Giftnotrufnummer in der Betriebsanweisung

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  • Hallo,

    wann muss die Giftnotrufnummer mit in den Betriebsanweisungen aufgeführt werden?

    (Da ich keine Rechtsgrundlage liefern kann, soll ich diese in den Entwürfen wieder löschen.)

    Ich gehe davon aus, wenn der Stoff GHS 06 / Totenkopf aufweist, ist dies zwingend erforderlich. Die BA ist am Arbeitsplatz sofort verfügbar. Schaden kann das nie. Jedoch scheint es dazu keine Regel zu geben.

    Lediglich im deutschen SDB kann man diese gelegentlich finden, wenn das Unternehmen einen Vertrag mit der Giftnotrufzentrale abgeschlossen hat. Ich finde dies offen gesagt untragbar.

    Hier ist die DGUV und die BAUA gefordert eine einheitliche Regelung zu schaffen.

    Hat da jemand weitere Informationen oder Quellen parat?

    Gruß aus der Lüneburger Heide

    Gruß Canislupus

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  • Moin

    sehe ich auch so, direkt in §14 GefahrstoffVO steht ja nur :

    "3.Informationen über Maßnahmen, die bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Verhütung dieser von den Beschäftigten, insbesondere von Rettungsmannschaften, durchzuführen sind."

    Und eine entsprechende Info könnte die Telefonnummer einer Giftinformationszentrale sein.

    Cave: es gibt für verschiedene Bundeslandgruppen spezifische Telefonnummern der Giftnotrufzentrale.

    (für Nicht-Mediziner: cave=Achtung auf schlau)

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hi,

    im Abschnitt 1.4 des Sicherheitsdatenblatts müssen Angaben zu Notfallinformationsdiensten in Form einer Notrufnummer gemacht werden. Es sollte also nicht nur gelegentlich im SDB zu finden sein ;).

    In der Betriebsanweisung ist die Telefonnummer der zuständigen Giftinformationszentrale meiner Meinung nach fehl am Platz. Hier genügt die "normale" Notrufnummer (112) und wenn es erforderlich ist, dann wird der Anrufer von dort an die Giftinformationszentrale weitergeleitet. Bei Bedarf kann man die Telefonnummer der Giftinformationszentrale in den Aushang zur Ersten Hilfe und / oder im Alarmplan bei den möglichen Anlaufstellen mit aufnehmen. Das reicht vollkommen aus.

    schöne Grüße

  • Hi,

    im Abschnitt 1.4 des Sicherheitsdatenblatts müssen Angaben zu Notfallinformationsdiensten in Form einer Notrufnummer gemacht werden. Es sollte also nicht nur gelegentlich im SDB zu finden sein ;).

    Diese Notrufnummer ist aber in der Regel die Nummer des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Dienstleisters. Das kann auch mal die Giftinformationszentrale sein, sofern der Hersteller mit dieser eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat.

    Wenn ich mich recht entsinne, müsste irgendwo in der REACH Verordnung auch was zur Informationsweitergabe an entsprechende Stellen bei besonders gefährlichen Stoffen zu finden sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich persönlich halte auch nichts von Giftnotruf- oder Giftinformationsnummern in den Betriebsanweisungen. Die wichtigste Nummer ist und bleibt die 112. Eine weitere Nummer könnte zu Verwirrungen führen und unter Umständen die Verständigung des örtlichen Rettungsdienstes verzögern. Was meiner Meinung nach Fatal wäre, denn hier ist die schnelle medizinische Versorgung vor Ort am wichtigsten. Die Leitstellen des örtlich-regionalen Notrufes können danach im Hintergrund selbstständig Verbindung zu einer Giftzentrale aufnehmen und weitere Informationen einholen.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


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  • im Abschnitt 1.4 des Sicherheitsdatenblatts müssen Angaben zu Notfallinformationsdiensten in Form einer Notrufnummer gemacht werden. Es sollte also nicht nur gelegentlich im SDB zu finden sein ;) .

    Wie ich selber schon öfter erlebt habe, gibt es leider viel zu viele SDB von fraglicher Qualität. AxelS hat sicher ähnliche Erfahrungen. Da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass die Nummer einer Giftnotrufzentrale in all den SDBs vorhanden ist, bei denen es sinnvoll oder dringend zu empfehlen wäre. Und wie AxelS schon richtig bemerkt hat, steht im Abschnitt 1.4 eines SDB oft nur die Nummer des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Dienstleisters, die dann auch gar nicht rund um die Uhr besetzt ist.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)