Betriebsanweisung gemäß AwSV

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  • Hallo zusammen,

    da ich hier noch keine Lösung für mein Problem gefunden habe, fange ich mal ein neues Thema an. :)

    Ich habe von einem Bekannten kurzfristig den Auftrag erhalten, für seinen Kunden Betriebsanweisungen gemäß § 44 AwSV für 6 Anlagen zu erstellen.

    So eine Betriebsanweisung habe ich aber noch nie erstellt.

    Der Kunde hatte dem Regierungspräsidium u.a. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe zugeschickt. Diese wurden aber vom Sachverständigen bemängelt, da sie nicht den Regularien der TRwS 779, Nr. 6.2 entsprechen würden.

    Müssten Betriebsanweisungen für Anlagen nicht auch blau sein? :/

    Hat jemand von euch schon einmal Betriebsanweisungen gemäß AwSV erstellt und könnte mir Tipps dazu geben oder vielleicht eine Vorlage zur Verfügung stellen?

    Im Voraus schon einmal recht herzlichen Dank!

    Viele Grüße

    Antje

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  • Einfach mal nachlesen, was § 44 AwSV fordert.

    Die TRwS kann man als Orientierung heranziehen, aber ob diese rechtsverbindlich sind, daran habe ich schon so meine Zweifel.

    Eine Gefahrstoff BA reicht hier nicht aus.

    Die farbliche Gestaltung ist nicht festgelegt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi Yoshi,

    das ist sicher abhängig vom Gefährdungspotential wie ausführlich/umfangreich die BA sein muss.

    Nur mit der Info das es sich um eine AwSV Anlage handelt, kann man leider wenig anfangen.

  • Hallo Antje,

    hier mal eine Vorlage die bei uns genutzt wird - evtl hilft Dir das als Beispiel weiter.

    Gruss

    EHS Mann

    Genau so würde ich es auch machen...

    Wenn man das recherchiert mit "Betriebsanweisung" und "AwSV" kommen noch mehr Beispiele und Informationen.

    Das ganze soll noch in der Nähe der Anlage deponiert bzw. zugänglich sein und regelmäßig trainiert werden...

    Beispiele Betriebsanweisung AwSV

    Im Prinzip geht es darum WO ist es aufgestellt, WAS und WIEVIEL ist drin, WIE ist es abgesichert und kontrolliert, WER muss bei Havarie benachrichtigt werden, WORST CASE...

    Hier lohnt sich auch mal in die Ausführungen der Bezirksregierung Arnsberg reinzuschauen:

    Bezirksregierung Arnsberg - AwSV

    Auch mal im Downloadbereich suchen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Wie falcon es in seinem Poste schon geschrieben hat. Die Ba ist abhängig vom Gefährdungspotential der Anlage und deren Inahltsstoffen.

    Du wirst um eine Gefährdungsbeurteilung nicht herumkommen.

    Dabei können wir dich kaum unterstützen. Vor allem, sprich mit den Mitarbeitern, die sich um die Anlage kümmern (Warten, Reparieren etc.).

    Die können dir dabei helfen / dich unterstützen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo zusammen!

    Vielen herzlichen Dank für euren Input! Da kann ich sehr viel daraus ziehen!

    Hallo Antje,

    hier mal eine Vorlage die bei uns genutzt wird - evtl hilft Dir das als Beispiel weiter.

    Gruss

    EHS Mann

    Großen Dank für deine Vorlage, die ich gerne verwenden werde! :thumbup:

    Wie falcon es in seinem Poste schon geschrieben hat. Die Ba ist abhängig vom Gefährdungspotential der Anlage und deren Inahltsstoffen.

    Du wirst um eine Gefährdungsbeurteilung nicht herumkommen.

    Dabei können wir dich kaum unterstützen. Vor allem, sprich mit den Mitarbeitern, die sich um die Anlage kümmern (Warten, Reparieren etc.).

    Die können dir dabei helfen / dich unterstützen.

    Die GBU habe ich noch nicht von dem Kunden erhalten, weil die noch nicht vollständig wäre... ?!?! :/ Wie gesagt, habe ich das Thema von einem Bekannten übernommen, der zeitlich nicht dazu kommt, die BA's zu bearbeiten.

    Die GBU und den Antrag nach § 4 BImSChG habe ich heute morgen bei dem Kunden angefragt und hoffe, dass ich damit weiterkomme.

    Nochmal vielen herzlichen Dank an alle, die mich hier unterstützt haben. Ihr seid super!! :doppelthumbsup:

    Viele Grüße

    Antje