Guten Morgen,
unser Dienstherr hat in den Kaffeeküchen Wasserspender zur Verfügung gestellt. Diese sind an die Wasserleitung angeschlossen und bisher mit einer CO2-Zylinder (425g) versehen. An diesen Wasserspender kann gekühltes Trinkwasser mit unterschiedlichem Kohlensäuregehalt gezogen werden. Da die Wasserspender jetzt schon sehr gut genutzt werden und der Wechsel der CO2 Zylinder schon jetzt recht häufig erfolgen muss, wurde von anderer Stelle überlegt dort 2,5 kg Druckgasflaschen CO2 anzuschließen.
Die größte Gefahr geht dabei von unkontrolliert austretenden Gasen aus. Eine Gasnwarnanlage und ständige natürliche ggf. auch technische Lüftung für die Räume wird auch nicht als problematisch angesehen. Laut der BGN und ihrer Arbeitssicherheitsinformation ASI 6.80 "Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen" müssten die Räume jedoch entsprechend gekennzeichnet werden:
Dies würde aber wohl zu einee Menge Angst und Panik und Unverständnis unter den Bediensteten führen.
Muss die Kennzeichnung immer angebracht werden? Gibt es Mengenschwellen oder andere Lösungsmöglichkeiten?