Maskenpflicht in einer Logistikhalle sinnvoll? Betriebsrat?

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  • so und nicht anders.....

    Guten Morgen,

    die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebene Information " SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard" beinhaltet die Regelungen, die eingehalten werden sollten!

    Das sind die Regeln, an die sich alle halten sollten! Natürlich gibt es auch Ausnahmen, dass ist doch auch verständlich! Aber für diese müssen dann auch Festlegungen getroffen werden!

    Dabei wird die SiFa in Zusammenarbeit mit dem BA und dem Hygienebeauftragten/innen in die Pflicht genommen. Muss seiner beratenden Funktion ganz klar gerecht werden!

    LG aus Erfurt

    Torsten:303:

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  • für mich bedeutet das, egal was und wie viele Maßnahmen von einem Betrieb umgesetzt wurden, sobald es Zweifel an deren Wirksamkeit gibt müssen Mitarbeiter die sich näher als diese 1,5 m kommen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.

    Ich sehe da keine Eindeutigkeit. Wenn eine Klimaanlage (oder eine andere, technische Luftzirkulation) im Spiel ist, ist selbst in getrennten Räumen keine Eindeutigkeit mehr gegeben.

    Teilweise wird auch das Singen oder das schnelle Bewegen (mit Mundschutz oder im Freien) verboten.

    IMO fehlt den Angaben JEDE Eindeutigkeit (von den kolportierten Rechtsgrundlagen ganz zu schweigen).

    Im Prinzip ist "im Zweifel" eine mögliche Begründung für "immer" ebenso wie für "nie". Der Zweifel ist subjektiv, irgendwo im Dreieck zwischen Paranoia, Wissenstand und Gleichgültigkeit angesiedelt.

  • Dass eine GBU gemacht werden soll, ist nur ein Vorwand, SiFa und Ba einzubinden. Zumindest die Sifa hat NICHTS mit Infektionskrankheiten zu tun, rein GAR nichts.

    Wenn der Staat oder die Regierung des Bundes das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung bei unterschreiten der Abstandsregeln vorgibt und ich im Betrieb diese Regel tatsächlich nicht garantieren kann muss ich eine Gefährdungsbeurteilung machen weil das dauerhafte Tragen des MNB eine Zumutung ist und die Mitarbeiter in vielerlei Hinsicht belastet.

    Also bin ich als FASi mit dem BA im Boot um Maßnahmen zu finden die das dauerhafte Tragen von MNB vermeiden.

    Nicht umsonst beklagt sogar der Handel dass trotz Öffnung die Kunden keine Kauflaune zeigen. Auch den Kunden vergeht die Shopping Laune mit so einem Stofflappen vorm Gesicht.

    Zitat:

    Betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen
    zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard)

    Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der
    Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber hat
    sich von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten beraten zu lassen sowie
    mit den betrieblichen Interessensvertretungen abzustimmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Andrasta (6. Mai 2020 um 08:27) aus folgendem Grund: nachtrag

  • trotzdem sollen Schutzhandschuhe benutzt werden.

    Im Arbeitsschutzstandard ist dazu zu lesen: "Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen. Andernfalls sind bei der Verwendung der Werkzeuge geeignete Schutzhandschuhe zu verwenden, sofern hierdurch nicht zusätzliche Gefahren (z. B. Erfassung durch rotierende Teile) entstehen. "

    Somit sind für mich die Schutzhandschuhe das letzte Mittel, also eher die Ausnahme. Genau das sollte man als SiFa dann auch beraten und auf die schädigende Wirkung von dauerhaftem Handschuhtragen hinweisen.

    Wenn jedoch die Geschäftsleitung als allgemeine Infektionsschutz-Maßnahme die Hautkrankheit des Mitarbeiters wählt, DANN müssen wir beratend eingreifen. Wir haben eine GBU ohne Schutzhandschuh beraten, nun ist der Schutzhandschuh da.

    Siehst Du, schon bist Du als SiFa mit im Boot, auch wenn es sich um Infektionsschutz handelt.

