fluorhaltige Feuerlöscher

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Huhu, liebe Brandschutzgemeinde,

    ich weiß, das schon mal hier angesprochen. Fluorhaltige Schaumlöscher sind voraussichtlich bis 2025 gegen umweltfreundlichere Löschmittel

    auszutauschen. Ich war die vergangenen Tage bei einem Brandschutzseminar, indem dieses Thema von den Feuerwehrleuten angesprochen wurde.

    Diesen Hinweis gibt es auch schon bei den verschiedenen Anbietern --> hier gibt es ein Beispiel.

    Wir snd z. B. eine reine Verwaltung mit ein bisschen Werkstatt, Hauswirtschaft, Speisenversorgung und IT. Für die reine Verwaltung würde uns ein einfacher Wasserlöscher reichen. Bei einem Elektrobrand it der Kurzschluss vorprogrammiert. Ich würde unsere Verwaltung mit Wasserlöschern ausstatten. Ich gehe davon aus, dass die Prüfungen dieser nicht so aufwendig ist. Günstiger sind diese Löscher auch noch.

    Aber die ASR A2.2 spielt da ja nicht mit.

    Wie werdet Ihr mit dem Problem in den Verwaltungesbereichen umgehen?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Warum spielt da die ASR A2.2 nicht mit? Ich kenne viele Verwaltungsbereiche / Bürogebäude, die mit Wasserlöschern ausgestattet sind und da gab es keinerlei Beanstandungen bei Begehungen von BG, Gewerbeaufsicht oder Brandschutzdienststelle.

    mmmhhh. Es gab mal in der ASR die Anforderung, dass Löscher, damit diese anrechenbar sind mindestens AB Löscher sein müssen. Leider finde ich iesen Satz in der aktuellen ASR nicht mehr?!?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • mmmhhh. Es gab mal in der ASR die Anforderung, dass Löscher, damit diese anrechenbar sind mindestens AB Löscher sein müssen. Leider finde ich iesen Satz in der aktuellen ASR nicht mehr?!?

    DIe Verwaltung steht nicht in der Tabelle mit den Bereichen für erhöhte Brandgefährdung. => Normale Brandgefährdung im Bürobereich.

    Dann kannst Du 5.2 Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen, (2) zitieren:

    "In allen Arbeitsstätten ist für die Grundausstattung die für einen Bereich erforder-

    liche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für die Brand-

    klassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln. .."

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • DIe Verwaltung steht nicht in der Tabelle mit den Bereichen für erhöhte Brandgefährdung. => Normale Brandgefährdung im Bürobereich.

    Dann kannst Du 5.2 Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen, (2) zitieren:

    "In allen Arbeitsstätten ist für die Grundausstattung die für einen Bereich erforder-

    liche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für die Brand-

    klassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln. .."

    nee, iss klar. Ich habe noch im Hinterkopf, dass es die Anforderung gab, AB Löscher zu nutzen, weil nur die die 6 LE erreicht haben(?). Und nur Löscher mitb 6 LE anrechenbar sind. Ich finde das nur nicht wieder.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • nee, iss klar. Ich habe noch im Hinterkopf, dass es die Anforderung gab, AB Löscher zu nutzen, weil nur die die 6 LE erreicht haben(?). Und nur Löscher mitb 6 LE anrechenbar sind. Ich finde das nur nicht wieder.

    Unterhalb von Tabelle 3 auf Seite 9.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ja, das hatte ich uch gesehen. Ich habe aber, wie schon gesagt, noch AB-Löscher im Hinterkopf.

    Vielleicht bin ich aber auf dem Holzweg.......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ja, das hatte ich uch gesehen. Ich habe aber, wie schon gesagt, noch AB-Löscher im Hinterkopf.

    Vielleicht bin ich aber auf dem Holzweg.......

    Ich habe vielleicht Deine Frage nicht genau verstanden.

    Du hast in der aktuellen ASR A2.2 die Begründung für den Einsatz von AB-Löschern bei normaler Brandgefährdung, die Anforderung von min. 6LE und die Möglichkeit, leichtere Löscher zu ergänzen.

    Du kannst Wasser nehmen oder auch Schaum.

    Das sollte doch alles beantworten, oder?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich habe vielleicht Deine Frage nicht genau verstanden.

    Du hast in der aktuellen ASR A2.2 die Begründung für den Einsatz von AB-Löschern bei normaler Brandgefährdung, die Anforderung von min. 6LE und die Möglichkeit, leichtere Löscher zu ergänzen.

    Du kannst Wasser nehmen oder auch Schaum.

    Das sollte doch alles beantworten, oder?

    Der Saharasand hat mir das Hirn verstaubt. Brandschutz ist heute nicht wie Staubwischen.

    So wie du es schreibst kann ich den AB-Löcher nicht durch Wasser ersetzen. Sondern ich kann Wasser nur zusätzlich zu den AB-löschern noch einsetzen?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Der Saharasand hat mir das Hirn verstaubt. Brandschutz ist heute nicht wie Staubwischen.

    So wie du es schreibst kann ich den AB-Löcher nicht durch Wasser ersetzen. Sondern ich kann Wasser nur zusätzlich zu den AB-löschern noch einsetzen?

