Treppen und ihr Winkel

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  • ASR A1.8

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    Wir haben Stahltreppen, die sind ca. 2 - 3° steiler als im Bild angegeben.

    Aus technischer Sicht: wir KÖNNEN sie tauschen, ohne damit IRGEND ein technisches oder logistisches Problem im Betrieb zu haben.

    Aus finanzieller Sicht: sehr unerwünscht von der Chefetage.

    Historie: die Treppen waren hier bei uns bereits woanders eingebaut, dort wurden sie von meinem Vorgänger beseitigt, weil zu steil. Jetzt stehen sie in einem Rohbau, aus dem aktuell eine Produktionsstätte werden soll.

    Analog zum Vorgänger kann ich sagen. weg damit! Nicht, dass ich dem Scheff ein finanzielles Gefallen tun will, und die Treppe vorschlage zum Behalten, aber wir haben noch GANZ andere Treppen in der Produktion, die viel steiler sind - und auch eine Wendeltreppe als Fluchtweg, Also: wir haben Schlimmeres. Jetzt handelt es sich aber um den Neubau einer Anlage. Das Argument "wir haben schlimmeres" ist kein besonders zugfähiges Argument. Andererseits ist der Neigungsunterschied zur ASR 1.8 beim begehen der Treppe subjektiv nicht wahrnehmbar. Man muss schon genau messen, um die Abweichung festzustellen.

    Was meint Ihr - behalten (mit welcher GUTEN Begründung) oder tauschen (das ist aktuell Stand meiner Stellungnahme).

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  • Hallo zzz,

    bei Neubau würde sich für mich die Frage nicht stellen.

    Für bestehende Treppen: wie häufig wird die Treppe begangen, eventuell mit Lasten?, etc.

    36° ist schon echt ordentlich anstrengend, wenn man so eine Treppe häufiger hoch und runter läuft. Steiler merkt man eigentlich auch sofort. Selbst Laien bemerken beim Begehen die Unterschiede und laufen anders.

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Sie sind Teil einer Anlage, die auf mehreren Etagen verteilt ist. Wenn die Anlage läuft, muss niemand hin. wenn sie zickt, muss man hin, wenn sie viel zickt, ist es eine Lauferei. Teile schleppen kann vorkommen, auch zu zweit. Für schwere Teile gibt es einen Treppensteiger (Maschine).

    Es ist kein Neubau - es ist ein Rohbau, soll jetzt ausgebaut werden zur Produktionsstätte.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (3. Februar 2022 um 15:25)

  • Mal so gesagt: Ihr hattet die Diskussion, ihr habt aktuell die Diskussion, ich werdet wohl zukünftig wieder die Diskussion führen...

    Wenn jetzt aus dem Rohbau was "Vernünftiges" werden soll - dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt das zu ändern. Später wird's wieder schwierig...

    Könnt ihr eine der gruseligen Treppen gegen diese austauschen? Argument wäre, dass man bei dieser wenigstens vorerst nicht so streng draufschauen würde... Dann ist vielleicht auch der Chef gnädig gestimmt...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Ich bin auch bei "gleich richtig machen". Nur eine der Treppen zu tauschen ist Unsinn (könnt Ihr nicht wissen): die sind hintereinander - also die Eine geht in die andere über :D

    Die Frage ist, ob es Probleme geben KANN, wenn wir die Treppen "so lassen"....

    Ich glaube: es wird uns niemand einen Strick draus drehen.

    Durch die eklatant gestiegenen Energiepreise ist unsere Marge um drastisch gesunken, das wird den neuen Investor nicht freuen (die Marge ist aber immer noch positiv)

    Wenn wir die alten Stahltreppen weiter nutzen:

    - gut ist das nicht

    - vorbildlich ist das nicht

    - die Anlage wird spiegelverkehrt zu einer bereits bestehenden Anlage gebaut. Den Mitarbeitern wird die andersartige Treppe sicherlich auffallen, und es werden Fragen kommen. Dann müssen wir erklären, dass die vor zwei Jahren Mist waren, und jetzt aus finanziellen gründen behalten wurden. Das wird "lustig"...

    Je länger ich selbst drüber nachdenke, desto blöder erscheint mir die Idee, diese Treppen zu behalten!

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (3. Februar 2022 um 16:21)

  • Je länger ich selbst drüber nachdenke, desto blöder erscheint mir die Idee, diese Treppen zu behalten!

    Bei uns steht in einer Baugenehmigung unter allgemeine Hinweise ein netter Satz: " Anforderungen nach Arbeitsschutzvorschriften wie der Arbeitsstättenverordnung, der Biostoffverordnung oder der Gefahrstoffverordnung werden im Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Planungsmängel hinsichtlich des Arbeitsschutzes evtl. einer beabsichtigten Nutzung entgegenstehen können."

    Jetzt zu Deinen Treppen. Die entsprechen also nicht den rechtlichen Vorgaben. => die AN müssen diese nicht benutzen und der AG kann dann für regelgerechte Treppen sorgen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hmtja... Es sind nur Richtlinien. Wenn Holländer bei ihrer Nutzung nicht sterben, ist mit Hilfe überlebender Ausländer der Nachweis erbracht, dass sie Sicherheit mit den Regelungen der ASR gleichwertig ist. Falls sich jemand wundert: das ist schwarzer Humor - aber hier wird auch klar, wie unklar harmonisierte Regelungen innerhalb Europas sind, sprich: dass bezüglich Treppen gar keine Harmonie herrscht, war niemandem klar.

    Danke für den Hinweis auf die Baugenehmigung.

    Ich muss wohl die Compliance-Karte ziehen. Eine Vernunftentscheidung ist ausgeschlossen.

    Die Vernunft sagt:

    - Wir haben schlimmere Treppen, Diese hier wäre noch eine ziemlich Gute

    - Wo steht, dass das deutsche Wesen, an der die Welt immer noch nicht genesen möchte (was ohnehin nur drei Monate anhalten würde), sicherer ist, als das des Nachbarlandes?

    Die deutsche Regel sagt:

    - SO nicht.

    - wir sind in Deutschland

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