Kennzeichnung von Räumen mit Getränkeschankanlagen

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  • Guten Morgen,


    unser Dienstherr hat in den Kaffeeküchen Wasserspender zur Verfügung gestellt. Diese sind an die Wasserleitung angeschlossen und bisher mit einer CO2-Zylinder (425g) versehen. An diesen Wasserspender kann gekühltes Trinkwasser mit unterschiedlichem Kohlensäuregehalt gezogen werden. Da die Wasserspender jetzt schon sehr gut genutzt werden und der Wechsel der CO2 Zylinder schon jetzt recht häufig erfolgen muss, wurde von anderer Stelle überlegt dort 2,5 kg Druckgasflaschen CO2 anzuschließen.


    Die größte Gefahr geht dabei von unkontrolliert austretenden Gasen aus. Eine Gasnwarnanlage und ständige natürliche ggf. auch technische Lüftung für die Räume wird auch nicht als problematisch angesehen. Laut der BGN und ihrer Arbeitssicherheitsinformation ASI 6.80 "Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen" müssten die Räume jedoch entsprechend gekennzeichnet werden:


    Unbenannt5.JPG


    Dies würde aber wohl zu einee Menge Angst und Panik und Unverständnis unter den Bediensteten führen.


    Muss die Kennzeichnung immer angebracht werden? Gibt es Mengenschwellen oder andere Lösungsmöglichkeiten?

    Gruß Roland

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  • Ich würde den Raum mit dem Warnzeichen vor Gasflaschen kennzeichnen.

    Weiterhin nur eine Installation in einem ausreichend großen Raum gestatten.

    Faustregel je kg an CO2 werden 17m³ Raumvolumen benötigt. Reserveflaschen sind in dem Raum nicht gestattet!

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Reserveflaschen sind in dem Raum nicht gestattet!

    Zitat von ASI 6.80

    An Stellen, an denen Druckgasflaschen zum Entleeren angeschlossen sind, dürfen Sie höchstens die gleiche Anzahl von Druckgasflaschen (als Reserve) bereitstellen.

    ;)

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich würde den Raum mit dem Warnzeichen vor Gasflaschen kennzeichnen.

    Weiterhin nur eine Installation in einem ausreichend großen Raum gestatten.

    Faustregel je kg an CO2 werden 17m³ Raumvolumen benötigt. Reserveflaschen sind in dem Raum nicht gestattet!

    Reserveflaschen sollen nicht in den Teeküchen gelagert werden.


    Die Faustregel bezieht sich auch eine vollständige Entleerung in einem Raum ohne Fenster und ohne enstehende Gesundheitsgefahr?

    Laut Rechner, der sich ja an der Faustregel orientiert, benötigt der Raum 46 m³ bei einer 2,5 kg Flasche CO2.


    Wie bringt man denn natürliche oder technische Lüftung in die Rechnung?

    Gruß Roland

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  • Zu [1]: Eyyy! Da wird ganz genau mit mol gerechnet, nix Faustregel!

    Wenn Du die Zeilen erweiterst, kannst Du Temperatur, Luftdruck usw. nach Deinen lokalen Bedürfnissen verändern!


    Zu [2]: x-facher Luftaustausch pro Stunde reduziert die Gefährdung:


    https://www.bgn.de/?storage=3&…a89165da99fbf15384441c01d

  • Guudsje, in der ASI 6.80 steht ja "höchstens", was besagt, mehr ist nicht zulässig, unter Umständen aber weniger. Es kommt schon auf die Schankanlage an. Bei einer Anlage für Bier ist man ohne Treibgas schlecht dran, das nimmt kein Kunde ab. Bei Wasser ist es dann eben ohne Gas. In einer Gaststätte auch eher nicht toleriert, in einer Teeküche halte ich es für durchaus akzeptabel, dass da mal eine Stunde kein Sprudelwasser verfügbar ist.

    Für die Lagerung gilt TRGS 510, somit >2,5 kg ist ein entsprechendes Lager erforderlich, solange man nicht mit Bereitstellung zur baldigen Verwendung argumentieren kann.

    Die Faustregel bezieht sich auch eine vollständige Entleerung in einem Raum ohne Fenster und ohne enstehende Gesundheitsgefahr?

    Die Faustregel berechnet bei gleichmäßiger Verteilung im Raum auf eine Konzentration von 3% CO2.

    Wie bringt man denn natürliche oder technische Lüftung in die Rechnung?

    Natürliche Lüftung ist immer schwierig, da sie nicht immer garantiert werden kann. Ansonsten kann man über die Luftwechselrate das vorhandene Raumvolumen rechnerisch vergrößern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Faustformel orientiert sich natürlich ab dem Highend-Rechner :thumbup:!

    Guudsje, in der ASI 6.80 steht ja "höchstens", was besagt, mehr ist nicht zulässig, unter Umständen aber weniger. Es kommt schon auf die Schankanlage an. Bei einer Anlage für Bier ist man ohne Treibgas schlecht dran, das nimmt kein Kunde ab. Bei Wasser ist es dann eben ohne Gas. In einer Gaststätte auch eher nicht toleriert, in einer Teeküche halte ich es für durchaus akzeptabel, dass da mal eine Stunde kein Sprudelwasser verfügbar ist.

    Für die Lagerung gilt TRGS 510, somit >2,5 kg ist ein entsprechendes Lager erforderlich, solange man nicht mit Bereitstellung zur baldigen Verwendung argumentieren kann.

