Hallo,
Das muss geregelt werden, wenn der Abgeordnete einen Attest vorlegt.
Ja, hat er doch. Und was soll da ein Landtag machen?
Soll ein Landtag dann sagen, wir akzeptieren Atteste
nur vom Arzt X? Das würde jedes Gericht dem Landtag
nur so um die Ohren hauen. Und das selbst, wenn es
so offensichtlich ist, wie hier in diesem Fall. Schließlich kann
niemand widerlegen, das eine solche Untersuchung nicht
stattgefunden hat.
Ansonsten: wenn ein Abgeordneter nackt und masturbierend teilnehmen möchte, oder brüllend - alles OK? Es gibt sehr wohl Hausrecht. Eine Maske ist durchsetzbar. Der Abgeordnete entscheidet doch selbst, ob er teilnehmen will (regelkonform ausgerüstet), oder nicht.
Man merkt, Sie kennen sich nicht wirklich aus. Ein Abgeordneter
hat eine Präsenzpflicht bei Sitzungen, das ist keine Frage ob
man teilnehmen will oder nicht. Und im Bezug auf die Hausordnung,
diese greift nicht, da sie schon grundsätzlich nicht für Abgeordnete
greift. Was greift wäre z.B. die Geschäftsordnung die vom Landtag
beschlossen wurde. Und sicherlich würde ein nackter Abgeordenter
zur Ordnung gerufen werden. Dann aber auch nicht von Mitarbeitern
des Landtages, sondern ausschließlich vom Präsidium. Da nur dieses
Ordnungsmaßnahmen ergreifen darf. Und würde der Betreffende
den Ordnungsrufen nicht folgen, wäre ein Ausschluss möglich.
Das betrifft aber nur die Sitzungsteilnahme im Plenarsaal.
Letztlich ist diese Diskussion aber sinnlos, da der Abgeordnete
REGELKONFORM dem Sachverhalt nachgekommen ist, nämlich
durch ein Attest und damit eine Befreiung und damit PUNKT!
Ich frage mich ernsthaft, worüber Sie diskutieren?
Gemeinsame Sichtweise: Bundesgesetze SIND gemeinsame Sichtweisen.
Ja, funktioniert ja super. Und das hat nichts mit Unregierbarkeit
zu tun.
Gruß
Simon Schmeisser