ArbSchG § 22 - Befugnisse der zuständigen Behörden

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  • Hallo zusammen,


    stellt euch bitte folgende Situation vor. Ihr seid von der Aufsichtsbehörde und wollt Einblick in das System haben, wo die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden, weil ihr dort Unstimmigkeiten vermutet.

    Der Unternehmer verweigert euch den Einblick aber. Welche Handhabe habt ihr nun, um noch einen Einblick ins System zu bekommen?


    Meine Idee:

    Man könnte den Unternehmer auf den §22 des ArbSchG hinweisen, aber meiner Erfahrung nach interessiert viele Arbeitgeber nicht was in den Gesetzen steht und ich würde hier nur gegen die Wand reden.


    Wie würdet ihr vorgehen, um den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen und Einblick ins System zu kriegen?


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

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  • Die Aufsichtsbehörde ist mit den notwendigen Rechten ausgestattet und bei der Ausschöpfung dieser im einzelfall auch nicht zimperlich.


    Ein ehemaliger Arbeitgeber wurde vom Zoll gestürmt, weil der man Verstöße gegen die Kurzarbeitsauflagen vermutete. - Dem Hörensagen nach wurden alle Büros "ruhiggestellt", will sagen das keiner der Bürokrauten mehr an seinem PC arbeiten durfte. - Die Produktionwerkstätten wurden vom Zoll völligstens ignoriert (Meisterbüro nicht!).
    Wohl um sicherzustellen, das niemand Beweise manipuliert.


    Ob man etwas gefunden hat, wurde nie bekannt. Wenn, dann hat die GL das brav unter den Tisch gekehrt. Der GF ist noch auf freiem Fuß....


    :/...oooOOO(Fußfessel?) :/

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Guten Tag.



    Wenn ich ein Mitarbeiter einer Aufsichtsbehörde bin und die Einhaltung der Arbeitszeitgesetztes kontrollieren möchte und sich ein GF der Firma weigert werde ich auf alle Fälle so geschult sein, dass ich weitere Schritte und Konsequenzen für Ihn parat habe. Ich bin kein Jurist, denke aber es wird so etwas wie Ermächtigung zur Sicherstellung von Servern Rechner Software und Hardware mit Richterlichem Beschluss geben. Eventuell in Zusammenarbeit mit Zoll, Deutsche Rentenversicherung, Polizei.


    Bin ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und habe den Verdacht, dass es Arbeitszeitverstöße gibt, sollte man ein Gespräch führen und eventuell Aufzeigen welche Nachteile es geben kann wenn es eine Überlastung durch Mehrarbeitsstunden geben kann..


    Aber ich weiß jetzt nicht ob ich die Frage ausreichend oder zielführend beantwortet habe.


    Dennoch ein schönes Wochenende


    Mattes

  • Auf das Arbeitszeitgesetz § 17 Abs. 4 sowie auf die mögliche Bussgeldhöhe hinweisen.

    (4) Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber die für die Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlichen Auskünfte verlangen. Sie kann ferner vom Arbeitgeber verlangen, die Arbeitszeitnachweise und Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3, §§ 12 und 21a Abs. 6 sowie andere Arbeitszeitnachweise oder Geschäftsun- terlagen, die mittelbar oder unmittelbar Auskunft über die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes geben, vorzule- gen oder zur Einsicht einzusenden.


    Bussgeld: LASI Veröffentlichung LV 60 Bussgeldkataloge Tim Arbeitszeit-,zum Jugendarbeitsschutz- und zum Mutterschutzrecht

    Seite 19 (je Fall bedeutet meiner Erfahrung nach je Mitarbeiter)

    Aber auch der Rest dieser LASI Veröffentlichung ist Interessant.

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  • Wie und auf welchem § das basiert weiß ich nicht, aber ich hab auch ne Story zu dem Thema.


    Wir zertifizieren (u.a.) auch Bildungsträger nach AZAV. Das berechtigt zum Einlösen von Bildungsgutscheinen der Behörden. Da es hier um öffentliche Gelder geht, werden dann die Leistungsempfänger auch überprüft.

    Es kam bei einer Betreiberin einer Kosmetikschule dann zum "Vorfall"..... Der Aufsichtsbeamte kam in die Schule und bat mir der Leiterin zu sprechen. Er hat sich vorgestellt und bat wohl höflich aber nunmal direkt, um Einsicht in verschiedene Akten. Sowie ich das weiß, dürfen die das. Und zwar auch OHNE Ankündigung.

