so und nicht anders.....
Guten Morgen,
die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebene Information " SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard" beinhaltet die Regelungen, die eingehalten werden sollten!
Das sind die Regeln, an die sich alle halten sollten! Natürlich gibt es auch Ausnahmen, dass ist doch auch verständlich! Aber für diese müssen dann auch Festlegungen getroffen werden!
Dabei wird die SiFa in Zusammenarbeit mit dem BA und dem Hygienebeauftragten/innen in die Pflicht genommen. Muss seiner beratenden Funktion ganz klar gerecht werden!