Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbrücken

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  • Hallo zusammen,

    bin ausgebildete SiFa und wurde heute von einem Transportunternehmer gefragt ob ich die jährliche Prüfung der Wechselbrücken für LKW's als Dienstleistung anbieten kann?

    Hierzu gibt es eintägige Seminare bei DEKRA oder TÜV und nach diesem Seminar ist man befähigte Person zur Prüfung von Wechselbrücken.

    Wer hat so ein Seminar besucht und wie sind diese inhaltlich?

    Was kann man einem Tag lernen, ist die Zeit für Lernstoff nicht zu kurz?

    Hat schon jemand Erfahrung damit gemacht und führt solche Prüfungen bereits durch?

    Wie lange benötigt man für so eine Prüfung und was muss geprüft werden?

    Kann ich so eine Dienstleistung überhaupt anbieten, wenn ich die Ausbildung nicht bei BG Verkehr gemacht habe?

    Möchte so viele Informationen wie möglich sammeln und dann entscheiden ob ich sowas dem Unternehmen überhaupt anbiete.

    Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.:thumbup:

    Grüße

    yaandy

    Einmal editiert, zuletzt von yaandy (15. Juli 2020 um 21:11)

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  • Konkret: kann ich nicht beitragen.

    Allgemein: Kurse über einen Tag sind sehr wenig anspruchsvoll. Du wirst höchstwahrscheinlich das "Handwekzeug" für den Job kriegen. Ich gehe davon aus, dass rudimentäre Schlosser-Skills zusammen mit einer Prüfliste und der Darstellung der Abweichungen die gewünschte Befähigung erbringen werden.

  • ob ich die jährliche Prüfung der Wechselbrücken für LKW's als Dienstleistung anbieten kann?

    Kennst Du Dich mit Wechselbrücken aus?

    Der Kurs ist die eine Sache zur Qualifikation, aber entsprechend §2 BetrSichV setzt sich die Qualifikation der befähigten Person aus mehreren Komponenten zusammen.

    "(6) Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt

    sind, sind diese zu erfüllen."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...ich schon wieder!

    Dienstleistung? - Selbstständigkeit? - Betriebshaftpflicht?

    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Hallo Yaandy,

    dann sollte, falls du es als Dienstleistung anbieten möchtest, die Betriebshaftpflicht um diese Tätigkeit erweitert werden. Ein Fall von Haftung könnte u.U. teuer werden.

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hallo Yaandy,

    hier stimme ich Nullchecker voll zu.

    Die Haftpflicht solltest Du erweitern, diese Dienstleistung mit aufnehmen lassen.

    Es ist zwar eine Momentaufnahme, wenn aber n einer technischen Unterwegskontrolle durch Sachverständige festgestellt wird, dass z. B. die Sicherung der Beine nicht in Ordnung ist oder der Rahmen gerissen, dann wird die Einheit stillgelegt und das mit der Ladung, die sich darauf befindet - wird u.U. sehr teuer.

    Vorkenntnisse in dem Bereich solltest Du die verschaffen. Wir haben zwei eigene Werkstätten, in der unsere LKW-Schlosser diese Prüfung vornehmen und dokumentieren. Die kommen bei 1100 Wechselbrücken auch nicht mehr hinterher. Daher haben wir Zusätzlich zwei externe Dienstleister, die in fast in ganz D tätig sind und Wechselbrücken vor Ort reparieren und auch prüfen.

    Vorteil wird nur bei der Prüfung ein Mangel festgestellt, dann kann er auch zu 98 % vor Ort gleich behoben werden. Nur eine kleiner Laufzeitverlust.

    Schönen Feierabend

    Kai

  • Guten Morgen Kai,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Sicher muss ich mir noch die Kenntnisse aneignen. Nebst meiner Qualifikation als Sifa, bin ich noch Industriemeister-Metall und an ständiges Lernen gewohnt :), ist zwar eine andere Richtung aber man lernt ja nie aus. Es geht ja um UVV-Prüfung und ich denke das ist machbar. Bevor ich das überhaupt zusage, werde ich selbstverständlich ein Seminar belegen. Wo haben Ihre LKW-Schlosser den Kurs belegt, kannst du hier jemand empfehlen?

    In meinem Fall wird es nur die Prüftätigkeit sein also evtl. Mängel erkennen und dokumentieren und die Beseitigung werden die Mechaniker des Transportunternehmers vornehmen. Vielleicht könntest du mir auch sagen wie lange man für eine Prüfung einer Wechselbrücke ungefähr benötigt?

    Da ich noch keinen Seminar in diese Richtung besucht habe, habe ich auch noch keine Erfahrungen. Vielleicht wäre es auch möglich eine Prüfliste zu bekommen?|?

    Danke dir im Voraus.

    Grüße

    yaandy

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  • Beseitigung werden die Mechaniker des Transportunternehmers vornehmen

    ....wäre es für das Transportunternehmen nicht einfacher (+ kostengünstiger) dann auch seine Mechaniker für die Prüfung fit zu machen?

    Meinen Kunden rate ich immer solche Dienstleistungen (wir bieten auch Prüfungen an) innerbetrieblich zu organisieren. Hier findet sich im vorliegenden Fall ja auch die "Fachkompetenz" im eigenen Haus.

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • ....wäre es für das Transportunternehmen nicht einfacher (+ kostengünstiger) dann auch seine Mechaniker für die Prüfung fit zu machen?