    Die Dame weigerte sich sofort und wollte den Herrn aus dem Studio werden. Er hat ihr dann nochmals den Sachverhalt erklärt dass er als Angehöriger der Aufsichtsbehörde das RECHT hat, das zu kontrollieren und ihr das auch versucht anhand der §§ zu erläutern. Sie hat sich immer noch geweigert. (Da könne ja jeder kommen, und sie hat überhaupt keine Lust sich mit sowas auseinanderzusetzen.) Er verblieb in der Schule und telefonierte. Nach ca. 10 min war die Polizei im Zuge der Amtshilfe vor Ort und hat den Laden stillgesetzt. Und nach mehreren Stunden kamen ALLE Behörden vorbei die da in irgendeiner Form was hätten finden können und haben den Laden über mehrere Stunden auf Links gedreht.

    Fazit: Rückzahlung von Geldern, Entzug des Zertifikates, Strafen, Auflagen im Bereich Brandschutz, Arbeitsschutz, usw.



    Es ist ne GANZ schlechte Idee Behörden abzuweisen... Grade was Zoll und Finanzamt angeht.. die dürfen das.


    Vielleicht noch ein Tipp... Wenn du was über Arbeitszeiten usw. wissen willst, rede mit den Beschäftigten. Ich bin schlussendlich für was anderes da als die Einhaltung von Arbeitszeiten zu kontrollieren. Schlussendlich ist das eine der höchsten Unternehmerpflichten und dafür gibts die Buchhaltung. Und damit beschäftigt sich wenn hart auf hart geht, der Zoll.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Ich danke für eure Antworten und Beispiele aus der Praxis.

    Es ist in der Tat ein hartes Brett, welches der Mann von der Aufsichtsbehörde da zu bohren hat.

    Paragraphenreiterei interessiert nun mal viele Unternehmer nicht. Es sollte darauf hingewiesen (auf entsprechende Paragraphen) werden, aber die weiteren Schritte zur Durchsetzung des Einblicks in das System können sich schwierig gestalten.

  • Die zuständigen Stellen wissen, wie sie ihre Rechte durchsetzen können, um ihren Aufsichtspflichten nachkommen zu können. Und wie Mike144 schon schön beschrieben hat gestaltet sich das nicht schwierig für diese Stellen, Das sind einige wenige Telefonate und die Armada unterschiedlicher aufsichtsführender Stellen rollt (ggf. mit Polizeiunterstützung) an, um den Laden zu zerlegen, wenn die Geschäftsführung nicht kooperieren will.

  • Ich danke für eure Antworten und Beispiele aus der Praxis.

    Es ist in der Tat ein hartes Brett, welches der Mann von der Aufsichtsbehörde da zu bohren hat.

    Paragraphenreiterei interessiert nun mal viele Unternehmer nicht. Es sollte darauf hingewiesen (auf entsprechende Paragraphen) werden, aber die weiteren Schritte zur Durchsetzung des Einblicks in das System können sich schwierig gestalten.

    Nö, das sehe ich gelassen.


    "Das zu unterbinden wird sich für den Unternehmer schwierig gestalten" stimmt da eher. ;)

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


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  • Es ist in der Tat ein hartes Brett, welches der Mann von der Aufsichtsbehörde da zu bohren hat.

    Sehe ich überhaupt nicht.

    Wenn der Unternehmer den abweist, brennt ziemlich schnell die Bude. So schnell kann der Unternehmer gar nicht schauen.

    Von netten Hinweisen bis zum Zwangsgeld geht es, wenn das Unternehmen nicht kooperiert, SEHR schnell.

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    Mike

  • Besten Dank erstmal bis hierher.

    Der Mann von der Aufsichtsbehörde kann aber nicht jedesmal die Polizei rufen, weil ein Geschäftsführer sich weigert seinen Aufforderungen nachzukommen. Das kann ich mir nicht vorstellen. In manchen Fällen mag das sicher so sein, aber doch nicht bei jeder Kleinigkeit. Dann fällt der Mann in der Behörde ja negativ auf. Ich weiß auch, daß Behörden ungern negativ in der Öffentlichkeit (z. B. in der Presse) auffallen wollen. In dieser Hinsicht kann ich mir nicht vorstellen, daß die jedesmal die Polizei, Zollbehörde oder sonstwen rufen. :/


    Ist hier jemand im Forum, der bei einer Aufsichtsbehörde arbeitet? Oder kennt hier jemanden, der bei einer Aufsichtsbehörde arbeitet?

    Wäre wirklich nett, wenn ihr mir in dieser Hinsicht weiterhelfen könnt.