    Im Prinzip ist "im Zweifel" eine mögliche Begründung für "immer" ebenso wie für "nie". Der Zweifel ist subjektiv, irgendwo im Dreieck zwischen Paranoia, Wissenstand und Gleichgültigkeit angesiedelt.

    Das Problem ist, man wollte auf die Schnelle eine allgemeingültige Regelung schaffen. Da es aber eine solche Vielzahl an Tätigkeiten und Möglichkeiten gibt, kann man nur Anhaltspunkte und Vorschläge liefern. Da aber Maßnahmen erforderlich sind, muss man auch einen gewissen Zwang hinter den Vorschlägen walten lassen. Es steht jedem Betrieb frei, bessere, wirkungsvollere und vielleicht dabei auch einfachere oder preiswertere Maßnahmen zu ergreifen, solange das Schutzziel erreicht und mindestens Gleichwertigkeit mit dem Arbeitsschutzstandard bewirkt wird. Wenn Du eine Universallösung hast, melde Dich beim BMAS, die werden sich bestimmt darüber freuen.

    Klar sind da auch die Arbeitsmediziner gefragt, aber nach ASiG arbeiten wir doch in der Regel im Team. In vielen Betrieben ist doch die zeitliche Verteilung der Tätigkeit zwischen SiFa und Betriebsarzt so, dass die SiFa hier deutlich mehr Einsatzstunden zur Verfügung hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • [1] Wenn der Staat oder die Regierung des Bundes das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung bei unterschreiten der Abstandsregeln vorgibt und ich im Betrieb diese Regel tatsächlich nicht garantieren kann muss ich eine Gefährdungsbeurteilung machen weil das dauerhafte Tragen des MNB eine Zumutung ist und die Mitarbeiter in vielerlei Hinsicht belastet.

    Also bin ich als FASi mit dem BA im Boot

    [2] um Maßnahmen zu finden die das dauerhafte Tragen von MNB vermeiden.

    [1] ja

    [2] darfst Du nicht auf der Persönlichen Ebene, denn die Maske ist gegeben. Du musst aber helfen, die Belastungen zu minimieren, z.B. durch andere Arbeitsorganisation und abwechselndes tragen der Masken.

    Die neuste Masche: Gesichtsschilder für die Angestellten.

    Weder Maske noch Schilder sind unsere Beratungsergebnisse. Sie sind vorgegeben. Wir können natürlich das Schild als weniger belastend als die Maske bewerten. Wir können aber nicht hergehen, und bewerten, ob Maske oder Schild wirksamer sind (oder beide totaler Müll).

    (...)

    Siehst Du, schon bist Du als SiFa mit im Boot,

    (...)

    DAS stelle ich nicht in Frage, aber ich BRINGE nicht die Handschuhe, sondern nehme sie als gegeben, und arbeite hinter diesem Punkt weiter. Noch mal: als Sifa ist man im Boot, aber nicht bei der Festlegung der Infektionsschutzmaßnahmen, und auch nicht bei einer GBU "Infektionsschutzmaßnahmen", sondern bei der möglichen Milderung der Folgen der behördlichen Vorgaben zum Infektionssschutz.

    (...)Es steht jedem Betrieb frei, bessere, wirkungsvollere und vielleicht dabei auch einfachere oder preiswertere Maßnahmen zu ergreifen, solange das Schutzziel erreicht und mindestens Gleichwertigkeit mit dem Arbeitsschutzstandard bewirkt wird. Wenn Du eine Universallösung hast, melde Dich beim BMAS, die werden sich bestimmt darüber freuen.

    (...)

    Siehst Du, DAS ist mein Problem. Ich HABE keine bessere Lösung. ich kann keine besseren Infektionsschutzmaßnahmen erarbeiten, keine besseren Backmischungen erfinden, keine besseren Flugzeuge bauen, keine besseren Energieträger ermitteln - ich kann nur bessere Arbeitsbedingungen beraten.

    Und weil ich all das Obiges nicht kann, beschränke ich mich darauf, was ich kann oder was ich auf meine begrenzte Grundqualifikation aufbauen kann.