    Meinen Kunden rate ich immer solche Dienstleistungen (wir bieten auch Prüfungen an) innerbetrieblich zu organisieren. Hier findet sich im vorliegenden Fall ja auch die "Fachkompetenz" im eigenen Haus.

    Gruß

    Andy

    Hallo Nullchecker,

    das wäre womöglich kostengünstiger aber er möchte hier nach dem 4-Augen Prinzip vorgehen.

    Womöglich werde ich auch noch andere Themen auf dem Gebiet Arbeitssicherheit für das Transportunternehmen bearbeiten und somit hätte der Transportunternehmer alles aus einer Hand.

    Noch eine andere Frage....

    Was müsste ich bei der Prüfung der Wechselbrücke falsch machen, dass ich die Betriebshaftlichtversicherung einschalten müsste?

  • Was müsste ich bei der Prüfung der Wechselbrücke falsch machen, dass ich die Betriebshaftlichtversicherung einschalten müsste?

    Die Prüfung der Wechselbrücke. Standfestigkeit der Stelzen und Ladebodenstabilität falsch beurteilt. Brücke nicht stilllegen lassen, obwohl die Prüfung genau das ergeben hat.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Andere seite der Medaille: als Kunde moniert man die falsche Prüfung. Gegenseite: ist hinterher passiert.

    Die Beweislage, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Prüfung bestand, ist extrem dünn.

    Man sollte sich nicht darauf verlassen - aber ich kenne MINDESTENS einen Laden, der GENAU darauf setzt (kann ich nicht beweisen, aber diesen Eindruck haben die mir SEHR deutlich hinterlassen)... Satz mit X. War nicht zu Ladebrücken - sondern allgemein festgestellt: das Schlupfloch für den schlampigen Prüfer ist RIESIG.

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  • Ich denke bei einer Prüfung kann so einiges übersehen werden. Eben auch wenn man, wie in diesem Fall nicht unbedingt vom Fach ist. Ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik findet man wohl eher bei Überwachungsorganisationen oder in NFZ/KFZ Fachwerkstätten. Oder aber wie schon vorgeschlagen bei den geeigneten Mitarbeitern des Fahrzeughalters.

    Ob ein Industriemeister die Sachkunde in Fahrzeugtechnik mitbringt sei einmal dahin gestellt.

    Man sollte sich nicht darauf verlassen

    Wenn er selbstständig arbeitet sollte er sich in jedem Fall über seine Betriebshaftpflicht absichern. Was nutzen Millionen an Versicherungssummen, wenn die Tätigkeit des Prüfens nicht abgesichert ist.

    Grüß euch

  • Hallo,

    bin wieder zurück. Sorry hatte etwas länger gedauert, das Formular Prüfprotokoll Wechselbrücken.pdfzu bekommen.

    Unser Mi haben es bei dem Veranstalter mit den 5 grünen Buchstaben in Köln gemacht und waren sehr zufrieden, hatte aber alle Vorkenntnisse- ist aj auch deren täglich Brot.

    Ausgebildete KFZ- oder LKW- Schlosser / Karosseriebauer sind besonders dafür geeignet. U.U. sind sie auch schon in der Ausbildung befähigt worden, je nach Art der Werkstatt.

    Haftung - wenn es zu einem Unfall kommt, kommen die Sachverständigen und Gutachter, wird dann festgestellt, dass der Prüfer einen Fehler gemacht hat (also den Fehler hätte erkennen müssen), wird er mit in die Haftung genommen. Bei Umwelt- Gefahrgut- oder Personenschäden kann es sehr schnell teuer werden.

    Tipp von mir: Lass lieber die Finger davon! Wir Sifa's können nicht alles und müssen nicht alles können, dafür gibt es Spezialisten.

    Einmal editiert, zuletzt von Laudi (7. August 2020 um 18:45)

  • Hallo yandyy,

    als Industriemeister bringst Du die Voraussetzungen mit, die notwendig sind um an einem gescheiten Kurs teilnehmen zu können.

    Wenn Dein Kunde Dir mal die Prüfprotokolle der letzten Prüfungen zur Verfügung stellt, wirst Du feststellen, dass es kein Hexenwerk ist.

    Von Fahrzeugtechnik muss man da keine Ahnung haben. Rudimentäre Kenntnisse im Metallbereich und der Festigkeitslehre sind ausreichend. Das ist eine überwiegend optische Prüfung. Die mir bekannten Lehrgänge sind nicht schlecht. Ich habe meinen Kunden bisher immer, wie Nullchecker, empfohlen die eigenen MA schulen zu lassen.

    Noch ein anderer aber nicht unwichtiger Aspekt:

    Frag mal den Kunden, was er bereit ist für die Prüfung zu zahlen. Eine Prüfung dauert mind. 30 Min. zzgl. Dokumentation, An-/Abfahrt, Nebenkosten, etc.

    Von einigen Anbietern wird die Prüfung für 25€/Brücke durchgeführt... ich komme da mit meinen Kosten nicht hin. Wenn man noch die Schulungskosten umschlägt schon gleich überhaupt nicht mehr ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo Kollegen,

    ich wollte jetzt kein eigenes Thema anfangen. Aber das Thema Beauftragungen passt.

    Wie handhabt Ihr das mit "befähigte Personen zur Prüfung von Gefahrstoffschränken"?

    Macht Ihr das intern/extern, mit Lehrgang/nach Unterweisung? Oder habt Ihr "Mut zur Lücke"?

    VG Reinhard

  • extern mit Vertrag beim Lieferanten

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick