wechseln FFP2 und OP-Maske

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  • ist es erlaubt arbeiten 2 Stunde mit FFP2 Maske und die Tragepause von 30 Minuten mit OP-Maske?

    Das kommt ganz auf das Ergebnis eurer Gefährdungsbeurteilung an.....

    Um das zu bewerten gehört nicht nur dazu welche Masken getragen werden, sondern auch welche Arbeit durchgeführt wird und was für Arbeitsbedingungen dort herrschen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte (14. Juni 2021 um 07:45)

  • Es werden nur Empfehlungen zur Tragezeit ausgesprochen.

    Wenn die Beschäftigten nach zwei Stunden mit FFP2-Maske eine Pause machen sollen und die leichtere OP-Maske tragen dürfen, verlassen sie dann auch den Arbeitsbereich und gehen zum Beispiel ins Freie, wo es geringere Gefährdungen gibt? Oder bleiben sie im Bereich, in dem eine FFP2-Maske erforderlich ist? Da passt ggf. etwas nicht zusammen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Oder bleiben sie im Bereich, in dem eine FFP2-Maske erforderlich ist?

    Genau das habe ich mich beim Lesen auch gefragt...

    Eine FFP2 Maske trägt man nicht mal so aus Spaß an der Freude... wenn doch eine leichte OP-Maske aktuell ebenso zulässig ist.

    Wenn es um die Corona-Gefährdung geht, dann wäre es eigentlich o.k.... Aber: Die Kollegen haben schon 2h lang die FFP-Masken getragen... an die frische Luft gehen und mal durchatmen - also eine wirkliche Erholungspause - sollte angeraten sein.

    Und dann kommt es auf die Arbeitsbedingungen an:

    Trägt man die FFP2-Masken, da man den Abstand nicht einhalten kann? Kann man mit eine OP-Maske auch nicht...

    Trägt man die FFP2-Maske aufgrund der Arbeit und dem Kontakt zu Risiko-Patienten, zu Corona-Infizierten? ...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Danke, wir arbeiten oind er Gastronomie, die FFP2 Maske benutzen wir bei Bedienung der Gäste, 2 Stunde. Dann die Gäste verlassen das Raum und die Mitarbeiter bleiben im Bereich, aber ohne Gäste, und tragen die medizinische Maske zum abräumen.

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  • Moment!
    Die "Erholungszeit" (im Sinne der DGUV Regel 112-190) ist KEINE Arbeitspause, sondern heisst nur "Arbeiten ohne Maske (PSA!)".

    Nachtrag:
    Wie aus Herstellerkreisen zu hören ist, haben in den letzten Monaten Beschwerden über durch das Tragen von Masken ausgelöste Hautirritationen im Gesicht (Pickel, wunde Stellen, Herpesausbrüche, etc.) sehr deutlich zugenommen. Ursachen scheinen zum einen das Maskenmaterial, insbesondere bei außereuropäischen Masken, als auch das Feuchtemilieu unter dicht(er) sitzenden Masken zu sein.
    Hygiene und geeignete Hautpflege reduzieren das Risiko von Hautschäden.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (14. Juni 2021 um 10:09)

  • Moment!
    Die "Erholungszeit" (im Sinne der DGUV Regel 112-190) ist KEINE Arbeitspause, sondern heisst nur "Arbeiten ohne Maske (PSA!)".

    Richtig.

    Daher ergab sich die Frage, ob die Betroffenen den Bereich, in dem die FFP2-Maske erforderlich ist für 30 Minuten verlassen und in einem Bereich weiter arbeiten, in dem sie keine Maske brauchen. Das ist aber nicht der Fall.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Das ist nicht möglich den Arbeitsplatz zu verlassen oder an der frische Luft arbeiten, es gibt keine andere Bereich ohne Maske. Das ist leider die einzige Idee das ich habe und zwar die Maske zwischen FFP2 und medizinische zu wechseln.

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  • Moment!
    Die "Erholungszeit" (im Sinne der DGUV Regel 112-190) ist KEINE Arbeitspause, sondern heisst nur "Arbeiten ohne Maske (PSA!)".

    Nachtrag:
    Wie aus Herstellerkreisen zu hören ist, haben in den letzten Monaten Beschwerden über durch das Tragen von Masken ausgelöste Hautirritationen im Gesicht (Pickel, wunde Stellen, Herpesausbrüche, etc.) sehr deutlich zugenommen. Ursachen scheinen zum einen das Maskenmaterial, insbesondere bei außereuropäischen Masken, als auch das Feuchtemilieu unter dicht(er) sitzenden Masken zu sein.
    Hygiene und geeignete Hautpflege reduzieren das Risiko von Hautschäden.

    Stimmt... wobei es auch Modelle gibt, das zu kombinieren:

    "...In dieser Zeit dürfen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit anderen Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie keine Maske tragen müssen. Es ist aber auch möglich, dass nach spätestens drei Stunden Maskentragen eine ausreichend lange Ruhepause bzw. Arbeitspause gehalten wird; dann muss nicht noch zusätzlich eine „Maskenpause“ eingelegt werden..."

    Quelle: Österreich - Arbeitsinspektion

    Wobei hier von Atemschutz jeglicher Art gesprochen wird... im nächsten Absatz wird gesondert auf FFP mit den bekannten Zeiten eingegangen.

    Was die Erholungszeit angeht, so konkretisiert die DGUV Regel 112-190: "Die Erholungszeit schließt eine leichte körperliche Arbeit nicht aus"

    Es kommt also auch auf die Arbeit an, die in der Gastronomie während der "Tragepause" ausgeführt werden soll...

    Ich würde auch die Aerosol-Konzentration im Gastraum beachten... nach 2h (Gäste tragen keine Maske) kommt es darauf an: RLT-Anlage mit Frischluft? Wird zwischendrin gelüftet?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Die maximale Tragezeit beträgt grundsätzlich längstens 2 Stunden mit anschließender Mindestserholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.

  • Die maximale Tragezeit beträgt grundsätzlich längstens 2 Stunden mit anschließender Mindestserholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.

    Moin,

    dann ein Tipp für den lieben Neuling....nicht vorschnell antworten, bei der von dir angegebenen Tragezeiten aus der "DGUV Regel 112–190" bitte auch die Tabelle 33 im Anhang 2 beachten, somit kannst du durchaus auf fast 2 h kommen (112 min).

    Daher ist die oben angegeben Antwort Gefährdungsbeurteilung wichtig.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Moin,

    dann ein Tipp für den lieben Neuling....nicht vorschnell antworten, bei der von dir angegebenen Tragezeiten aus der "DGUV Regel 112–190" bitte auch die Tabelle 33 im Anhang 2 beachten, somit kannst du durchaus auf fast 2 h kommen (112 min).

    Daher ist die oben angegeben Antwort Gefährdungsbeurteilung wichtig.

    Vielen Dank für den Hinweis.

    Es kommt auf die Arbeitsschwere an :doppelthumbsup:

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  • Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.

    Sag das mal jemandem, der in einem Impfzentrum oder auf einer Corona Station arbeitet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zitat BGHW:

    "...Für FFP2-Atemschutzmasken ohne Ausatemventil wird beispielsweise eine Tragedauer von 75 Minuten empfohlen – bei einer mittelschweren Tätigkeit und normalen Umgebungsbedingungen...."

    Und auch die DGUV Regel 112-190 spricht von "...Anhaltswerte für Tragedauern werden in Anhang A 2 beschrieben...."

    Es kommt auf die Gefährdungsbeurteilung an, die der Arbeitgeber durch zu führen hat: Habe ich leichte Tätigkeiten unter optimalen Umgebungsbedingungen? Ändern sich z.B. in der Gastronomie die Bedingungen aufgrund klimatischer Gegebenheiten (im Sommer höhere Luftfeuchtigkeit, höhere Temperaturen)? Und natürlich auch die Leistungsvoraussetzungen der Mitarbeiter... und hier kommt der Betriebsarzt ins Spiel.

    katzenblumen:

    Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung gemäß SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel und -standard Branche: Gastgewerbe

    "...Müssen Masken ohne Unterbrechung getragen werden, so sollte spätestens nach zwei Stunden eine andere Tätigkeit oder eine Pause anschließen, bei der mind. 30 Minuten keine Maske getragen werden muss..."

    Es sollte (!) während der 30 min keine Maske getragen werden... ist kein muss ... hängt mal wieder vom Ergebnis der GBU ab.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (15. Juni 2021 um 12:28)

  • Die maximale Tragezeit beträgt grundsätzlich längstens 2 Stunden mit anschließender Mindestserholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.

    Wir hatten in Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und der BG die Tragezeit von FFP2 Masken in der Gefährdungsbeurteilung zeitweise bis auf 4 Stunden ehöht

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Wir hatten in Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und der BG die Tragezeit von FFP2 Masken in der Gefährdungsbeurteilung zeitweise bis auf 4 Stunden ehöht

    Kann man abhängig von der Tätigkeit, die ausgeübt wird, machen. Bei uns z.B haben wir, da der Mindestabstand eingehalten wird nur OP-Masken (ProMoMask Medi Typ II R). Somit haben wir mit der Tragezeit kein Problem.

    https://www.strama-mps.de/loesungen/medtech/promomask