Maskenpflicht in einer Logistikhalle sinnvoll? Betriebsrat?

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  • Wurde in euren Betrieben evtl. auch eine Maskenpflicht eingeführt? Was sagt euer Betriebsrat dazu wenn ihr einen habt?

    Schreibt allgemein mal bitte, wie ihr aktuell zur Maskenpflicht im Unternehmen steht.

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  • Du weisst es noch nicht - aber ich vertrete den Standpunkt, dass ich nichts dazu beizutragen habe: die Vorgabe kommt von den Behörden gegen Allgemeingefährdungen. (allgemeine Infektionsgefährdung)

    Insofern sind die Vorgaben umzusetzen - Ende Gelände.

    Die Vorgabe gilt, wenn Abstände unter 1.5 m zwischen Mitarbeitern vorkommen können (und nicht erst dann, wenn der Abstand unterschritten wurde).

    Von daher: umsetzen oder beim Erwischtwerden Strafe zahlen.

    Was Euch NICHT droht: die BG im Haus oder Erhöhung der BG-Beiträge, falls Ihr Corona verbreitet, Es handelt sich ja auch nicht um Arbeitsschutz,

  • Du weisst es noch nicht - aber ich vertrete den Standpunkt, dass ich nichts dazu beizutragen habe: die Vorgabe kommt von den Behörden gegen Allgemeingefährdungen. (allgemeine Infektionsgefährdung)

    Insofern sind die Vorgaben umzusetzen - Ende Gelände.

    Die Vorgabe gilt, wenn Abstände unter 1.5 m zwischen Mitarbeitern vorkommen können (und nicht erst dann, wenn der Abstand unterschritten wurde).

    Von daher: umsetzen oder beim Erwischtwerden Strafe zahlen.

    Was Euch NICHT droht: die BG im Haus oder Erhöhung der BG-Beiträge, falls Ihr Corona verbreitet, Es handelt sich ja auch nicht um Arbeitsschutz,

    Also im Arbeitsschutzstandard COVID-19 (10 Regeln...) vom BMAS gilt nur die 1,5 m Abstandsregel in Unternehmen. Bei Nichteinhalten sollten "wirksame Alternativen" entwickelt werden, von Mund-Nasen-Schutz steht hier nichts...

    Hintergrund ist, dass unser BR die Maskenpflicht ablehnt (O-Ton:"Es weiß ja niemand ob das was bringt"), deswegen die Frage wie das bei euch gehandhabt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Bash-D (5. Mai 2020 um 13:58)

  • Der Arebitsschutzstandard COVID-19 ist FUD, weil die BG für Erkrankte nicht einsteht, also ist es kein Arbeitsschutz.

    Euer Bundesland schreibt verbindliche Infektionsschutz-Regeln vor. Wenn sie für Euch gültig sind, müsst Ihr sie umsetzen. Der BR hat NICHTS zu melden (da es sich nicht um Entscheidungen des Unternehmens handelt, und schon gar nicht um Arbeitsschutz).

    Wie ich lese, hat sich der BR zu einer Risikobewertung der Maßnahmen der Behörden erdreistet. OK - aber der Adressat ist die Landesregierung, nicht die Firma.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (5. Mai 2020 um 14:04)

  • Der Arebitsschutzstandard COVID-19 ist FUD, weil die BG für Erkrankte nicht einsteht, also ist es kein Arbeitsschutz.

    Euer Bundesland schreibt verbindliche Infektionsschutz-Regeln vor. Wenn sie für Euch gültig sind, müsst Ihr sie umsetzen. Der BR hat NICHTS zu melden (da es sich nicht um Entscheidungen des Unternehmens handelt, und schon gar nicht um Arbeitsschutz).

    Wie ich lese, hat sich der BR zu einer Risikobewertung der Maßnahmen der Behörden erdreistet. OK - aber der Adressat ist die Landesregierung, nicht die Firma.

    Naja, die Verordnung vom Land schreibt nur Regelungen für Einzelhandel, Schulen, Universitäten usw. vor. Für "normale" Betriebe zählt diese nicht, hier wird auf die Gefährdungsbeurteilung und auf allgemeine Pandemiepläne verwiesen. :D

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  • Also im Arbeitsschutzstandard COVID-19 (10 Regeln...) vom BMAS gilt nur die 1,5 m Abstandsregel in Unternehmen. Bei Nichteinhalten sollten "wirksame Alternativen" entwickelt werden, von Mund-Nasen-Schutz steht hier nichts...

    Keine Ahnung, welchen Arbeitsschutzstandard Du da hast, in meinem ist zu lesen: "

    Zwei klare Grundsätze gelten:

     Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden. "

    Für mich ist da die Sachlage eindeutig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Du bist, aber wenn nichts vorgeschrieben ist, muss auch nichts umgesetzt werden. Die Problematik ist dieser FUD...

    Da steht drin, was zu tun sei, es wird gesagt, dass es verbindlich sei, und im Dokument steht "wenn" und "soll" - und dass eine GBU notwendig sei.

    Es ist Schwachsinn. Es gibt keine GBU gegen allgemeine Gefahren, und COVID-19 ist eine allgemeine Gefahr.

    Schreib über der FUD-Publikation die Überschrift "Gefährdungsbeurteilung" und macht, was drin steht. Wenn der BR dagegen ist, muss er klagen. Auch in den Pausen, sind die Regeln vorgeschrieben. Wenn die Regeln Arbeitsschutz WÄREN, dürften in Pausen keine Vorschriften gemacht werden, und zwar GAR KEINE.

    Die Publikation der IG-Metall sind noch mehr FUD als die vom bmas. Die konnten den Schwachsinn tatsächlich noch toppen.

    Dass eine GBU gemacht werden soll, ist nur ein Vorwand, SiFa und Ba einzubinden. Zumindest die Sifa hat NICHTS mit Infektionskrankheiten zu tun, rein GAR nichts. Dafür sind Ärzte zuständig, und wenn er Pech hat, der Betriebsarzt. Die SiFa kann dann die Umsetzung der Ergebnisse der Beratung des Betriebsarztes überwachen, wenn es sich um arbeitsbedingten Infektionsschutz handelt, aber eine Sifa kann NIE IM LEBEN Bio-Gefährdungen bei gezielter Arbeit mit Biostoffen bewerten.

    Wobei... Wenn Du Dich rausnimmst, was sinnvoll wäre, muss der BR an die Firmenleitung... Und Du bist die BR-Mitsprecher los :D

  • Keine Ahnung, welchen Arbeitsschutzstandard Du da hast, in meinem ist zu lesen: "

    Zwei klare Grundsätze gelten:

     Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden. "

    Für mich ist da die Sachlage eindeutig.

    Eindeutig zweideutig:

    SOLL!

    Muss nicht - SOLL. "Soll" ist für MICH eindeutig ignorierbar.

    Welche Rechtsgrundlage hat so ein Grundsatz? Nicht einmal "Stand der Wissenschaft und Technik" trifft zu - es ist "Stand der Verhandlungen zwischen Politikern".

    Kein Gesetz, keine Vorschrift, keine Regel, noch nicht einmal eine Information.

    Und trotzdem drohen Bußgelder und Polizeieinsatz. Vor dieser Drohung wäre mir der Einwand des BR egal.

  • Keine Ahnung, welchen Arbeitsschutzstandard Du da hast, in meinem ist zu lesen: "

    Zwei klare Grundsätze gelten:

     Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden. "

    Für mich ist da die Sachlage eindeutig.

    so und nicht anders.....

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  • Soll bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es auch Tätigkeiten gibt, bei denen eine Schutzmaske nicht einsetzbar ist.

    Wie soll ein Patient beim Zahnarzt eine Maske bei der Behandlung tragen?

    Der Arbeitsschutzstandard gibt einen Rahmen vor, den man nach Möglichkeit einhalten soll. Sofern es nicht geht oder man bessere Varianten hat, sind diese eben einzusetzen. Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Bei technischen Regeln verfährt man doch genau so.

    Über den Arbeitsschutzstandard hat das BMAS den Aufgabenbereich der SiFa auch auf Infektionsschutz ausgedehnt. Das kann man so hinnehmen, oder auch ablehnen. Hinterher wird man sehen, was richtig war. In unserem Bereich müssen wir feststellen, dass Beratung gerne angenommen wird, da gewaltige Unsicherheit zu dem Thema vorherrscht.

