ausreichende Sicht mobile selbstfahrende Arbeitsmittel am Bau - neue DGUV Vorschrift 38

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  • Hey,

    und gleich die nächste Frage... :29:

    Wir sind am Bau, also die neue Vorschrift 38 gilt. Es geht mir um §7 Absatz 2... mobile selbstfahrende Arbeitsmittel.

    Etwas nennen wir es betagtere Maschinen sind im Einsatz, noch ohne Spiegel oder ähnliches. Der Sichtcheck ergibt, dass der Fahrer keine ausreichende Sicht hat, Beschäftigte im Arbeits- und Fahrbereich sind nicht auszuschließen.

    Bisher galt ja dann wohl, technische Lösung wie Spiegel oder Kamera träumenswert, aber Einweiser möglich.

    Und jetzt? Einweiser nur noch übergangsweise, bis technische Maßnahmen getroffen sind - unabhängig vom Alter/Inbetriebnahme/Kaufdatum des Baggers beispielsweise? Also de facto Pflicht zum Nachrüsten?

    Oder seh ich das was falsch?

    Danke schon mal!

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  • Wie auch schon in der ArbStättV sind die langjährigen Übergangsfristen in den meisten Bereichen inzwischen abgelaufen, so dass der Punkt "Geld in die Hand nehmen" akut wird.

    Um die Regelung genau abzustimmen, würde ich empfehlen direkt an die zuständige Aufsichtsperson eurer BG heranzugehen, um auch eine belastbare Aussage zu erhalten. "Betagtere Maschinen" können euch sonst auch mal beim Transport zur Baustelle abgefangen und stillgelegt werden ;)

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Moin,

    die Rechnung kann doch nicht sein

    1 Mensch = 2 Spiegel???

    Setze dem Betreiber die Pistole auf die Brust.

    Alte Maschinen sind nicht schlecht. Sie brauchen aber einen gewissen Standard, genau wie die neuen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • In der bei der BG Bau erhältlichen Version mit Gültigkeitsdatum April 2020 ist der Einweiser im Absatz 2 des Paragraphen 7 nicht mehr genannt.

    "(2) Der Unternehmer hat beim Einsatz von mobilen selbstfahrenden Arbeits-mitteln und Fahrzeugen dafür zu sorgen, dass der Fahrer eine ausreichende Sicht auf den Fahr- und Arbeitsbereich hat. Falls die direkte Sicht des Fah-rers nicht ausreicht, um die Sicherheit von Personen im Fahr- und Arbeits- bereich zu gewährleisten, müssen die mobilen selbstfahrenden Arbeits- mittel und Fahrzeuge über geeignete Hilfsvorrichtungen (z.B. Kamera-Monitor-Systeme) verfügen. Satz 2 gilt nicht, wenn der Unternehmer sicher-gestellt hat, dass sich im Fahr- und Arbeitsbereich keine Personen aufhal-ten, die durch die mobilen selbstfahrenden Arbeitsmittel und Fahrzeuge gefährdet werden können."

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Wenn die Arbeitsmittel nicht mehr Stand der Technik sind, kommt man vermutlich um ein Nachrüsten oder eine Ersatzinvestition nicht herum.

    Die AP kann dazu natürlich befragt werden, sollte sie zustimmen und es passiert dann was ist man im Gefängnis unter umständen schon zu zweit ;)

    Ich würde nachrüsten, Spiegel kosten jetzt auch nicht die Welt!

    Krieg ist Verbrechen!

  • Wir sind am Bau, also die neue Vorschrift 38 gilt.

    Zitat von DGUV Vorschrift 38

    Gültig ab 01.April 2020.

    :/

    Und jetzt? Einweiser nur noch übergangsweise, bis technische Maßnahmen getroffen sind

    =DATEDIF(01.April 2020;Heute;"d") - Ergebnis 469 Tage

    Moin Steph,

    seit 469 Tagen fahren Eure Maschinen durch die Gegend, ohne die Vorgaben der DGUV 38 zu erfüllen. Wenn Du übergangsweise Einweiser einsetzt, bis technische Maßnahmen getroffen sind, verwette ich einen Kasten Bier, dass die technische Maßnahme darin besteht, dass an der Maschine, die gekauft wird, wenn die alte Maschine das Zeitliche segnet, dann Spiegel und Kamerasysteme installiert sind.

    Wir reden hier nicht über Schubkarren, sondern über tonnenschwere Geräte mit einem schlechten Sichtfeld. Wenn der Unternehmer das Nachrüsten scheut, kann er ja die Option des §7 (2) Satz 3 ziehen. Inwieweit das dann in den Arbeitsablauf passt, muss er beurteilen. Am schnellsten geht es natürlich, wenn der erste Radlader einer Arbeiter überrollt. Dann dürften die Spiegel und Kamerasysteme sehr zeitnah installiert werden. =O

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guten Morgen,

    mir bereitet das Thema enorme Bauchschmerzen. Wie sage ich das jetzt... von unserem Stand zum aktuellen Stand in Sachen Arbeitssicherheit sind es Quantensprünge, was deswegen oft dazu führt, dass auf meine Ausführungen zu "da müssen wir dringend hin" erstmal ein "das kann überhaupt nicht sein" folgt.

