Klettern in Palettenregale / PSAgA

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  • Ich mal wieder.........

    Bei ner Begehung PSAgA vorgefunden. (mit Falldämpfer=O)

    Auf die Frage, wofür die genutzt wird, folgende Antwort:

    Mitarbeiter ziehen die an, wenn im Palettenregal irgendetwas nicht in Ordnung ist.....=O
    Ablauf: Fahren mit Personenkorb nach oben, steigen dann von dort ins Regal oder sogar klettern sogar einfach hoch,=O=O "schlagen" sich an nem
    Regalträger an und machen dann da oben "ihr Ding"8|8|8|
    Da ist mir ja erstmal der Kitt aus der Brille gefallen......

    Frage:
    Gibt es irgendwelche technischen Lösungen , mobile Anschlagpunkte z.B. wie für Hallenträger, welche für Regale zugelassen sind?

    Meine mündliche Ermahnungen reichen dem Zuständigen nicht aus, er will etwas schriftliches, möglichst mit Rechtsquellen (8)) haben.

    Also, ich wurde darüber telefonisch informiert.......klar schreibe ich bei nächster Begehung da was zu.

    Angesprochen habe ich:

    - Übersteigen aus Mannkorb: verboten
    - Klettern: verboten

    - Regalträger: kein zugelassener Anschlagpunkt
    - PSAgA: keine Schulung, Falldämpfer eh ungeeignet

    Mein Vorgänger hat das so abgesegnet<X<X<X
    Irgendwie fehlt mir hier der Anfang.........

    Schönes WE:138:

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  • OK, dann handelt es sich wohl defintionsgemäß um Verkehrswege, die in den Regalen angesiedelt sind....

    Nächstes Stichwort: bestimmungsgemäße Verwendung der Regale?

    Soweit mir bekannt, müssen Paletten mit Staplern bedient werden, und nicht zu Fuß....

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  • E-BEN! Aber es werden Verkehrswege genutzt, um zur Arbeitsaufgabe (dies und das erledigen) zu kommen. Da es Verkehrswege mit Absturzgefahr sind, wird PSA verwendet. PSAgA Ausbildung, G41, Unterweisung, ASR A1.8 usw....

    Also: es sind keine Verkehrswege. Leute haben dort nichts zu suchen.

    Wenn doch: GBU, Arbeitsfreigabe - Ausnahmesituation - aber nicht regelmäßig.

    Umsteigen aus Körben ist übrigens per GBU machbar - es gibt sogar 'ne Beschreibung für. Man kann am Korb angeschlagen bleiben.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (9. Oktober 2020 um 16:31)

  • Bevor ich den Mitarbeitern jetzt geeignete Kurse im Besteigen von Regalen verordne, würde ich die Ursache an der Wurzel packen bevor es oben im Regal zu einem Problem wird:

    - Welche Möglichkeiten gibt es, vorher zu verhindern, dass sich Ware auf den Paletten verschiebt?

    - Sind die Kisten / Paletten für die einzulagernden Gebinde geeignet?

    - Welche Änderungen können vorgenommen werden?

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Thema --> Ladungssicherung

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin,

    die Angebotsvorsorge ist abschließend in der ArbMedVV geregelt. Dort steht von Absturz kein Wort, aber wir driften ab, da es in diesem Thread um etwas anderes geht und für die Diskussion um die G41 eigene Themenstränge exisiteren.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das macht doch ehrlich gesagt keinen Sinn!

    Ich kann doch jetzt nicht da hinten dran rumdoktern und die "Eignung zum Klettern im Regal mit den damit verbundenen Gefahren" irgendwie "absichern" wenn man die Ursache nicht gelöst hat! Dann müsstet ihr direkt auch beim Staplerfahrer mit Personenkorb die Eignung nochmal überprüfen, wenn er erlaubt, dass die Person den Korb oben ungesichert verlässt!

    Erinnert Ihr euch noch S-T-O-P ? Ursache ermitteln und verhindern, dass überhaupt irgendwer ins Regal klettern muss!

    Gruß Frank

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  • Moin,

    warum heben die Mitarbeiter die Ware nicht einfach runter und führen am Boden ihre Reparaturen etc. aus?

    Weil beim Herausheben der Palette u. U. Ware herunterfällt......

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    Gruß Mick

  • Also wir haben teilweise das gleiche Problem. Wir haben mehrere Hochregallagerplätze.

    Bei uns liegt das Problem darin wenn mal die Lagerplätze nicht richtig getroffen wurden und eine Palette dadurch etwas kippt und erst Ware abgeladen werden muss, bevor die Palette wieder sicher bewegt werden kann. Also es liegt nicht immer an falscher Ladungssicherung, auch der Faktor Mensch kann das Problem hervorrufen ;) .

    Wir haben dafür einen Hubsteiger mit Teleskoparm angeschafft, aber auch da ist teilweise das Aussteigen aus dem Korb von nöten. Dies ist über eine GBU geregelt und es dürfen nur zwei Personen im ganzen Betrieb, da eine extra Unterweisung und Schulung nötig ist/war.

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  • Ich sehe das genauso wie ZZZ.

    Dann wird m.E. die Ware nicht ordnungsgemäß gelagert.

    Das wurde weiter oben schon erörtert --> Ladungssicherung!

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  • EIN mal.

    Beim zweiten mal ist es kriminell.

    Willkommen in der Realität

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  • Also wir haben teilweise das gleiche Problem. Wir haben mehrere Hochregallagerplätze.

    Bei uns liegt das Problem darin wenn mal die Lagerplätze nicht richtig getroffen wurden und eine Palette dadurch etwas kippt und erst Ware abgeladen werden muss, bevor die Palette wieder sicher bewegt werden kann. Also es liegt nicht immer an falscher Ladungssicherung, auch der Faktor Mensch kann das Problem hervorrufen ;) .

    Wir haben dafür einen Hubsteiger mit Teleskoparm angeschafft, aber auch da ist teilweise das Aussteigen aus dem Korb von nöten. Dies ist über eine GBU geregelt und es dürfen nur zwei Personen im ganzen Betrieb, da eine extra Unterweisung und Schulung nötig ist/war.

    BAuA

    Lies dir nochmal die Definition über den Gefährdungsfaktor Mensch bei der BAuA durch.

    Wenn ein Mitarbeiter die Palette falsch ins Regal einstellt, kann nie der Mensch die Gefahr sein.

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