    Ich selbst bin kein Fan dieser Masken, denn ich halte sie für belastend und deren Schutzwirkung für relativ gering. Aber das ist bei so manch einer anderen Schutzmaßnahme nicht weniger der Fall, da wird nur kaum deren Sinn und Verhältnismäßigkeit hinterfragt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Du bist einfach zu nachsichtig

    Das kann schon sein, aber Corona wird uns noch lange Zeit beschäftigen.

    Stand 5.5.2020 gab es 197 Fälle/100000 Einwohner, also 0,197%. Wenn ich dann davon ausgehe, dass die erkannten Fälle gerade mal 10% der realen Erkrankungsfälle abbilden, was ja die Studien um Heinsberg annähernd zeigen, haben wir momentan eine Erkrankungsrate von knapp 2%. In Deutschland ist das Virus ungefähr ab Februar aktiv, also gerade mal 3 Monate. Zur Herdenimmunität werden um die 60% überstandene Erkrankungen benötigt. Um also von unseren 2% auf 60% zu kommen sind bei gleicher Ausbreitungsgeschwindigkeit noch 90 Monate notwendig, somit 7,5 Jahre. So lange halten das aber weder die Menschen, noch unsere Wirtschaft durch. Bleibt also nur die Hoffnung, dass schnell ein in ausreichender Menge verfügbarer Impfstoff gefunden wird. In manchen Regionen waren die Krankenhäuser schon an ihrer Kapazitätsgrenze und das trotz Vorbereitung. Somit ist eine unkontrollierte Öffnung der Einschränkungen auch riskant. Was uns bleibt ist, bis ein Impfstoff verfügbar ist, die Wirtschaft und die Menschen einigermaßen normal leben und arbeiten zu lassen, aber eben unter notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Masken sind das, was man auf die Schnelle eben als praktikabel und sinnvoll angesehen hat. Ob er das letzten Endes auch ist, wird sich noch herausstellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In unserem Bereich müssen wir feststellen, dass Beratung gerne angenommen wird, da gewaltige Unsicherheit zu dem Thema vorherrscht.

    Moin Axel,

    sieht bei uns ganz genau so aus. Es wird fast ausnahmslos positiv aufgenommen, dass wir die Beschäftigten informieren und beraten, und eine gute Hygiene ist nicht nur in Zeiten von Corona wichtig.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das kann schon sein, aber Corona wird uns noch lange Zeit beschäftigen.

    (...)

    Das sehe ich auch so. Mir ist nur wichtig, WER die umsetzende und BERATENDE Verwantwortung hat, und zwar dass es NICHT die "SiFa" ist, denn der allgemeine, nicht aus dem Arbeitssystem heraus notwendige Infektionsschutz darf auch nicht mit "Arbeitsschutz" gelabelt zu sein. Das Label heißt "Infektionsschutz am Arbeitsplatz", und beratend sind dafür Ärzte, sofern keine vorgeschriebene Maßnahmen jegliche "Beratung" überflüssig machen. Dann mache ich gerne bei der Ausführung mit.

    Allerdings sehe ich eine andere Dynamik als bei Masern nicht als gesellschaftlich sinnvoll an. Lokale Herde müssen schnell erkannt und geblockt werden. Ein allgemeiner Shutdown war richtig, um Zeit für Erkenntnisgewinn und sinnvolle Maßnahmen zu finden. Ob sinnvolle Maßnahmen gefunden wurden, sei mal dahingestellt.

    Nach meiner Einschätzung gehen auch einige Berufe und Geschäftsfelder für lange Zeit über den Jordan (vor allem im Veranstaltungsbreich), was einen langfristigen Anstieg an Arbeitslosigkeit bedeuten wird. "Überflüssige" Jobs (wie Partyveranstalter) sind nämlich AUCH Jobs, die zählen, denn der gute Keynesianer weiß, dass das Geld zierkulieren muss

  • Bitte erläutere die Eindeutigkeit von "in Zweifelsfällen".

    für mich bedeutet das, egal was und wie viele Maßnahmen von einem Betrieb umgesetzt wurden, sobald es Zweifel an deren Wirksamkeit gibt müssen Mitarbeiter die sich näher als diese 1,5 m kommen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • zzz Ich verstehe deine Argumentation und kann sie in ganz großen Teilen nachvollziehen.