    Im Moment sieht es so aus: mir fällt ein Thema auf, ich fuchse mich rein (bin ja auch noch Anfängerin ;)), dabei stolpere ich regelmäßig über andere Themen, und was mir gestern noch Sorgen gemacht hat, kann heute schon erstmal so gut wie egal sein, weil sowas wie das mit den Baumaschinen aufpoppt.

    Mein Ziel in der Sache ist klar - aber es zum Ziel der Entscheider zu machen ist unter den gegebenen Voraussetzungen nicht so ohne, und da hilft es mir enorm, wenn ich hier von Euch bestätigt bekomme, dass ich richtig liege :48: Denn offen gestanden, die Entfernungen (um im Bild zu bleiben) schocken mich immer wieder, und im stillen Kämmerlein frage ich mich dann manchmal haareraufend selbst: (wie) kann das sein???

  • Guten Morgen,

    mir bereitet das Thema enorme Bauchschmerzen. Wie sage ich das jetzt... von unserem Stand zum aktuellen Stand in Sachen Arbeitssicherheit sind es Quantensprünge, was deswegen oft dazu führt, dass auf meine Ausführungen zu "da müssen wir dringend hin" erstmal ein "das kann überhaupt nicht sein" folgt.

    Im Moment sieht es so aus: mir fällt ein Thema auf, ich fuchse mich rein (bin ja auch noch Anfängerin ;)), dabei stolpere ich regelmäßig über andere Themen, und was mir gestern noch Sorgen gemacht hat, kann heute schon erstmal so gut wie egal sein, weil sowas wie das mit den Baumaschinen aufpoppt.

    Mein Ziel in der Sache ist klar - aber es zum Ziel der Entscheider zu machen ist unter den gegebenen Voraussetzungen nicht so ohne, und da hilft es mir enorm, wenn ich hier von Euch bestätigt bekomme, dass ich richtig liege :48: Denn offen gestanden, die Entfernungen (um im Bild zu bleiben) schocken mich immer wieder, und im stillen Kämmerlein frage ich mich dann manchmal haareraufend selbst: (wie) kann das sein???

    Den Hinweis an den AG dass er hier gegen eine Vorschrift verstößt am besten schriftlich machen kann ich dir hier nur raten!

    Dann kannst du nachweisen, dass du den AG darauf hingewiesen hast. Wenn der dann nicht reagiert und trotzdem was passiert (das ist in diesem Fall ja auch absehbar!) kann man dir wenigsten nicht ans Bein Pin...! :saint:

    Das Haare-Raufen wird dir immer wieder passieren, denn die AG sind manchmal uneinsichtig :rolleyes:, ich hoffe aber du hast noch ne Menge davon:Lach:

    Wir SiFas können nur beraten, ob eine Umsetzung erfolgt ist immer noch Unternehmersache! Wenn wir aber nicht belegen können dass wir (richtig!) beraten haben kann die Luft schnell dünn werden!

    Krieg ist Verbrechen!

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  • Guten Morgen,

    mir bereitet das Thema enorme Bauchschmerzen. Wie sage ich das jetzt... von unserem Stand zum aktuellen Stand in Sachen Arbeitssicherheit sind es Quantensprünge, was deswegen oft dazu führt, dass auf meine Ausführungen zu "da müssen wir dringend hin" erstmal ein "das kann überhaupt nicht sein" folgt.

    Im Moment sieht es so aus: mir fällt ein Thema auf, ich fuchse mich rein (bin ja auch noch Anfängerin ;)), dabei stolpere ich regelmäßig über andere Themen, und was mir gestern noch Sorgen gemacht hat, kann heute schon erstmal so gut wie egal sein, weil sowas wie das mit den Baumaschinen aufpoppt.

    Mein Ziel in der Sache ist klar - aber es zum Ziel der Entscheider zu machen ist unter den gegebenen Voraussetzungen nicht so ohne, und da hilft es mir enorm, wenn ich hier von Euch bestätigt bekomme, dass ich richtig liege :48: Denn offen gestanden, die Entfernungen (um im Bild zu bleiben) schocken mich immer wieder, und im stillen Kämmerlein frage ich mich dann manchmal haareraufend selbst: (wie) kann das sein???

    Das wird Dir bis zur Verrentung noch sehr viel häufiger passieren. Aber man gewöhnt sich dran.

    Wie TiTo schon erwähnt hat, alles schriftlich fixieren. Natürlich auch in deinen Jahresberichten.

    Dabei ist es aber auch wichtig, dass du regelmäßig eskalierst. Dazu in Gefährdungsbeurteilungen darauf hinweisen

    und insbesondere bei den ASA Sitzungen. Du hast ein persönliches Vorspracherecht beim Geschäftsführer.

    Bei den Besprechungen immer wieder darauf hinweisen. Dem muss das Blut aus den Ohren kommen (Hessi James [Badesalz]).

    Das nervt, das lässt dich unwohl sein, aber es ist absolut notwendig. Und immer alles schriftlich in Gesprächsnotizen aufführen.

    Im Notfall will das der Arbeitsrichter sehen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick