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in unserer Verwaltung ist es seitens der Amtsleiter gestattet (oder geduldet), private Elektrogeräte einzubringen. Das kann das Ladegerät des Handys sein, oder auch die Kaffeemaschine oder Mikrowelle im Büro. Diese Gerätschaften werden, unabhängig ob dienstlich oder privat beschafft, gemäß DGUV-V3 regelmäßig wiederkehrend überprüft und dementsprechend gekennzeichnet.
Nun hatte ein Kollege gehört, das es in einer Verwaltung Probleme mit der Versicherung gab.
Eine Woche nach der Elektroprüfung hatte ein privates Ladegerät (Prüfergebnis Mangelfrei) überhitzt, was in Folge zu einem Zimmerbrand führte.
Die Dienststelle berief sich auf die Duldung seitens des Dienstherren.
Versicherung verweigerte die Zahlung.
Gibt es andere Erkenntnisse ?
Vielen Dank und schöne Feiertage