    Wenn ich mal Infektologe werden will, studiere ich Biologie, vielleicht eine Ladung Medizin dazu, gehe nach Afrika und forsche an Ebola und Kongofieber, erarbeite ein paar belastbare Statistiken zu historischen Epidemien und Masern - danach komme ich wieder, und schlage bessere infektionsschutzmaßnahmen vor.

    Vorher muss ich noch 5000x den Rasen mähen, und außerdem alles umsetzen, was meine Frau gebietet, aber gleich danach setze ich mich dran.... :)

    Wenn ich nach ArbSchg im Produktionsbetrieb wegen Infektionskrankheiten tätig werden soll, dann muss die Infektionskrankheit politisch als Gefährdungsfaktor definiert werden, und die BG muss bei Erkrankungen am Arbeitsplatz (außerhalb des Personals für medizinischer Versorgung) für diese Infektionen einstehen, wie für alle anderen Erkrankungen, wie sie z.B. für die Hauterkrankungen einstehen wird, die kommen werden, weil jetzt für Fake-Infektionsschutz die Handschuhe getragen werden sollen (an denen die Viren wesentlich besser überleben, als auf der Haut).

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  • Wenn ich nach ArbSchg im Produktionsbetrieb wegen Infektionskrankheiten tätig werden soll, dann muss die Infektionskrankheit politisch als Gefährdungsfaktor definiert werden,

    Schau mal ins Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung der BAUA. Und dann noch in §2 der BiostoffV. Der Gefährdungsfaktor ist da und wird hier als nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen angesehen.

    Nur bei den bisherigen Erkrankungen wurde er nie als relevanter Faktor angesehen, da entsprechende Behandlungsmöglichkeiten bestehen und eine Infektion in der Regel relativ harmlos verläuft oder die Wahrscheinlichkeit einer Infektion als gering angesehen wurde.

    Bei Corona wird nun die Wahrscheinlichkeit und Schadensschwere als hoch angesehen und somit ist man dabei.

    und die BG muss bei Erkrankungen am Arbeitsplatz (außerhalb des Personals für medizinischer Versorgung) für diese Infektionen einstehen

    Auch das kann passieren, allerdings ist der Nachweis, dass die Infektion bei der Arbeitstätigkeit erfolgt ist zu erbringen, denn man kann nicht ableiten, dass dies so üblicherweise erfolgt.

    Versuche doch mal eine Lärmschwerhörigkeit als Büroarbeiter als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Da musst Du auch den Nachweis erbringen, dass diese Lärmschwerhörigkeit berufsbedingt erfolgt ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Schau mal ins Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung der BAUA. Und dann noch in §2 der BiostoffV. Der Gefährdungsfaktor ist da und wird hier als nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen angesehen.

    Nur bei den bisherigen Erkrankungen wurde er nie als relevanter Faktor angesehen, da entsprechende Behandlungsmöglichkeiten bestehen und eine Infektion in der Regel relativ harmlos verläuft oder die Wahrscheinlichkeit einer Infektion als gering angesehen wurde.

    Bei Corona wird nun die Wahrscheinlichkeit und Schadensschwere als hoch angesehen und somit ist man dabei.

    Auch das kann passieren, allerdings ist der Nachweis, dass die Infektion bei der Arbeitstätigkeit erfolgt ist zu erbringen, denn man kann nicht ableiten, dass dies so üblicherweise erfolgt.

    Versuche doch mal eine Lärmschwerhörigkeit als Büroarbeiter als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Da musst Du auch den Nachweis erbringen, dass diese Lärmschwerhörigkeit berufsbedingt erfolgt ist.

    Beispiel (aktuell) BG ETEM:

    "In sehr wenigen Einzelfällen kann eine COVID-19-Erkrankung die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls erfüllen. Grund dafür ist, dass die Corona-Erkrankung inzwischen weit verbreitet ist und eine nicht versicherte Allgemeingefahr darstellt.

    Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn die Infektion nachweislich innerhalb einer Arbeitsschicht durch den beruflich bedingten Kontakt mit erkrankten Personen entstanden ist. (...)"