  • Es gibt ja auch noch die durchaus gängige Methode über ein Bußgeld für entsprechende Wirkung zu sorgen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Sifa-Neuling Da wird nicht gleich wegen jeder Kleinigkeit die Polizei gerufen.


    Nochmal zum Eingangsposting:

    <...>

    Stellt euch bitte folgende Situation vor. Ihr seid von der Aufsichtsbehörde und wollt Einblick in das System haben, wo die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden, weil ihr dort Unstimmigkeiten vermutet.

    Der Unternehmer verweigert euch den Einblick aber. Welche Handhabe habt ihr nun, um noch einen Einblick ins System zu bekommen?

    <...>


    Es gibt verschiedene Eskalationsstufen, die da durchlaufen werden. AxelS hat da schon eine genannt.Die Art vorzunehmenden Maßnahme hängt von den Umständen und (letztendlich) von der Einschätzung der Aufsichtsperson ab.

    Liegt "lediglich" eine Meldung zu Arbeitszeitverstößen vor wird dass gewählte Druckmittel ein anderes sein, als wenn ein Unfall darauf zurückzuführen ist.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Hallo,


    so manche Schilderung hier, erinnert weniger an einen

    Rechtsstaat, als vielmehr an Wilder Westen. Jedes staatliches

    Handeln muss auch auf einer gesetzlichen Grundlage

    beruhen, was man im Zweifelfall auch überprüfen kann

    bzw. sollte (Abwehrrechte).


    Mal ein Fall aus der Praxis von einer Unternehmerin aus

    der Nachbarschaft. Da gab es, ähnliche Schilderung wie

    hier, ein Einrücken von zahlreichen Zollbeamten in den

    Gastronomiebetrieb. Es ging auch um Arbeitszeiten und

    Stundenlöhne. Das ganze landete am Ende auch vor dem

    Amtsgericht. Hauptthema war dort dann aber nicht etwaige

    Verfehlungen zu Arbeitszeiten etc., sondern zu den Rahmen-

    bedingungen und dem Verhalten vom Zoll. Da gab es

    dann sehr intensive Auseinandersetzungen zu Fragen, wie

    der Bereitstellung von einem Dolmetscher oder die

    Temperatur aufgrund sommerlicher Hitze bei Befragungen

    in einem Bus vom Zoll und einer damit verbundenen

    Drucksituation. Viel übrig geblieben ist am Ende nicht mehr....


    Ich selbst hatte bisher in 15 Jahren zwei Betriebsprüfungen,

    einmal Finanzamt und im letzten Jahr die Deutsche

    Rentenversicherung. Beides war entspannt und in Ordnung,

    wenngleich es mit dem Finanzamt erst einen Umweg gebraucht

    hat, nämlich über das Finanzgericht u.a. zur Überprüfung der

    Rechtmäßigkeit.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin Sifa-Neuling


    Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz werden richtig teuer. Wenn Du dann noch Jugendliche und/oder Schwangere dabei hast, wird es richtig, richtig teuer. Wenn der Arbeitgeber die Einsichtnahme verweigert, wird die Aufsichtsbehörde erst recht hellhörig. Eine Zwangsgeldandrohung dürfte in diesem Fall nicht lange auf sich warten lassen.


    Du kannst Dir ja mal die hessischen Jahresberichte "Arbeitsschutz und Produktsicherheit" durchlesen. Klick

    Da findest Du dann auch etwas über die Vorgehensweise der Aufsichtsbehörden und die Höhe der Bußgelder. In welchen Jahresberichten diese Infos standen, weiß ich leider nicht mehr, aber so viele sind es ja nicht. ;)


    Gruß Frank


    Edit: Im Jahresbericht 2016 stehen auch die Höhen der Bußgelder.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Man könnte den Unternehmer auf den §22 des ArbSchG hinweisen, aber meiner Erfahrung nach interessiert viele Arbeitgeber nicht was in den Gesetzen steht und ich würde hier nur gegen die Wand reden.

    Moin,


    könnte man machen. Dann sollten wir aber vorher lesen, was im §22 ArbSchG steht. ;)

    Zitat von §22 (1) ArbSchG

    Die zuständige Behörde kann vom Arbeitgeber oder von den verantwortlichen Personen die zur Durchführung ihrer Überwachungsaufgabe erforderlichen Auskünfte und die Überlassung von entsprechenden Unterlagen verlangen. Die auskunftspflichtige Person kann die Auskunft auf solche Fragen oder die Vorlage derjenigen Unterlagen verweigern, deren Beantwortung oder Vorlage sie selbst oder einen ihrer in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen würde. Die auskunftspflichtige Person ist darauf hinzuweisen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

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  • Dann fällt der Mann in der Behörde ja negativ auf. Ich weiß auch, daß Behörden ungern negativ in der Öffentlichkeit (z. B. in der Presse) auffallen wollen.

