Das Ausschütteln oder das Abblasen mit Druckluft ist nicht zulässig. Der immer wieder vorgefundene Druckluftschlauch zum Abblasen ist schon deshalb verboten, weil der in der Arbeitskleidung festsitzende Staub aufgewirbelt wird und so anschließend in die Atemluft gelangt. Das Abblasen mit Druckluft ist daher verboten.
Wer hat dieses Verbotsschild in der Werkstatt/Halle hängen? Hab dies vorher noch nicht gesehen.