    Also:

    - bei beruflich bedingtem Kontakt mit Erkrankten: KANN.

    - sonst: festgelegte Allgemeingefahr , also NEIN, selbst wenn der Kollege am Nebentisch oder am Fließband coronakrank ist/war.

    (Und die BG ETEM wird da nicht aus der Reihe der BGn ausbrechen mit dieser Einstellung zum Thema)

    Wir drehen und schon ein bißchen sehr im Kreis. Was Du zu COVID19 schreibst ist auch meiner Meinung nach richtig. Infektionsschutz ist tatsächlich wichtig. Die Maßnahmen hierfür sind wichtig.

    Nur: Nach wie vor sehe ich nicht die SiFa qualifiziert und bestellt für eben diese notwendigen Schutzmaßnahmen. Das gilt auch für Terrorismus, Erdbeben , Wetterereignisse [Tornados, Sturmfluten, Tsunamis], soziale Unruhen/Ausschreitungen und für alle anderen Ereignisse der Kategorie Allgemeingefahr.

    Mein vorheriger Arbeitsplatz hatte einen Parkplatz, zwischen dem und dem Betrieb eine Straße mit einer sehr unübersichtlichen Kurve zu überqueren war. Da hätte ich gerne einen schutz gesehen, Zebrastreifen, Tempolimit. Stadt sagt: nein, bzw. ja, wenn die Firma das bezahlt (paar zigtausend Euro. Firma sagt: nein. So läuft das. Und weil es so läuft, habe ich gelernt, wo mein Platz ist. Idealismus ist lobenswert, aber eine unfruchtbare Anstrengung.

    Mit den FOLGEN der Arbeitsgestaltung zur öffentliche Abwehr dieser Gefahren müssen wir uns auseinandersetzen, nicht jedoch mit den Maßnahmen und Methoden selbst. Wenn es nach MIR ginge, gäbe es in der Eifel keinen Arbeitsplatz ohne Evakuierungsplan, Erdbebensicherer Bauweise bis Richter Skala 9 usw. Immerhin sind es Arbeitsplätze auf einem AKTIVEN Vulkan - aber - Allgemeingefahr, für die die BG nicht aufkommt.

    Wir SiFas werden bezüglich allgemeinem Infektionsschutz nicht gefragt. Für mich bleibt es dabei: COVID-19-Maßnahmen sind EBENFALLS nicht mein Bier - nur die FOLGEN dieser extern verordneten Maßnahmen für die Arbeitssysteme betreffen meine Arbeit.

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  • Somit sind für mich die Schutzhandschuhe das letzte Mittel, also eher die Ausnahme. Genau das sollte man als SiFa dann auch beraten und auf die schädigende Wirkung von dauerhaftem Handschuhtragen hinweisen.

    Ich weiß das, aber offensichtlich viele Betriebe, Supermärkte, Tankstellen usw. nicht.

    Die neuste Masche: Gesichtsschilder für die Angestellten.

    Weder Maske noch Schilder sind unsere Beratungsergebnisse. Sie sind vorgegeben. Wir können natürlich das Schild als weniger belastend als die Maske bewerten. Wir können aber nicht hergehen, und bewerten, ob Maske oder Schild wirksamer sind (oder beide totaler Müll).

    Diese Gesichtsvisiere haben wir nun auch in einem Bereich im Einsatz, an dem ich das tragen der Mund-Nasen-Bedeckung als kritisch angesehen habe.

    Mir ist klar, dass dies Augenwischerei ist und diese Visiere auch nicht als Ersatz für die MNB zulässig sind.

    zumindest in Bayern nicht:

    "Ist es erlaubt, eine Visier-Schutzmaske als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden?

    Visier-Schutzmasken sind nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes. Sie dürfen zwar genutzt werden, können aber lediglich ergänzend zur Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden.