    Moin Sifa-Neuling


    Du wirst es nicht glauben, aber nahezu alle Behörden, die (an)ordnungsrechtlich agieren, werden nicht zwingend positiv von ihrer Kundschaft wahrgenommen, aber deswegen nicht in der Presse zerrissen. Die "Bösen" sind in der Presse eigentlich immer diejenigen, die erwischt werden. Insofern sind die Aufsichtsbehörden da relativ entspannt.


    Mir ist auch nicht ganz klar, was Du eigentlich wissen möchtest. Die Aufsichtsbehörde verlangt Einblick - das darf sie. Der Arbeitgeber verweigert den Einblick - das darf er in den Fällen des §22 ArbSchG i.V.m. der ZPO.


    Die Aufsichtsbehörde weiß, welche Zwangsmittel sie einsetzen kann. Wenn es darum geht, dass Karl Napp ab und zu mal 10.45 Stunden arbeitet, wird das Zwangsmittel anders aussehen, als wenn der Verdacht besteht, dass der Arbeitgeber schwangere Frauen sonntags nachts einsetzt und Ihnen keine Pausen gewährt (dann sind wir im Bereich der Straftaten, wenn dadurch die Gesundheit der Frau oder des Kindes gefährdet wird).


    Mir ist der Zweck Deiner Frage unklar. Bist Du Betroffener, weil Du die Auskünfte verweigerst, musst Du abwarten, welche Regisater die Aufsichsbehörde zieht (prüfe in diesem Fall sicherheitshalber schon mal Deinen Kontostand und/oder packe eine Tasche mit Zahnbürste, Waschlappen, Handtüchern etc.).


    Bist Du Betroffener, weil Dein Arbeitgeber andauernd gegen das ArbZG verstößt, musst Du auch abwarten, welche Register die Aufsichtsbehörde zieht. Parallel dazu kannst Du in diesem Fall selbst die Aufsichtsbehörde mit Daten "füttern". Geht auch anonym.


    Aber wie geschrieben; bei Deinen vagen Aussagen, wirst Du auf Deine Frage, deren Sinn ich immer noch nicht verstehe, keine befriedigende Antwort erhalten, und ein Beschäftigter der Aufsichtsbehörde wird sich hier im Forum (auch nicht per PN) äußern.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Zitat

    Die auskunftspflichtige Person kann die Auskunft auf solche Fragen oder die Vorlage derjenigen Unterlagen verweigern, deren Beantwortung oder Vorlage sie selbst oder einen ihrer in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen würde.

    Diesen Punkt habe ich an der Stelle einmal außer Acht gelassen. Ist ja sehr unglaubwürdig, wenn alle Mitarbeiter eines Unternehmens angeblich der Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit ausgesetzt werden würden.

    Zitat

    Bist Du Betroffener, weil Du die Auskünfte verweigerst, musst Du abwarten, welche Regisater die Aufsichsbehörde zieht (prüfe in diesem Fall sicherheitshalber schon mal Deinen Kontostand und/oder packe eine Tasche mit Zahnbürste, Waschlappen, Handtüchern etc.).

    So schlimm ist es nicht. :D Keines von den beschriebenen Szenarien trifft auf mich zu.

    Zitat

    Mir ist auch nicht ganz klar, was Du eigentlich wissen möchtest.

    Das kann ich nachvollziehen, weil ich hier leider nicht alle Infos geben kann (zumindest nicht öffentlich im Forum). Deswegen habe ich ein neues Thema eröffnet und dort nochmal anders nachgefragt.

  • Ist ja sehr unglaubwürdig, wenn alle Mitarbeiter eines Unternehmens angeblich der Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit ausgesetzt werden würden.

    Moin,


    sorry, aber dann hast Du das ArbZG nicht korrekt verstanden. Im Arbeitszeitgesetz steht nicht "SDu darfst nicht mehr als acht Stunden arbeiten, sonst bekommst Du Ärger." Der Adressat des Arbeitszeitgesetzes sind nicht die Beschäftigten.

    Zitat von §22 (1) ArbZG


    Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig.........

    Das ist der Adressat des ArbZG. ;) Der §17 (6) ArbZG ist die Analogie zum §22 (1) ArbSchG womit sich dann der Kreis zum Arbeitgeber wieder schließt.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()