Hallo Kollegen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Ich bin gerade dabei die GFB "Mutterschutz" zu erstellen und stopere gerade über folgenden Punkt. Unsere Verwaltung (reine Büroarbeit) befindet sich im zweiten Stock. Das Gebäude war eine alte Scheune und hat nur einen Treppenraum. Das Brandschutzkonzept sieht in den oberen Etagen Notausstiege vor, die von der Feuerwehr mit Leitern zu erreichen sind. Dies ist alles gegeben.
Aber wie gehen ich mit einer Schwangeren Mitarbeiterin um wenn das Treppenhaus verraucht ist? Auf Leitern besteht ja eine erhöhte Absturzgefahr! Muss ich hier von einem BV ausgehen, da ich keinen zweiten "sicheren" Fluchtweg habe? Mein Bauchgefühl sagt ja aber ich würde gerne noch andere Meinungen hören.
Gruß Andre