Beiträge von Laudi

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    Rene,

    Dein Zitat bezieht sich auf die juristische Person. Damit hast Du noch keinen, der physisch unterschreibt...

    Du solltest noch einmal prüfen, wer denn im Rahmen der von dir genannten Organisationspflicht nun am Ende den Hut auf hat. In meinen Augen ist dies noch immer der Direktor, da er i.d.R. in genau dieser Organisation als Verantwortlicher benannt ist - es mag aber auch anders sein. (Nur wäre ich mit solchen "beschnittenen" Verantwortlichkeiten kein Direktor. Ach so - bin ich ja sowieso nich... ;)

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Hallo hier stimme ich der Michael zu. Oft ist es so, dass es ein Hoteldirektor für den laufenden - Tagesgeschäft - Betrieb gibt, er handelt oft im Auftrage der Zentrale und hat nur eingeschränkte Entscheidungsbefugnis. Ein Hoteldirektor oder wie auch bei Hotelgesellschaften genannt "Gastgeber" ist im Regelfall der Repräsentant vor Ort. Die Betreibergesellschaft - Pächter- hält die Fäden in der Hand. Hier ist die GF des Betreibers - Pächter - gefordert.

    Mit freundlichem Gruß

    Kai

    Hallo zusammen,

    die Mitgliedsbetriebe der BGHW können ein Onlinetool zur Erstellung verwenden.

    Es ist relativ einfach in der Bedienung. Kann auch mit eigenen Unterlagen, Berichten, Checklisten ergänzt werden.

    Wir haben derzeit 20 Standorte dort angelegt.

    Es ist alles Kennwortgeschützt und es können verschiede Rechte Amin, Benutzer, nur lesen, schreiben und lesen, verantwortlich vergeben werden.

    https://gefaehrdungsbeurteilung.bghw.de/ASM/

    Schönen Sonntag noch.

    Kai

    Hallo,

    bin wieder zurück. Sorry hatte etwas länger gedauert, das Formular Prüfprotokoll Wechselbrücken.pdfzu bekommen.

    Unser Mi haben es bei dem Veranstalter mit den 5 grünen Buchstaben in Köln gemacht und waren sehr zufrieden, hatte aber alle Vorkenntnisse- ist aj auch deren täglich Brot.

    Ausgebildete KFZ- oder LKW- Schlosser / Karosseriebauer sind besonders dafür geeignet. U.U. sind sie auch schon in der Ausbildung befähigt worden, je nach Art der Werkstatt.

    Haftung - wenn es zu einem Unfall kommt, kommen die Sachverständigen und Gutachter, wird dann festgestellt, dass der Prüfer einen Fehler gemacht hat (also den Fehler hätte erkennen müssen), wird er mit in die Haftung genommen. Bei Umwelt- Gefahrgut- oder Personenschäden kann es sehr schnell teuer werden.

    Tipp von mir: Lass lieber die Finger davon! Wir Sifa's können nicht alles und müssen nicht alles können, dafür gibt es Spezialisten.

    Hallo E.weline,

    danke für die Rückmeldung ist ein Teilschritt. Stimme Wizzard76 zu.

    "Es ist kein öffentlicher Verkehrsraum, sondern schon ein Firmenparkplatz - allerdings nichts mit Zugangsbeschränkung" damit gelten alle Straßenverkehrsvorschriften, StVo, StVZO, Führerscheinverordnung usw.

    Du hats noch einen Trumpf - evtl. brauchst du ihn ja nicht. ;)

    MfG

    Kai

    Hallo,

    den Container ist eine Baurechtliches und Brandschutzrechtliche Angelegenheit. Ist es zu dem öffentlicher Verkehrsraum (Privatgelände mit Zugang/-fahrt für Jedermann) wäre u.U. auch das Ordnungsamt ein Ansprechpartner, das geht auch anonym. Ladungsträger dürfen nicht einfach im Verkehrsraum abgestellt oder als Lager genutzt werden. Was wird aber darin gelagert? Wassergefährdende Stoffe oder andere Gefahrstoffe /-güter? Dann kämen hier auch noch WHG, AVwS und die TRG 510 usw.

    Sobald es mehr Geld kostet oder es anderweitig aufwendig wird, will keine GF etwas davon hören, egal ob es von einer Frau oder einem Mann kommt. Auch ich erlebe es regelmäßig. Wir dürfen es nicht persönlich nehmen, es ist unser Job zu beraten und Lösungen zu finden. Verantwortlich ist die GF. Wichtig nur wer schreibt der bleibt und kann es auch beweisen.

    Würde mich freuen, wenn Du uns mitteilst wie diese Sache ausgegangen ist.

    Viel Erfolg.

    Kai

    Hallo zusammen,

    aus meinen Erfahrungen machen es unsere Kunden u.a. ein Profiwerkzeughersteller. Diese geben dem Kunde eine Verpackung und eine entsprechende Verpackungsanweisung, dieser packt es hinein und wir holen es dann im Austrage unsere Kunden raus.

    Hier stimme ich dem Safety Officer Udo zu. Richtig mehre Paketdienstleister haben diese UN 3480 ausgeschlossen. TNT befördert es aber nicht als Luftfracht. Die meisten Stückgutspediteure haben kein Problem diese Güter zu transportieren - nur so günstig wie ein Paketdienstleister ist es nicht.

    Ich kann hier die KP-Dienst schon verstehen, die Pakete werden über automatische Sortieranlagen geschoben, gestoßen, geworfen sowie gekippt. Wenn so ei Ding in der Anlage hochgeht sind 10 Mio. Schaden vorprogrammiert.

    Wichtig, fast alle Stückgut-Kooperationen verlangen vom Auftraggeber die Prüfzusammenfassung des 38.3 Test, den sollte der Auftraggeber schon haben.

    Gruß

    Kai

    Hallo,

    wir setzen solche und ähnliche Stützen seit längerem ein. Der Hersteller selber hat hier

    in der Bedienungsanleitung die jährliche Prüfung angegeben.

    Da diese auch von Fremdfahrern genutzt und nicht gerade liebevoll behandelt werden(bei jedem Wetter im Einsatz und draußen) ist diese auch sehr sinnvoll.

    Eine BA habe ich hochgeladen.

    Gruß

    Kai

    Hallo Yaandy,

    hier stimme ich Nullchecker voll zu.

    Die Haftpflicht solltest Du erweitern, diese Dienstleistung mit aufnehmen lassen.

    Es ist zwar eine Momentaufnahme, wenn aber n einer technischen Unterwegskontrolle durch Sachverständige festgestellt wird, dass z. B. die Sicherung der Beine nicht in Ordnung ist oder der Rahmen gerissen, dann wird die Einheit stillgelegt und das mit der Ladung, die sich darauf befindet - wird u.U. sehr teuer.

    Vorkenntnisse in dem Bereich solltest Du die verschaffen. Wir haben zwei eigene Werkstätten, in der unsere LKW-Schlosser diese Prüfung vornehmen und dokumentieren. Die kommen bei 1100 Wechselbrücken auch nicht mehr hinterher. Daher haben wir Zusätzlich zwei externe Dienstleister, die in fast in ganz D tätig sind und Wechselbrücken vor Ort reparieren und auch prüfen.

    Vorteil wird nur bei der Prüfung ein Mangel festgestellt, dann kann er auch zu 98 % vor Ort gleich behoben werden. Nur eine kleiner Laufzeitverlust.

    Schönen Feierabend

    Kai

    Hallo zusammen,

    auch ich wurde November 2005 - als neuer Mitarbeiter angefangen im Juli - zu SiFa ohne

    Ausbildung bestellt. BG hatte es befürwortet und die Bezirksregierung hatte dann die
    schriftliche Zustimmung gegeben mit der Auflage innerhalb von 2,5 Jahre die Ausbildung nach
    dem damals neuen Model durchzuführen und zu bestehen.

    Viel Erfolg.