Arbeitet jemand bei einer Aufsichtsbehörde?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    wie dem Titel zu entnehmen ist, suche ich jemanden, der bei einer Aufsichtsbehörde im Bereich des Arbeitsschutzes arbeitet. Ich habe ein paar Fragen, die ich allerdings hier nicht öffentlich im Forum stellen möchte.

    Wenn ihr also jemanden hier im Forum kennen solltet, dann wäre es nett, wenn ihr mir seinen Nicknamen verratet, damit ich ihn kontaktieren kann.

    Viele Grüße und danke im Voraus.

  • ANZEIGE
  • wie dem Titel zu entnehmen ist, suche ich jemanden, der bei einer Aufsichtsbehörde im Bereich des Arbeitsschutzes arbeitet. Ich habe ein paar Fragen, die ich allerdings hier nicht öffentlich im Forum stellen möchte.

    wende dich doch an die für euch zuständige Aufsichtsperson

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin Sifa-Neuling

    ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass eine Person, die bei einer Aufsichtsbehörde arbeitet, "off records" Dir eine Auskunft geben wird. Auf dieses dünne Eis würde ich mich als Beschäftigter einer entsprechenden Behörde nicht begeben.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    dein Ansprechpartner ist deine zuständige Aufsichtsbehörde. Nur diese kann die individuelle Fragen sicher und korrekt beantworten, da im Arbeitsschutz immer eine Reihe von allgm. Auslegungen und subjektiven Interpretationen relevant sind. Es hilft die also keine Person aus Bayern die Fragen aus SH beantwortet.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Ich bin da bei Guudsje. Egal aus welchem Bundesland oder welcher Profession.

    Der redet sich doch nicht um Kopfundkragen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • naja, wir kennen doch garnicht die Fragen... . Und aus eigener Erfahrung mit verschiedenen öffentlichen Stellen: im privaten Gespräch unter 4 Augen kann man einiges unverbindlich abklopfen auf das man schriftlich nie eine Antwort bekommen würde.

  • Moin Sifa-Neuling

    einen Aspekt gebe ich noch zu bedenken. Wenn ich Teil der Aufsichtsbehörde und hier im Forum unterwegs wäre:

    Wie würdest Du verifizieren wollen, dass ich "echt" bin?

    Gehst Du davon aus, dass ich meine Behörde und/oder meinen Realnamen nennen würde und damit Gefahr laufe, dass Du meine Aussagen später als Statement der Aufsichtsbehörde verwendest?

    im privaten Gespräch unter 4 Augen kann man einiges unverbindlich abklopfen auf das man schriftlich nie eine Antwort bekommen würde.

    Ja das geht, wenn man einen guten Draht zur Aufsichtsbehörde und den handelnden Personen hat. Man kann dann zwar nicht alles offiziell verwenden, was man off-records besprochen hat, kennt aber zumindest tendenziell die Haltung der Aufsichtsbehörde, was in vielen Fällen sehr hilfreich sein kann.

    Sorry Sifa-Neuling , aber ich denke, die Hoffnung, dass Du hier über das Forum Antworten auf Deine Frage(n) finden wirst, dürfte vergebens sein.

    Wenn ich Dich richtig verstehe, rollt der Ball doch schon, insofern ist jetzt die Aufsichtsbehörde am Zug (aber das ist hier off-topic und gehört in den anderen Thread).

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    dann sag das doch gleich. :) Du bist jetzt Aufsichtsbehörde.

    Du meldest Dich freundlich an und bittest um die Arbeitszeitnachweise.

    Arbeitgeber antwortet: "LMAA"

    Du erlässt eine Anordnungmit einer Frist (sofern Du aufgrund der Schwere des Verdachts/der Vorwürfe keinen Sofortvollzug angeordnet hast), gegen die der Arbeitgeber Rechtsmittel einlegen kann.

    Arbeitgeber gibt klein bei - Du hast was Du willst.

    Arbeitgeber klagt - der Richter sagt Dir, wer Recht bekommt.

    Eigentlich ganz einfach.

    Der Arbeitgeber ist erst mal in der Pflicht, die Nachweise zu erbringen, es sei denn, er würde sich gem. §22 ArbSchG bzw. §17 ArbZG nicht selbst belasten wollen. Erbringt er die Nachweise nicht, spielst Du die Karte der Anordnung oder erst nochmals ein freundliches Informationsgespräch (falls Du ein "netter Aufsichtsbeamter" bist).

    Bist Du im Leben schnell angepisst, entwickelst Du eine herzliche Beziehung zu diesem Betrieb und besuchst ihn regelmäßig wegen des "tollen Ambientes." :whistling: Natürlich findest Du jedes mal irgend etwas. :saint:

    Du kannst aber nicht einfach aus Jux und Dollerei Einsicht verlangen. Es sollten schon Hinweise vorliegen, dass in dem betrieb etwas mit der Arbeitszeit im Argen liegt. Ein schönes Beispiel, wie schnell solche Verdachtsmomente entstehen können, findest Du hier.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE