Moin,
hier der Link zur Ausgabe des entsprechenden Ministerialblatts vom 16.02.2021:
https://www.gmbl-online.de/dokument/?user…Bdid%5D=9735768
Die "übernommene Version" bei der BAuA:
Wesentliche Änderungen sind auf der letzten Seite aufgeführt.
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Neues Benutzerkonto erstellenMoin,
hier der Link zur Ausgabe des entsprechenden Ministerialblatts vom 16.02.2021:
https://www.gmbl-online.de/dokument/?user…Bdid%5D=9735768
Die "übernommene Version" bei der BAuA:
Wesentliche Änderungen sind auf der letzten Seite aufgeführt.
Schade, bei der BAuA steht noch die alte Version Stand 2015 und das GMBl gibts dummerweise auch nur kostenpflichtig. :wacko:
Schade, bei der BAuA steht noch die alte Version Stand 2015 und das GMBl gibts dummerweise auch nur kostenpflichtig. :wacko:
Dann bin ich doch nicht so bekloppt, das nicht zu finden... *puh*
Denn der Link auf die baua-Seite zeigt das Dokument, das ich auch offline besitze und am 22.10.2019 heruntergeladen habe.
Ich haben den Entwurf gefunden über g...aber nur als pdf ohne Pfand
Ich haben den Entwurf gefundenüber g...aber nur als pdf ohne Pfand
Ich auch grade.
Ich hatte Axel in dem Thread zum Gefahrstoff-Stammtisch gefragt, ob er sich die Tabelle 1 selbst ohne R-Sätze zusammenkopiert hat. Bei der baua steht ja noch die Tabelle mit R-Sätzen in der TRGS 510. Mit dem Entwurf und der baldigen Veröffentlichung hat sich das dann endgültig erledigt.
Ich auch grade.
ne Frage für Dummies, wie konntest du den Pfand kopieren, als ich drauf geklickt habe, ist bei mir das PDF direkt aufgegangen...
.... gefunden ober andere Seite war ein Link zum Link...
Rechtsklick auf den Link, dann "Ziel speichern unter".
Bei Anzeige im Browser musste mal gucken, obs da eine Schaltfläche "Datei Speichern" gibt.
Bei Anzeige im PDF-Reader über "Datei" "Speichern unter".
Rechtsklick auf den Link, dann "Ziel speichern unter".
Bei Anzeige im Browser musste mal gucken, obs da eine Schaltfläche "Datei Speichern" gibt.
Bei Anzeige im PDF-Reader über "Datei" "Speichern unter".
:doppelthumbsup:, toll,sonst mach ich ständig was über rechte Maustaste, mein CPU im Oberstübchen ist wohl noch nicht warmgelaufen
Es ist noch früh am Morgen, also keine Sorge, kommt noch alles ... :doppelthumbsup:
Schade, bei der BAuA steht noch die alte Version Stand 2015 und das GMBl gibts dummerweise auch nur kostenpflichtig. :wacko:
Hab jetzt den entsprechenden Entwurf verlinkt.
Dass das GMBL kostenpflichtig ist wusste ich gar nicht, da waren Abo und Zugriff wohl schon vorinstalliert. Die aktuelle Ausgabe als PDF werde ich wohl nicht einstellen dürfen.
Erste Ansätze von Frühjahrsmüdigkeit?
Sowas kenne ich auch. Aller hilft manchmal nix.
Ich mache es so:
ne Frage für Dummies, wie konntest du den Pfand kopieren, als ich drauf geklickt habe, ist bei mir das PDF direkt aufgegangen...
.... gefunden ober andere Seite war ein Link zum Link...
Wer fragt kann kein Dummie sein! Das schließt sich gegenseitig aus!
Ich mache es so:
Danke
Wenn ich auf diesen Link anklicke, geht bei mir das PDF direkt im Adobe auf, deswegen konnte ich nichts kopieren.
Aber mit rechter Maustaste hat es funktioniert.
Eine der wichtigsten Technischen Regeln Gefahrstoffe, und zwar die TRGS 510, ist überarbeitet worden und wird in Kürze veröffentlicht werden. Der Wortlaut der künftigen TRGS 510 findet sich bereits auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hier.
Auf der letzten Seite wird folgender Überblick über die wichtigsten Änderungen gegeben:
Hinweise zu den wesentlichen Änderungen der TRGS 510
• Ergänzung des Anwendungsbereichs um das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen.
• Anpassung und Ergänzung von Tabelle 1 zur Anwendung der Abschnitte 5 bis 13; insbesondere für Gase, Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen, oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe, entzündbare Feststoffe, selbstzersetzliche Gefahrstoffe, pyrophore Flüssigkeiten und Feststoffe, selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe und desensibilisierte explosive Gefahrstoffe.
• Streichung aller Verweise auf alte Einstufungen nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG.
• Zusammenfassung der Regelungen zu Zugangsbeschränkungen in Abschnitt 4.3.
• Ergänzung von Anforderungen an die Zugangsbeschränkung in Industrieparks in Abschnitt 4.3.
• Verschiebung der Anforderungen für die Lagerung im Lager in einen eigenen Abschnitt 5.
• Der bisherige Abschnitt 5 wird zu Abschnitt 7 und der bisherige Abschnitt 7 wird zu Abschnitt 13, so dass die Nummerierungen der gefahrstoffspezifischen Abschnitte beibehalten werden.
• Eröffnung der Möglichkeit zur Erfüllung der Anforderungen der Abschnitte 5 bis 13 durch Lagerung in Sicherheitsschränken für alle Gefahrstoffe; die entsprechenden Regelungen finden sich am Anfang der jeweiligen Abschnitte.
• Die Anforderungen an die Zusammenlagerung gemäß Abschnitt 13 gelten erst, wenn auch im Lager gelagert werden muss.
• Die Bezeichnungen der Lagerklassen wurden aus der Zusammenlagerungstabelle in Abschnitt 13 gestrichen, um die korrekte Zuordnung der Lagerklassen, die nur basierend auf dem Fließschema in Anhang 2 erfolgen soll, zu fördern.
• Anlage 1 wurde gestrichen; die noch nicht im Hauptteil abgedeckten Aspekte dieser Anlage wurden in Form von Schutzmaßnahmen in den Hauptteil überführt.
• Anlage 2 wurde gestrichen.
• Anlage 3 ist jetzt Anhang 1.
• Anlage 4 ist jetzt Anhang 2.
• Anlage 5 wurde in Abschnitt 12 integriert.
• Anlage 6 wurde gestrichen; ein Hinweis zu Chloraten und Perchloraten wurde in Abschnitt 13.4 ergänzt.
Insgesamt erfolgte eine gründliche Überarbeitung mit dem Ziel möglichst klarer und einfacher Formulierungen; dabei wurden auch die zahlreichen Hinweise von Anwendern an die Geschäftsführung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) berücksichtigt.
Na dann müssen wir die Schulung zur TRGS 510 mit der aktuellen wiederholen.
Hätte man auch ein paar Tage früher veröffentlichen können.
Es gibt ja noch das Webinar am 17. März...als schwache Alternative zu dem deinigen
Ich sollte wohl dafür sorgen, das ich dann diesmal mit dabei bin ...
Jetzt darf ich erstmal sehen, dass ich bei dem Werk durchblicke, die relevanten Aussagen finde und dann die verbandlichen Schulungsunterlagen überarbeite. :pinch::wacko:
So, im Anhang mein Schulungsdokument, jetzt mit der aktuellen TRGS 510.
Habe jetzt nicht jeden Punkt erklärt, selbst durchlesen der TRGS ist durchaus sinnvoll.
Zentrales Steuerelement ist weiterhin Tabelle 1, die aber eine etwas abgeänderte Struktur hat. Zusammenlagerungsverbote sind weiterhin unterhalb 200kg nicht streng zu beachten. Die Zusammenlagerungstabelle ist jetzt in Abschnitt 13.
Viele Nummerierungen haben sich verschoben. Inhaltlich wurde auch einiges geändert, aber so genau habe ich das dann auch noch nicht verglichen.
Nett, oxidierende Gase darf man jetzt bis 50kg oder 1 Flasche außerhalb eines Lagers lagern. Nach der alten TRGS 510 war bei 2,5l Schluss.