Hallo zusammen,
da ich hier noch keine Lösung für mein Problem gefunden habe, fange ich mal ein neues Thema an.
Ich habe von einem Bekannten kurzfristig den Auftrag erhalten, für seinen Kunden Betriebsanweisungen gemäß § 44 AwSV für 6 Anlagen zu erstellen.
So eine Betriebsanweisung habe ich aber noch nie erstellt.
Der Kunde hatte dem Regierungspräsidium u.a. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe zugeschickt. Diese wurden aber vom Sachverständigen bemängelt, da sie nicht den Regularien der TRwS 779, Nr. 6.2 entsprechen würden.
Müssten Betriebsanweisungen für Anlagen nicht auch blau sein?
Hat jemand von euch schon einmal Betriebsanweisungen gemäß AwSV erstellt und könnte mir Tipps dazu geben oder vielleicht eine Vorlage zur Verfügung stellen?
Im Voraus schon einmal recht herzlichen Dank!
Viele Grüße
Antje