    Die Faustregel berechnet bei gleichmäßiger Verteilung im Raum auf eine Konzentration von 3% CO2.

    Natürliche Lüftung ist immer schwierig, da sie nicht immer garantiert werden kann. Ansonsten kann man über die Luftwechselrate das vorhandene Raumvolumen rechnerisch vergrößern.

    Wir haben ein paar mehr Teeküchen und alle freuen sich über das gekühlte Wasser zum Nulltarif. Erst recht, wenn der Sommer richtig kommt. Daher kann ich den Gedanken verstehen, sich zusätzliche Arbeit sparen zu wollen.


    Zweifache technische Lüftung macht den Raum dann für die Verwendung im "Highend-Rechner :thumbup:" also doppelt so groß?


    Wenn die Raumgröße in Bezug auf die angeschlossene Größe der CO2-Flasche passt ~1 kg pro 17m³ (Achtung nur Fausformel benutzt ;)) fällt die zu kennzeichnende Erstickungsgefahr und eine Gaswarnanlage weg?

    Gruß Roland

  • Wir haben ein paar mehr Teeküchen und alle freuen sich über das gekühlte Wasser zum Nulltarif. Erst recht, wenn der Sommer richtig kommt.

    Frage mal die Experten, was die als Sommergetränk empfehlen.

    Gekühlte Getränke gehören in der Regel nicht dazu und Getränke mit Kohlensäure sind da auch kontraproduktiv.

    Zweifache technische Lüftung macht den Raum dann für die Verwendung im "Highend-Rechner :thumbup: " also doppelt so groß?

    Nein, daher sollte man in der Regel ohne die Lüftung rechnen. Du musst beachten, die Gasflasche könnte innerhalb relativ kurzer Zeit ausströmen z.B. wegen Schlauchbruch ohne entsprechende Sicherung. Jetzt muss die Lüftung dieses Gemisch abtransportieren bevor eine gefährliche Situation entsteht. Der zweifache Luftwechsel besagt ja nur, dass in der Stunde das Raumvolumen zwei mal ausgetauscht wird. Somit ist Deine Schlussfolgerung mit dem doppelten Raumvolumen durchaus korrekt, aber es berücksichtigt nicht den spontanen Vorgang der Gasfreisetzung, sondern nur den Zustand nach 1 Stunde.

    Wenn die Raumgröße in Bezug auf die angeschlossene Größe der CO2-Flasche passt ~1 kg pro 17m³ (Achtung nur Fausformel benutzt ;) ) fällt die zu kennzeichnende Erstickungsgefahr und eine Gaswarnanlage weg?

    Wenn du rechnerisch nachweisen kannst, dass bei spontaner Freisetzung keine Konzentration über 3% auftritt, kannst Du über die Gefährdungsbeurteilung festlegen, dass deswegen auf die Kennzeichnung der Erstickungsgefahr und die Gaswarnanlage verzichtet werden kann.

    Ich würde trotzdem bei der Unterweisung auf potentielle Erstickungsgefahr hinweisen, besonders auf die Schichtung, die bei Kohlendioxid auftreten kann und somit im Fußbodenbereich kritisch sein kann. Wenn z.B. in der Teeküche Säuglinge herumkrabbeln, könnte das für diese kritisch sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Bei uns sind die Gasflaschen in den Unterschränken, diese sind abschließbar, so dass nur die befugten Personen an die Gasflaschen kommen. Warnschild Gasflasche am Unterschrank und Raumzugang.

    Ich persönlich bin kein Freund dieser Anlagen und betriebswirtschaftlich sind sie in der Regel auch nicht sinnvoll zu betreiben im Vergleich zu Mineralwasserflaschen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es ist ein Wellnessprodukt:

    - Warm

    - Kalt

    - Blubber

    - Kein Blubber

    ...in beliebiger Kombination...


    Um das Gleiche zu gewährleisten, müsstest Du zwei Arten von Mineralwasser im Kühlschrank und außerhalb des Kühlschranks zur Verfügung stellen. Während Leitungswasser unterirdisch und in der Wand gelagert wird, musst Du all das Mineralwasser in den Geschäftsräumen lagern.


    Es gibt also Pro und Contra jenseits vom Preis....

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  • Hallo,

    wir haben auch Wasserspender, die mit 6kg CO2 Flaschen gespeist werden. Die Spender sind in innenliegenden Teeküchen mit schätzungsweise 10- 15 qm aufgestellt. Da sich ja Gas sammeln könnte müssen die Türen zum Flur offen gelassen werden. Durch fehlende Fenster ist die Lüftung in den Teeküchen eher schlecht.

    So ganz sauber erscheint mir die Sache nicht. Kann man den Flur in das Raumvolumen einrechnen?

    Im Zweifel werden wir viele Gaswarnanlagen brauchen. Da kommt Freude auf.

  • Wenn Ihr die Tür ausbaut - ja.

    Bisher sind die Türen noch drin, allerdings müssen diese offen bleiben. Fragt bitte nicht nach dem Sinn.

    Ich bin eben besonders über den Satz "Das Entleeren/Anschließen von Druckgasflaschen in Treppenräumen, Fluren oder Durchgängen ist grundsätzlich verboten" (Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen, BGN) gestolpert.

    Die Flasche ist ja bei einer fehlenden Tür quasi in einer Flur-Nische angeschlossen.

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  • Aus Brandschutzgründen sollten die Türen vorhanden und geschlossen sein. aus Arbeitsschutzgründen sollten die Türen ausgebaut sein. Jetzt hast Du die Wahl.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.