Wie schwer ist die Last?

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  • Guten Morgen zusammen,

    bei dem Studium der BGI 556 Anschläger gibt es einen Satz der bei uns im Kollegenkreis zu Dskussionen geführt hat.

    Zitat: aus BGI 556 Die Last - Gewicht und Schwerpunkt

    Für versandfertige Ware sowie an technischen Arbeitsmitteln der Werften, die schwerer sind als eine Tonne, ist die Kennzeichnung vorgeschrieben.

    Bei uns ist der Diskussionsansatz für diesen Bereich -Für versandfertige Ware sowie an technischen Arbeitsmitteln der Werften,.

    Die eine Seite sagt dieser Abschnitt ist zweigeteilt zu sehen

    1) Für versandfertige Ware
    2) sowie an technischen Arbeitsmitteln der Werften

    die zweite Seite interpretiert das diese Aussage nur für Werften gilt.

    Eure Meinung ist da gefragt.

    Ich danke im vorraus,
    RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo RaBau,

    ein entscheidender satz steht ja schon in den vorbemerkungen

    Zitat

    Die Hinweise in dieser Broschüre beziehen sich auf das Anschlagen von Lasten und die Benutzung von Anschlagmitteln in Handwerks- und Industriebetrieben, vom Schlossereibetrieb über den Fahrzeugbau bis zur Werft


    da steht nirgends das es nur für werften gilt.

    Zitat

    Für versandfertige Ware sowie an technischen Arbeitsmitteln der Werften


    das bedeutet für mich das sowohl als auch richtig wäre,was wiederum für mich bedeut das die zweite seite unrecht hätte.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hi RaBau,

    ...sieht für mich gar nicht so unklar aus...

    1. Versandfertige Ware -egal in welchem Betrieb - ist entsprechend zu kennzeichnen. (Frage am Rande: Wo finde ich denn diesen Hintergrund; Also wo steht geschrieben das so zu verfahren ist? und wie viele Fälle gibt es bei euch in denen alles auf einer Ware draufsteht - ausser dem Gewicht?!?!)

    2. Technische Arbeitsmittel auf Werften > 1 to sind mit dem Eigengewicht zu kennzeichnen. Ich könnte mir vorstellen, das ähnlich schwere Arbeitsmittel auch z.B. in Gießereien o.Ä. eingesetzt werden - gilt dort lediglich die Empfehlung es auch so zu machen? Kann ich nicht wirklich beantworten. Der Nachsatz in diesem Abschnitt deutet allerdings stark darauf hin, dass es sich hier bei der Kennzeichnungspflicht um eine Sonderregelung ausschließlich für den Werftbereich handelt.

    Soweit von mir.

    Schönen Tag, schöne Woche und schöne Grüße
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • .....außerdem ist das ganze eine BGI, also ein Hilfsmittel.......

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Danke zusammen,

    ich bin eurer Meinung und dachte nach einer Diskussion ob ich die Sätze nicht mehr richtig interpretieren kann.

    Aber jetzt gehe ich frohen Mutes weiter.

    Danke nochmals RaBau

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    Gruß RaBau

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