Moin,
ich wurde gefragt, ob bei uns in den Kühlschränken Gelpads gelagert werden können, die man entweder zum Kühlen oder nach Erhitzung auch als Wärmepad verwenden kann. Irgendwie klingelt es bei mir ganz dunkel, dass Produkte, die dem Medizinproduktgesetz unterliegen, nicht so einfach den Beschäftigten bereitgestellt werden dürfen? Darüber hinaus klingelt es bei mir ganz dunkel, dass wenn solche Pads in Kühlschränken gelagert werden, diese nicht mit Lebensmitteln zusammen gelagert werden dürfen?
Bin ich gerade auf dem Holzweg oder trügt mich meine Erinnerung doch nicht?
Gruß Frank