Umgang mit Coronavirus

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  • Moin,

    live und in Farbe. 8| In einem Team bei uns ist man sehr konsequent mit dem Lüften. Man teilt den Dienst so ein, dass möglichst keine zwei Personen in einem Raum sitzen müssen. Trotzdem stehen an jedem Doppelarbeitsplatz auch noch trennende Schutzeinrichtungen, da man eine Einzelbelegung nicht immer umsetzen kann. Seife und Händedesinfektionsmittel ist vorhanden und wird auch reichlich genutzt. Sobald die Beschäftigten auf dem Flur rumlaufen, tragen sie MNB.

    Gestern hatte eine Kollegin dort ihren 60ten Geburtstag. Stolz hat mir heute jemand das Video der internen Feier gezeigt. Die Kolleginnen und Kollegen haben ein wirklich witziges Theaterstück inszeniert. Der Chef hat ein Gedicht vorgetragen, und die ganze Mannschaft war maskenlos in einem Raum versammelt, und man hat gefeiert und gelacht.

    Heute ist das Personal wieder entzerrt, die Zimmer saukalt von der Lüfterei, die Masken auf, sobald man den Raum verlässt usw. Ja man nimmt diese Pandemie schon sehr ernst. speechless-squared

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • totale Übereinstimmung.

    Mit gefällt nicht, wie Teile der Bevölkerung mit dem Ganzen umgehen.

    Mit dem Ganzen meine ich nicht nur die Pandemie, sondern wirklich alles.

    Beispiel: Ein Lehrling in einer KfZ-Werkstatt (das Auto meiner Frau sollte eine neue Windschutzscheibe eingesetzt bekommen!!!!!)

    war der Meinung, er müsste das Auto mal in der Werkstatt fahren. Eingestiegen, losgerauscht, unter einer angehobenen Hebebühne

    durch (das darauf befindliche Fahrzeug bielb oben, DsD). Dach eingedrückt, weil Hebebühne nicht hochgenug war. Hätte man vorher mal gucken können, ob es reicht. :44:

    Hinter der Hebebühne stand ein weiteres Fahrzeug, leichter Heckschaden. Gebremst hatte ihn der Ständer mit der neuen Windschutzscheibe. Der hatte sich

    unter dem Fahrzeug verkeilt, sonst wäre der Heckschaden größer geworden.

    Unterm Strich, unser Fahrzeug ist Totalschaden. Ich habe mich dann mit der gegenerischen Versicherung rumärgern dürfen. Nur gezackers.

    Das einzige, was ich vom Verursacher gehört habe war: Tut mir leid. Zahlt aber alles die Versicherung. --> Scheissegal. Kein Verantwortungsbewusstsein,

    nur kein Schuldeingeständnis (über die Ursache schweigt der Betroffene, selbst der Meister weiß noch nicht genau, wie das passiert ist).

    Das führt jetzt auch zu weit. Aber keiner übernimmt Verantwortung, kein Schuldbewusstsein....

    so geht es mir mit vielem iMo. Das hängt wohl auch mit meiner winterlichen Winterdeppression zusammen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Moin,

    die anderen Länder werden nachziehen, sonst setzt der Einkaufstourismus in die "freien" Gebiete ein. Das wird lustig. Wir sind gerade wieder unter die 100er Inzidenz gefallen und werden dann wahrscheinlich auch hessenweit diese Regelungen bekommen, auch wenn "Uns Volker" gerade noch etwas anderes verkündet hat.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wobei Einkaufen am Tag geht noch

    Tagsüber, von 5 bis 20 Uhr, gelten strenge Ausgangsbeschränkungen in ganz Baden-Württemberg. Zu dieser Zeit sind dann nur noch folgende Punkte erlaubt:

    • Besuch von Einzelhandelsbetrieben
    • Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs
    • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
    • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung. Diese regelt zum Beispiel die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien.
    • Besuch von Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz (Demonstrationsfreiheit)
    • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
    • Sport und Bewegung an der frischen Luft ist ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Einschränkungen im Freien, wo doch als Risikobereich immer Innenräume angesehen werden, aber in der Nacht darf ich einen Minderjährigen begleiten.....

    Irgendwie sind diese ganzen Maßnahmen nicht durchdacht. Mal sehen, ob man die Einschränkungen dann auch in den Fallzahlen in 1-2 Wochen bemerkt. Ich befürchte eher nicht und zum Jahreswechsel oder kurz darauf bricht dann das Gesundheitssystem zusammen.

    Hier noch ein Youtube Video zur Corona Thematik aus unserer Klinik.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Die Fallzahlen übers Wochenende sind auch nicht realistisch. Die Werte werden einfach auf die Woche verteilt, das ist dann OK.

    Die Fallzahlen bis zum 10. Januar werden bei der Bewertung einfach ignoriert. Es ist ein "Blindflug" - kann man aber nicht ändern. Die sind auch egal, was willst Du sonst machen?

