brennbaren Unterlagen abzustellen. Diese Vorschrift hat sich insbesondere inBezug aufKüchengeräte wie Wasserkocher und Kaffeemaschinen als nicht praxisgerecht erwiesen. Diese werden in der Praxis vielmehr häufig

    auf Schränken oder Küchenarbeitsplatten abgestellt, die aus brennbaren Stoffen bestehen. Den Anforderungen des Brandschutzes wird insoweit auch durch die schlankere Neuregelung in ausreichender Weise genüge getan, wonach elektrische Geräte im Sinn von § 8 Satz 1 VVB so zu

    benutzen und abzustellen sind, dass auch bei übermäßiger Erwärmung keine Gegenstände

    entzündet werden können.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.