    Wichtig ist, dass die Mund-Nasen-Bedeckung groß genug ist, um Mund, Nase und Wangen vollständig zu bedecken und an den Rändern möglichst eng anliegt. Bei Visieren können sich Tröpfchen, vor allem durch die großzügige Öffnung nach unten und oben, nach wie vor leicht verteilen. Die relevante und notwendige Reduktion der Verteilung der Viren durch die Atemluft ist somit nicht gegeben und kein ausreichender Fremdschutz gewährleistet."

    https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ha…MundNasenSchutz

    Ich halte aber trotzdem erstmal still.

    Ich wollte auch ursprünglich keine GB zu Corona machen. Nun mach ich doch eine und zwar einzig aus dem Grund weil bei uns in der Firma einiges nicht sauber geregelt ist und ich die Mitarbeiter auch vor unnötigen Belastungen schützen möchte (soweit mir dies möglich ist).

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Gestern war ich im Baumarkt (nicht zum ersten mal, aber zum ersten mal "tagsüber", also gegen 16:00h herum).

    Es gab eine Schlange, die geduldig gewartet hat, Maskenpflicht und Abstandspflicht sowie Korbpflicht für JEDEN (meine Frau musste auch einen schieben).

    Es gab "Einbahnstraßen"-Regelungen.

    Ergebnis:

    - Körbe werden rein geschoben, dann abgestellt (eigentlich richtig so, die sind nur hinderlich).

    - Einbahnstraßen waren unübersichtlich. Entlang des Hauptgangs OK, eine Seite hin, andere zurück, aber durch die regale hindurch weiß man ja nicht, wo man raus- und wie man wieder zurückkommt. Wurden weitgehend ignoriert (richtig so, man braucht nicht unnötig durch den ganzen Markt zu rennen, vor allem, wenn man etwas sucht, und die Regalreihe mehrfach auf und ab läuft - haha "Einbahnstraße").

    - vor allem Männer, die recht verschrumpelt aussahen, also geschätzt 60+ trugen diese Community-Masken (oder medizinisch anmutende OP-Masken) in einer Art, die als "modisch" zu bezeichnen ist (Kinn verdeckend und ähnlich). Mitarbeiter haben sie nicht angesprochen.

    - ebenfalls in dieser Altersklasse und ++ rückten mir EINIGE auf die Pelle. Zum Glück konnte ich "fliehen", weil ich rechtzeitig "zu Ende" geguckt habe. Der Versuch, mit auf die pelle zu rücken, war aber eindeutig.

    Als SiFa habe ich nichts zu sagen zu den Masken und Abständen bei Obi.

    Mein privater Stand über die Infektionsgefährdung, die ich als SiFa NICHT äußern werde, ist jedoch, dass die Infektionsketten nicht über Einkäufe laufen, sondern über Menschengedränge und Ähnliches. Privat schätze ich den Abstand als die sicherste Methode des Infektionsschutzes ein. Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, billige ich aus rein privater Einschätzung der Rotzbremse (Tuch vor dem Gesicht) die besten Chancen ein, aber das Visier betrachte ich als gleichwertig. Der Rotz bleibt daran noch besser kleben als am Tuch, und die Ausbreitungsrichtung und -geschwindigkeit wird nach meiner Einschätzung ähnlich wie von einem Tuch gebremst. Gegen eine Verbreitung durch die Klimaanlage kommt nach meiner privaten Einschätzung nur PSA an, die eng anliegt und FFP3 filtert.

    Allerdings kann ich die private Einschätzung als Sifa nicht "verkaufen", und ich WILL das auch nicht. Sie ist nur Bestandteil meines Verhaltens in den Bereichen, in denen ich selbst die Verantwortung trage. Zum Beispiel habe ich derzeit oft Handwerker im Haus und Garten. Die brauchen bei mir keine Maske. Wir treffen uns draußen zum besprechen (Frischluft), und halten Abstand, wenn sie im Haus sind (ich bleibe weg). Das ist alles. Als Auftraggeber könnte ich denen natürlich die Maske aufzwingen. Halte ich für Unsinn.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (7. Mai 2020 um 08:30)

