Hallo liebe Kollegen,
ich wende mich an Euch und hoffe auf einschlägige Erfahrungen. Ich bin nun als neu bestellter Gefahrgutbeauftragter in der Firma tätig und habe (leider) meinen ersten Fall.
Ein Lithium-Ionen-Akku (über 100 Wh) wurde vom Kunden bestellt, dieser will den Akku wieder zurücksenden, hat aber leider den Karton nicht mehr.
Die Problematik stellt sich daher, dass ein Rücktransport bei einem Lithium-Ionen-Akku über 100 Wh nur unter bestimmten Auflagen möglich ist.
Das Problem mit der Verpackung, Füllmaterial und Gefahrzettel kann durch einen vorbereiteten Karton gelöst werden.
Ich habe nur jetzt noch das Problem, dass DHL, UPS usw. einen Transport nicht durchführen möchte, da der Kunde keine Schulung laut ADR 1.3 hat.
Kann ich diese Schulung durch Anweisungen, Einpackanleitung usw. nachweisen oder wie läuft das in der Praxis, hat jemand hier Erfahrung? Wie geht ihr mit dieser "Grauzone" um?
Ich bin am verzweifeln!
Vielen Dank schon einmal im Voraus!