Hallo zusammen
Weiß jemand wie die Mindestanforderung zum Nachweis festgehalten werden muss und ob man 15 ganze Tage nachweisen muss oder nur an 15 verschiedenen Tagen z.B. für je eine Stunde die PSAgA benutzt haben.
Genaues steht nicht unter 4.4 Praktische Fähigkeiten
Ausbildende müssen über die pädagogische Fähigkeit verfügen, die Ausbildungsinhalte erfolgreich zu vermitteln und eine Lerngruppe durch einen Lehrgang führen zu können.
Die praktischen Fähigkeiten und Erfahrungen haben Ausbildende durch eine zeitnahe, regelmäßige Benutzung der PSAgA bzw. RA (mind. 15 Tage im Jahr) nachzuweisen.
Gruß
MST