Rene,
Dein Zitat bezieht sich auf die juristische Person. Damit hast Du noch keinen, der physisch unterschreibt...
Du solltest noch einmal prüfen, wer denn im Rahmen der von dir genannten Organisationspflicht nun am Ende den Hut auf hat. In meinen Augen ist dies noch immer der Direktor, da er i.d.R. in genau dieser Organisation als Verantwortlicher benannt ist - es mag aber auch anders sein. (Nur wäre ich mit solchen "beschnittenen" Verantwortlichkeiten kein Direktor. Ach so - bin ich ja sowieso nich...
In diesem Sinne
Der Michael
Hallo hier stimme ich der Michael zu. Oft ist es so, dass es ein Hoteldirektor für den laufenden - Tagesgeschäft - Betrieb gibt, er handelt oft im Auftrage der Zentrale und hat nur eingeschränkte Entscheidungsbefugnis. Ein Hoteldirektor oder wie auch bei Hotelgesellschaften genannt "Gastgeber" ist im Regelfall der Repräsentant vor Ort. Die Betreibergesellschaft - Pächter- hält die Fäden in der Hand. Hier ist die GF des Betreibers - Pächter - gefordert.
Mit freundlichem Gruß
Kai