Hey,
und gleich die nächste Frage...
Wir sind am Bau, also die neue Vorschrift 38 gilt. Es geht mir um §7 Absatz 2... mobile selbstfahrende Arbeitsmittel.
Etwas nennen wir es betagtere Maschinen sind im Einsatz, noch ohne Spiegel oder ähnliches. Der Sichtcheck ergibt, dass der Fahrer keine ausreichende Sicht hat, Beschäftigte im Arbeits- und Fahrbereich sind nicht auszuschließen.
Bisher galt ja dann wohl, technische Lösung wie Spiegel oder Kamera träumenswert, aber Einweiser möglich.
Und jetzt? Einweiser nur noch übergangsweise, bis technische Maßnahmen getroffen sind - unabhängig vom Alter/Inbetriebnahme/Kaufdatum des Baggers beispielsweise? Also de facto Pflicht zum Nachrüsten?
Oder seh ich das was falsch?
Danke schon mal!