Hallo,
wann muss die Giftnotrufnummer mit in den Betriebsanweisungen aufgeführt werden?
(Da ich keine Rechtsgrundlage liefern kann, soll ich diese in den Entwürfen wieder löschen.)
Ich gehe davon aus, wenn der Stoff GHS 06 / Totenkopf aufweist, ist dies zwingend erforderlich. Die BA ist am Arbeitsplatz sofort verfügbar. Schaden kann das nie. Jedoch scheint es dazu keine Regel zu geben.
Lediglich im deutschen SDB kann man diese gelegentlich finden, wenn das Unternehmen einen Vertrag mit der Giftnotrufzentrale abgeschlossen hat. Ich finde dies offen gesagt untragbar.
Hier ist die DGUV und die BAUA gefordert eine einheitliche Regelung zu schaffen.
Hat da jemand weitere Informationen oder Quellen parat?
Gruß aus der Lüneburger Heide