Beiträge von Busi911

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo,

    vielen Dank für die Antworten. Tatsächlich habe ich auch schon bei der DHL geschaut, diese schreiben:

    • (größere) Lithium-Ionen-Akkus mit
    mehr als 100 Wh Nennenergie
    (z. B. für lektrofahrräder/Pedelecs,
    Rollstühle, Segways, Uniwheels,
    Golfplatzfahrzeuge, etc.)
    (UN 3480 / Kl. 9 / M4)

    Sie schließen also genau diesen Akku (E-Bike) aus, deswegen bin ich weiterhin auf der Suche! Die detaillierte Beschreibung, dass es sich um einen E-Bike Akku handelt habe ich vergessen, aber 100 Wh Akkus werden generell bei denen nicht so gerne gesehen.

    Liebe Grüße

    Hallo liebe Kollegen,

    ich wende mich an Euch und hoffe auf einschlägige Erfahrungen. Ich bin nun als neu bestellter Gefahrgutbeauftragter in der Firma tätig und habe (leider) meinen ersten Fall.

    Ein Lithium-Ionen-Akku (über 100 Wh) wurde vom Kunden bestellt, dieser will den Akku wieder zurücksenden, hat aber leider den Karton nicht mehr.

    Die Problematik stellt sich daher, dass ein Rücktransport bei einem Lithium-Ionen-Akku über 100 Wh nur unter bestimmten Auflagen möglich ist.

    Das Problem mit der Verpackung, Füllmaterial und Gefahrzettel kann durch einen vorbereiteten Karton gelöst werden.

    Ich habe nur jetzt noch das Problem, dass DHL, UPS usw. einen Transport nicht durchführen möchte, da der Kunde keine Schulung laut ADR 1.3 hat.

    Kann ich diese Schulung durch Anweisungen, Einpackanleitung usw. nachweisen oder wie läuft das in der Praxis, hat jemand hier Erfahrung? Wie geht ihr mit dieser "Grauzone" um?

    Ich bin am verzweifeln!

    Vielen Dank schon einmal im Voraus!