Was häufig verwechselt wird:
Es geht nicht um eine arbeitsfreie Zeit, sondern das ArbZG spricht in §5 von einer 11 stündigen ,,Ruhezeit,,. Wenn der Arbeitnehmer jeden Tag Privat 8 Stunden fährt, dann kann ich als Arbeitgeber davon ausgehen, dass er nicht ausgeruht zur Arbeit erscheint (ist aber die Pflicht des Arbeitnehmers). Deshalb kann ich ihn guten Gewissen nicht arbeiten lassen. Des weiteren muss man sich überlegen, ob man ihn am Straßenverkehr teilnehmen lassen kann- Ähnlich wie einen Besoffener, ist jemand, der mit Arbeit und Fahrt 18 Stunden tagtäglich auf den Beinen ist, eine Gefahr für sich und andere.
Deshalb ist die Abmahnung mehr als angebracht
Sorry das ist Blödsinn.
Ich fahre einen Dienstwagen, Ich darf den Privat nutzen.
Wenn ich Privat jeden Tag nach Feierabend nach Hamburg zu IKEA fahre darf mich niemand abmahnen.
Ich darf auch die ganze Nacht durchfeiern, oder Games Online spielen.
Das ArbZG verbietet nur meinem ARBEITGEBER mich betrieblich zu beschäftigen. Ich als Privatperson darf sogar nachts lange wach bleiben.