    Die Versager(*) drehen durch und machen "Harte" Regeln. Rhetorik wie die Familie Un. Für jeden vernünftigen Menschen ist das an Lächerlichkeit nicht zu überbieten, weil er schon FREIWILLIG entsprechend lebt und gelebt hat. Nur kann er jetzt im Namen des Infektionsschutzes bestraft werden, wenn er von seinem Grundrecht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, trotz voller Kontaktvermeidung. Das ist dann gemeint mit "hart". Jedenfalls sollte diese "Härte" reichen, um im "Blindflug" nicht zu beschleunigen. Deswegen sollten die Fallzahlen dann auch relativ egal sein.

    VIEL mehr kann man ohnehin nicht machen:

    - Schulen, Kitas zu (naturgemäß über "Jahreswechsel")

    - Alle Veranstaltungen geblockt (jetzt schon der Fall)

    - Alle Läden zu (sowieso an den Feiertagen)

    - alle Museen und Zoos zu (kann man verschmerzen)

    - ...

    Tja, und dann die Ausgangssperre, Masken bei frischer Luft ohne Kontakt zu Anderen usw...

    Zu (*): Nicht die aktuelle Handlungsweise macht sie zu Versagern, sondern die verlorenen 40 Jahre davor, insbesondere die letzten 9 Monate (z.B. Maskenpflicht nicht durchgesetzt, Zusammenrottungen z.B. im ÖPNV nicht verhindert). Der "harte" Lockdown ist die logische Konsequenz.

    "Wir werden uns bei vielen Bürgern entschuldigen müssen"... War das was?

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (12. Dezember 2020 um 11:43)

  • Nur kann er jetzt im Namen des Infektionsschutzes bestraft werden, wenn er von seinem Grundrecht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, trotz voller Kontaktvermeidung.

    Mit der in Artikel 11 GG geregelten Freizügigkeit ist die Freiheit gemeint, an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland (zeitweiligen) Aufenthalt, z.B. Urlaub, oder Wohnsitz nehmen zu können - mehr nicht.

    Dieses Recht gilt übrigens nur für Deutsche und nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik.
    Nachzulesen in der einschlägigen Kommentierung.

    Zutreffend wäre Artikel 2 GG in Verbindung mit Artikel 104 GG Abs. 1 Satz 1, da die Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassen werden.
    Eine Beteiligung des Parlaments - wie von einigen intelligenzresistenten MdB oder MdL gefordert - ist obsolet.
    Der Staat ist nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 sogar ausdrücklich zum Eingreifen verpflichtet!

    Übrigens, in Artikel 2 Abs. 1 ist sogar faktisch das Grundrecht auf Dummheit verankert.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (12. Dezember 2020 um 12:37)

  • Mit der in Artikel 11 GG geregelten Freizügigkeit ist die Freiheit gemeint, an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland (zeitweiligen) Aufenthalt, z.B. Urlaub, oder Wohnsitz nehmen zu können - mehr nicht.

    Dieses Recht gilt übrigens nur für Deutsche und nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik.

    Es gibt ja auch noch das Europarecht: "Die Freizügigkeit bedeutet zum einen, dass jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Dieses Recht ist in Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) garantiert." Quelle: BMI

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das ist richtig,
    wobei das europäische Freizügigkeitsrecht sich auf Aufenthalte beruflicher Art und zeitweilige private Aufenthalte in EWR-Staaten bezieht.
    Das steht aber hier nicht zur Debatte, sondern das Grundrecht auf Freizügigkeit, und das ist im GG verankert.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • ...
    Die persönliche Freiheit und die Grundrechte des Einzelnen enden nunmal dort, wo die persönliche Freiheit und die Grundrechte Anderer tangiert werden.
    Und das ist auch gut so.

    Und wo sind diese tangiert, wenn ich nachts alleine in der Natur unterwegs bin?

    Komisch, am Tage darf ich mich in völlig überfüllte öffentliche Verkehrsmittel zwängen, ich habe ja meinen Lappen vor Mund und Nase, aber in der freien Natur darf ich mich nachts nicht bewegen, auch nicht mit MNB.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Mit dem verlinkten Text gehe ich definitiv nicht konform. Der Nutzen der Maske (3 Lagen) ist belastbar nachgewiesen.

    Aber eine Begrenzung auf 15 km Umkreis und Ausgangssperre ist definitiv kein Infektionsschutz. Letztere ist genau dann Infektionsschutz, wenn man - wie gerade eben erlebt - Zusammenrottungen ohne Maske und Abstand, an BEKANNTEN ORTEN toleriert (Polizeidienststelle keine 200 m entfernt). Immerhin sind die Leute innerhalb von 15 km Umkreis, also safe.

    Maske an frischer Luft im großen Abstand und ohne Kontakt zu Anderen ist auch Gessler-Hut (z.B. auf Parkplätzen).

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (12. Dezember 2020 um 21:37)