  • Hallo zusammen,

    das ist schon doll über was wir Arbeitsbeschützer uns Gedanken machen. Eigentlich sollten wir nur noch staunen, über die Stilblüten die Corinna im Land der Dichter und Denker treibt. Da buhlen Bund, Länder, Städte und Gemeinden darum, mit welchen Maßnahmen sie die Welt retten. Da saugt sich der oberste Arbeitsschützer, der heilige Hubertus, 10 Gebote aus den Fingern und erklärt mir, dass Arbeitsschutz auch Gesundheitsschutz ist. Man stellt nicht sonderlich überrascht fest, dass der Profifußball einen höheren Stellenwert hat, als das unsere Kinder wieder in die Kita´s oder zur Schule können, da die Kleinen, weil sie dumm wie fünf Meter Feldweg sind, die Viren verteilen wie Gummibärchen. Die besonders schützenswerten Personengruppen sich mit ihren Rollatoren und Sauerstoffgeräten aber weiterhin in Parks und Geschäften tummeln.

    Bei uns, in einem amerikanischen Konzern, mit auch so einem Geschäftsführer werden zusammen mit dem "Führungskreis" Maßnahmen getroffen, die alles an Ideen umsetzen was irgendwo mal erwähnt wurde und gleichzeitig damit alle Dinge zum Arbeits,- Brandschutz,- etc. außer Kraft setzen. Ok, das Tragen von Vollschutz und das vorsorgliche Impfen mit Sagrotan ist uns bisher erspart geblieben. Also beschäftige ich mich zur Zeit damit, Aktennotizen zu schreiben, dass ich beraten habe, aber der "Unsinn" trotzdem, auf Geheiß der GF trotzdem umgesetzt wird. Was willst du sonst auch machen. ||

    Das einzige wo ich mir heute sicher bin ist, dass bei der nächsten "Virenkrise", wie immer sie dann dann genannt wird, sich niemand mehr traut so einen Aktionismus abzuziehen. ( Ebola in Afrika scheint besiegt zu sein)

    Sorry für das, aber ich musste mir den Frust mal von der schwarzen Seele schreiben.

    Bleibt gesund

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • aber offensichtlich viele Betriebe, Supermärkte, Tankstellen usw. nicht

    Dann frage diese Betriebe doch einfach einmal an, wann dort zuletzt eine SiFa entsprechende Informationen übermittelt hat. Ich vermute, dort schlägt die SiFa höchstens ein mal im Jahr auf.

    dass dies Augenwischerei ist und diese Visiere auch nicht als Ersatz für die MNB zulässig sind.

    Ich halte den Mund-Nasenschutz und auch das Visier als "Spuckschutz" für geeignet, sprich die feuchte Aussprache die jeder mehr oder weniger hat, wird ein wenig ausgebremst und somit die gröbsten Tropfen mit möglicherweise anhaftenden Viren aufgefangen. Gegen feinst verteilte Tröpfchen dürften beide Produkte keinen vollständigen Schutz bieten, allerdings halte ich da den Mund-Nasenschutz für ein wenig besser, da auch beim Einatmen eine "Filterwirkung" anzunehmen ist.

    Privat schätze ich den Abstand als die sicherste Methode des Infektionsschutzes ein. Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, billige ich aus rein privater Einschätzung der Rotzbremse (Tuch vor dem Gesicht) die besten Chancen ein, aber das Visier betrachte ich als gleichwertig.

    Ich teile Deine Einschätzung. Abstand dürfte am wirkungsvollsten sein und dort wo ich den nicht einhalten kann, muss ich dann eben andere Maßnahmen ergreifen. Wie oben beschrieben ist nach meiner Einschätzung der Mund-Nasenschutz ein wenig besser als das Visier. Allerdings haben viele Masken das Problem, dass Brillenträger aufgrund beschlagender Brillen dann halb blind durch die Gegend gehen. Da wäre das Visier doch sinnvoller.

    Ich habe mir inzwischen beides gebastelt, nutze es aber nur im Notfall bzw. wenn es eben vorgegeben ist.

