Generll sehe ich es auch so, dass die "Socken" wieder erlaubt sind. Achtung ist hier nur bei z.B. Verkaufsstellen. Hier würde ich mich an die entsprechende Ladesverordnung halten in der immer steht alle anwesenden Personen haben einen medizinschen MNS zu tragen.
Laut der Arbeitsschutzverordnung sind MNB nicht zulässig. Danach dürfen nur MNS und FFP-Masken getragen werden.
Ich würde mal behaupten der Punkt mit den MNB wurde bei der Überarbeitung übersehen.
Aus den FAQs zu der AVO
1.4 Inwiefern ist dieSARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung rechtlich bindender als die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel?
Die Verordnung und die Arbeitsschutzregel greifen ineinander und ergänzen sich. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist eine verbindliche Rechtvorschrift.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hat eine geringere Verbindlichkeit. Sie lässt den Betrieben mehr Spielraum bei der Auswahl und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hat aber Vermutungswirkung, d.h. bei Einhaltung der dort beschriebenen Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, die gestellten Arbeitsschutzanforderungen jeweils zu erfüllen. Er kann jedoch auch andere ebenso wirksame Maßnahmen treffen.