    Schau Dir mal die Tabelle auf dieser Seite an:

    https://www.feuertrutz.de/brandklassen-nach-en-2

    Da sind den Brandklassen auch die geeigneten Löschmittel zugeordnet.

    Es hängt letztlich davon ab, was zu löschen ist. Für brennbare Flüssigkeiten ist Wasser oft nicht gut oder nur mit EInschränkungen geeignet, aber im Bürobereich ist das in der Regel kein Problem, denn dort treten die Stoffe der Brandklasse B eher nicht auf.

    Sicher kannst Du einen AB-Löscher durch einen Wasserlöscher ersetzen, wenn das Löschmittel zu den zu löschenden Bereichen passt. Du kannst auch Schaum- und Wasserlöscher mischen: Zum Beispiel Wasser im Büro, Schaum in der Teeküche (bzw. Brandklasse F, wenn sich da jemand Mittags ein Spiegelei bruzzelt ;)).

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar (17. März 2022 um 13:14)

  • Schau Dir mal die Tabelle auf dieser Seite an:

    https://www.feuertrutz.de/brandklassen-nach-en-2

    Da sind den Brandklassen auch die geeigneten Löschmittel zugeordnet.

    Es hängt letztlich davon ab, was zu löschen ist. Für brennbare Flüssigkeiten ist Wasser oft nicht gut oder nur mit EInschränkungen geeignet, aber im Bürobereich ist das in der Regel kein Problem, denn dort treten die Stoffe der Brandklasse B eher nicht auf.

    Sicher kannst Du einen AB-Löscher durch einen Wasserlöscher ersetzen, wenn das Löschmittel zu den zu löschenden Bereichen passt. Du kannst auch Schaum- und Wasserlöscher mischen: Zum Beispiel Wasser im Büro, Schaum in der Teeküche (bzw. Brandklasse F, wenn sich da jemand Mittags ein Spiegelei bruzzelt ;)).

    ja alles klar. Das habe ich soweit verstanden. Ich habe jetzt noch mit einer Kollegin telefoniert und mir ist meine eigentliche Frage wieder eingefallen. Wenn ich die benötigten Löscheinheiten je Etage anhand der m² Anzahl berechne und dann die Löscher kontrolliere, dann dürfen nur AB-Löscher gezählt werden.

    A, B oder C Löscher nicht. Ist das so richtig?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ja alles klar. Das habe ich soweit verstanden. Ich habe jetzt noch mit einer Kollegin telefoniert und mir ist meine eigentliche Frage wieder eingefallen. Wenn ich die benötigten Löscheinheiten je Etage anhand der m² Anzahl berechne und dann die Löscher kontrolliere, dann dürfen nur AB-Löscher gezählt werden.

    A, B oder C Löscher nicht. Ist das so richtig?

    Ähm??

    Nach meiner Auffassung darfst Du alle vorhandenen Löscher zählen.

    Stell Dir einen Wasserlöscher vor: 6 Liter Löschmittel, Löschvermögen 13A in Brandklasse A. Kann man kaufen. Das entspricht nach der Tabelle 2 in der ASR 4 LE.

    Weiter heißt es in der ASR:

    "Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils

    über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen".

    Das entpricht der kleinsten in der Tabelle 3 angegebenen Fläche (min. 6 LE für 50 qm).

    An sich ist der Beispiel-Löscher mit 4 LE also zu klein, ABER:

    Siehe die Einschränkungen:

    Abweichend davon können für die Grundausstattung bei normaler Brandgefährdung auch Feuerlöscher, die jeweils nur über mindestens 2 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen, an

    gerechnet werden, wenn:

    ...

    Also: Wenn Du eine der Einschränkungen von Seite 9 der ASR einhälst, kannst Du auch Löscher mit weniger als 6 LE einsetzen und mitzählen.

    Grundfläche <=> Löschmitteleinheiten

    Vorhandene brennbare Stoffe <=> Brandklasse

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ja, vielen Dank.

    Muss noch ein alter Gedankengang von mir sein.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Moin, Mick,

    Der Saharasand hat mir das Hirn verstaubt.

    ... dann solltest Du den Schutzhelm Deines Avatars prüfen ... :whistling:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Schau mal:

    Du kannst also jeden Feueröscher mit einem Löschvermögen mit bzw. über "21A" einsetzen. Bemessungsgrundlage ist ja die "überwiegende Brandklasse", die ganz klar "A" ist.

    Ist der Link interessant? Berechnungsmodul Feuerlöscher der BGN

    Übrigens: Es gibt auch A-Löscher, 6 Liter Wasser mit Benetzungsmittel, die 12 LE haben!!!

    In "meiner" Werkstatt haben wir 6 Liter AB-Löscher mit je 12 LE bereitgestellt.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Fluorhaltige Schaumlöscher sind voraussichtlich bis 2025 gegen umweltfreundlichere Löschmittel

    auszutauschen. I

    Der Trend geht da hin, aber nicht alle werden verboten. Das Verbot trifft primär die beiden Stoffe

    Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA). Es gibt auch andere Schaummittel. Diese werden im Feuerlöscherbereich dann als AFFF frei beworben.

    Siehe auch diesen Link zum Thema.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Übrigens, auch die immer beliebter werdenden Feuerlöschsprays sind hiervon tangiert.

    Weder die AFFF Löscher, noch die Sprays darf man zu "Übungszwecken" einfach so aufbrauchen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.