    Gestern hatte ich meine erste Busfahrt in der Krise und musste feststellen, dass die Mitbürger sehr rücksichtsvoll waren. Es wurde auf Abstand geachtet und auch die Masken einigermaßen sinnvoll getragen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Als Brillenträger habe ich das Beschlagen der Brille auf die letzte Phase des Ausatmens begrenzen können, und diese Phase halte ich nun kurz (atme etwas kräftiger aus, und dann sofort etwas stärker ein, um dann weiter normal einzuatmen).

    Ich trage einen Schlauchschal, und ziehe ihn bis unter das untere Augenlid. Dort sind allerdings mehrere Lagen zusammengeknüllt, die einen kleinen "Wulst" bilden.

    Die Brille hat außerdem eine Antibschlagsbeschichtung, und sie muss so sauber wie möglich sein, damit sie wenig beschlägt.

    Nachteil: die Nase ist etwas eingedrückt, aber da werde ich wohl eine Bastellösung mit Thermokunststoff bauen. Wenn sie funktioniert, setze ich mal ein Bild ein.

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  • Dann frage diese Betriebe doch einfach einmal an, wann dort zuletzt eine SiFa entsprechende Informationen übermittelt hat. Ich vermute, dort schlägt die SiFa höchstens ein mal im Jahr auf.

    Ich glaube wenn ich die Verkäufer frage, dann bekomme ich als Antwort "Welche Sicherheitsfachkraft".

    Ich halte den Mund-Nasenschutz und auch das Visier als "Spuckschutz" für geeignet, sprich die feuchte Aussprache die jeder mehr oder weniger hat, wird ein wenig ausgebremst und somit die gröbsten Tropfen mit möglicherweise anhaftenden Viren aufgefangen. Gegen feinst verteilte Tröpfchen dürften beide Produkte keinen vollständigen Schutz bieten, allerdings halte ich da den Mund-Nasenschutz für ein wenig besser, da auch beim Einatmen eine "Filterwirkung" anzunehmen ist.

    Augenwischerei bezog sich darauf, dass etliche Maßnahmen (bei uns im Betrieb) nicht konsequent umgesetzt werden bzw. von der QM gefordert wird, egal wie sinnvoll manches ist.

    Bezgl. des Gesichtsschutz sind sich da Behörden / Berufsgenossenschaften ja selber nicht einig. Die Einschätzung des Bayrische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege habe ich oben schon gepostet.

    Dem gegenüber steht bei der BGN:

    "Darf anstelle einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) ein Gesichtsvisier (Face Shield) verwendet werden? 

    Eine gute Händehygiene, Einhalten von Husten- und Niesregeln und das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter), sowie technische Abgrenzungen sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen. Sind diese Maßnahmen nicht zuverlässig umsetzbar, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Gleichwertigkeit von MNB und sog. Face Shields werden aktuell in der Fachwelt kontrovers diskutiert und untersucht.

    Kommt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss, dass durch das Tragen der MNB Beschäftigte an Arbeitsplätzen einer erhöhten Belastung (z.B. in der Küche oder Backstube) ausgesetzt sind, oder andere relevante Gründe wie z.B. die Lebensmittelhygiene, erschwerte Kommunikation mit Kunden und Mitarbeitern (z.B. Gehörlose) vorliegen, kann im Einzelfall ein geeigneter Vollgesichtsschutz getragen werden. Dieser hat das Gesicht vollumfänglich zu bedecken. Wird ein solcher Gesichtsschutz verwendet, so muss dieser für jeden Beschäftigten einzeln (personenbezogen) bereitgestellt werden. Die Reinigung der PSA und die hygienegerechte Aufbewahrung ist sicherzustellen. 

    Es kann allerdings sein, dass das zuständige Gesundheitsamt oder Ordnungsamt auch vom Personal das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen fordert, dann ist diese Anordnung rechtlich wirksam und zu befolgen. 

    https://www.bgn.de/corona/kassenarbeitsplaetze-und-bedientheken/#c10962-4800

    Momentan habe ich den Eindruck es wird hektisch nach Maßnahmen gesucht und umgesetzt ohne zu prüfen ob es Sinn macht oder nicht.

    Life is what happend to you while you busy making other plans