    Auf der anderen Seite wird immer wieder auf uns Fachkräfte verwiesen und das wir uns beteiligen sollen.

    Ich bin in dieser Hinsicht schon zwiegespalten, denn wie du schon geschrieben hast, so sind wir nicht dafür da vor Masern oder vor einer Grippe zu schützen.

    Andererseits kann man aber vielleicht auch blinden Aktionismus im Betrieb der die Mitarbeiter unnötig belastet verhindern.

    Auch die Maßnahmen die im Arbeitsschutzstandard stehen sehe ich teilweise kritisch. Eine Schmiereninfektion wurde z.B. noch nicht nachgewiesen und gilt als sehr unwahrscheinlich, trotzdem sollen Schutzhandschuhe benutzt werden.

    In vielen Geschäften sieht man die Angestellten, die nun den ganzen Tag Handschuhe tragen. Diese sollten bei Einhaltung der Hygieneregeln komplett überflüssig sein.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • In vielen Geschäften sieht man die Angestellten, die nun den ganzen Tag Handschuhe tragen. Diese sollten bei Einhaltung der Hygieneregeln komplett überflüssig sein.

    Genau aus solchen Gründen und noch einigen anderen sehe ich die Sifa hier schon mit im Boot....

    weiter fällt der Gesundheitsschutz schon in mein Aufgabengebiet... Corona ist halt nicht eine normale Grippe .....

    und deshalb müssen wir alle an einem Strang ziehen ... Ich für meinen Teil werde das mir mögliche dafür beitragen....

    (~~)

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • (...)

    In vielen Geschäften sieht man die Angestellten, die nun den ganzen Tag Handschuhe tragen. Diese sollten bei Einhaltung der Hygieneregeln komplett überflüssig sein.

    Die sind mit und ohne Einhaltung der Hygieneregeln überflüssig. Ich wüsste jetzt aus dem Stand nicht, wie Handschuhe Atemwege schützen. Vielmehr gibt es Hinweise, dass sich Sars-Cov-2-Viren auf Gummihandschuhen besser fühlen, als auf Haut, und länger infektiös bleiben.

    Der Infektionsweg von SARS-Cov-2 geht außerdem nicht DURCH die Haut, das kann man als Fakt ansehen.

    Das alles geht mich als SiFa eines Produktionsbetriebes (oder eines Einzelhandels) jedoch nichts an.

    Wenn jedoch die Geschäftsleitung als allgemeine Infektionsschutz-Maßnahme die Hautkrankheit des Mitarbeiters wählt, DANN müssen wir beratend eingreifen. Wir haben eine GBU ohne Schutzhandschuh beraten, nun ist der Schutzhandschuh da. Dadurch hat es eine Änderung des Arbeitssystems gegeben, und die GBU muss aktualisiert werden. Wir können die Handschuhe nicht wegberaten, weil das Arbeitssystem nicht durch uns gestaltet wird. Der Handschuh ist nun gegeben.

    Deswegen weisen wir auf die Folgen hin, und auf die Schutzmaßnahmen für die Schutzmaßmaßnahme (Unterhandschuhe, Creme, Tragezeitbegrenzung usw.).

    Was ich statt dessen sehe, patschnasse, im Sabber triefende Mitarbeiterhände unter dem Handschuh. Manchmal muss ich dabei würgen, so eklig sieht das aus. Das ist kein Arbeitsschutz. Ob das Infektionsschutz ist, und wie dieser Infektionsschutz "funktioniert", müssen andere entscheiden.

    Privat habe ich meine Meinung: Idi*ten.

    Als SiFa habe ich auch eine Meinung: nicht mein Job - außer über die gesundheitlichen Folgen solcher Entscheidung zu beraten. Wobei selbst hierfür der Betriebsarzt der bessere Ansprechpartner wäre, denn wir plappern als SiFa nur betriebsärztliche Erkenntnisse nach, ohne die biologischen und medizinischen Mechanismen zu verstehen und erklären zu können (normal will die zum Glück auch keiner hören).