Schulungspflicht Diisocyanate

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  • Hier kann man was nachlesen:

    Safe use of Diisocyanates – Startseite (safeusediisocyanates.eu)

    Wir sind Hersteller und machen den Level 1, da wir keinen direkten Umgang haben und *IroAN*alles was du zum Herstellen brauchst nicht wirklich weniger gefährlich ist *IroAus*

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hallo,

    wir sind da auch noch in der Findungsphase, angedacht ist es bisher, Kontigente an Schulungen bei den Anbietern zu kaufen und die dann an die Kunden weiterzugeben.

    Wie das dann mit Schulungsnachweisen läuft müssen wir erst noch recherchieren.

    Gruß

    Ralf

    Hallo

    Soweit ich weiß, müssen die Hersteller Schulungsunterlagen bereitstellen. Damit sollte man dann rechteinfach eine Schulung hinbekommen.

    Hier geht es ja um Produktsicherheitsrecht, und nur mittelbar um Arbeitsschutzrecht.

    Edit: natürlich ist es Arbeitsschutzrecht, wenn der AG unterweist. Aber weil es um Produktsicherheit geht, zählen die Schulungsunterlagen zu den Informationen, die der Hersteller liefern muss. So habe ich das zumindest verstanden ;)

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  • Also das ist ganz einfach:

    Entsprechende Module / Level 1 bis 3 online durcharbeiten.

    Dann Lernerfolgskontrolle online nach jedem Teil und mindestens 80 % richtig haben.

    Kontakttiert FSK, Trainerkurs buchen - Stoff selber vortragen - Trainerschein fertig.

    Hab das gerade hinter mir.

    Meine Kritik: Die Folien / PPT sind 1:1 aus dem englischen übersetzt und bedürfen der Überarbeitung.

    Also viel Arbeit wenn man es betrieblich noch anpassen will.

    Gruß Canislupus

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  • Ich habe bei der BAuA nachgefragt, da ich Dipl-Chem. Ing. und Sicherheitsfachkraft bin. Antwort: Deine zuständigen Aufsichtsbehörde entscheidet darüber, ob die von nachfragen und Dir durchgeführten Schulungen anerkannt werden.

  • Auszug aus dem Antwortschreiben des REACH-Helpdesks.

    Die Entwicklung eines Schulungskonzepts und der Schulungsmaterialien liegt in der Verantwortung der Herstellerverbände. Wenn Sie die Schulung selbst durchführen möchten, können Sie bei Ihnen bekannten Herstellern oder Verbänden anfragen, ob diese Ihnen Schulungsmaterial (ggf. kostenpflichtig) zur Verfügung stellen können.

    Außerdem ist es möglich, dass Sie das Schulungsmaterial selbst erstellen. Dabei müssen Sie darauf achten, dass die in Absatz 5 der Beschränkung genannten Mindestanforderungen an die Schulungen berücksichtigt werden.

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  • Wobei die Hersteller ja nach Absatz 7 dem Abnehmer entsprechendes Schulungsmaterial zu ihren Produkten zur Verfügung stellen müssen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • 3 Module = 126 € je Mitarbeiter - die Wissen wie Geld verdienen geht! Die Zertifikate sind Personen bezogen.

    Das kann ich auch selber machen - und besser!

    Du meinst die 42€ pro Modul bei dem Anbieter, den ihr genutzt habt?

    Ich habe direkt die ISOPA angeschrieben. Da bekam ich die Antwort, dass 5€ pro Modul inkl. Zertifikat fällig werden ("5 € for each training package per participant incl the certificate"). Ich favorisiere auch die Lösung, selbst die Trainerausbildung zu durchlaufen und selbst zu unterrichten. Welchen Vorteil soll der Dienstleister haben, wenn es 8fach teuer ist als beim Verband direkt?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • ...in welcher Form und kostenlos ist nicht vorgeschrieben.

    Teile des Stoffsicherheitsberichts und der Expositionsszenarien sind in dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt enthalten und müssen kostenfrei spätestens mit der ersten Lieferung mitgeliefert werden.

    Somit sind zumindest für fachkundige Kreise eigentlich alle notwendigen Dinge vorhanden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Teile des Stoffsicherheitsberichts und der Expositionsszenarien sind in dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt enthalten

    Sofern solche Daten verfügbar sind. Zu keinem unserer Produkte, die die Schulungspflicht auslösen ist ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt verfügbar. Nur ein Hersteller verweist in Abschnitt 15 auf die Schulung. Lediglich das Etikett haben alle Anbieter angepasst.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Teile des Stoffsicherheitsberichts und der Expositionsszenarien sind in dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt enthalten und müssen kostenfrei spätestens mit der ersten Lieferung mitgeliefert werden.

    Somit sind zumindest für fachkundige Kreise eigentlich alle notwendigen Dinge vorhanden

    Die Produkte in Verwendung sind in der Regel Gemische, da hilft dir ein Stoffsicherheitsbericht recht wenig, da für ein Gemisch kein eSDB geliefert wird.

    Gruß

  • Die Produkte in Verwendung sind in der Regel Gemische, da hilft dir ein Stoffsicherheitsbericht recht wenig, da für ein Gemisch kein eSDB geliefert wird.

    Das Produkt ist auch nicht entscheidend, sondern die Ausgangsstoffe sind es. Die Schulung soll den verträglichen Umgang damit vermitteln.

    Wir haben einzelne SDB für jede Komponente eines Gemisches, d.h. Harz und Härter einer PU-Vergussmasse zum Beispiel. Im SDB des Härters ist der Gewichtsanteil der Diisocyanate aufgeführt und die Schulungspflicht wird in Abschnitt 15 betont (bei > 0,1 Gewichts-%).

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.