Private Elektrogeräte - versicherungsrechtliche Beurteilung

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  • :moin: ,
    in unserer Verwaltung ist es seitens der Amtsleiter gestattet (oder geduldet), private Elektrogeräte einzubringen. Das kann das Ladegerät des Handys sein, oder auch die Kaffeemaschine oder Mikrowelle im Büro. Diese Gerätschaften werden, unabhängig ob dienstlich oder privat beschafft, gemäß DGUV-V3 regelmäßig wiederkehrend überprüft und dementsprechend gekennzeichnet.
    Nun hatte ein Kollege gehört, das es in einer Verwaltung Probleme mit der Versicherung gab.
    Eine Woche nach der Elektroprüfung hatte ein privates Ladegerät (Prüfergebnis Mangelfrei) überhitzt, was in Folge zu einem Zimmerbrand führte.
    Die Dienststelle berief sich auf die Duldung seitens des Dienstherren.
    Versicherung verweigerte die Zahlung.


    Gibt es andere Erkenntnisse ?


    Vielen Dank und schöne Feiertage

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  • Moin Peter,


    das händeln Versicherungenen unterschiedlich. Die einen lehnen die Zahlung kategorisch ab, die anderen übernehmen anteilig, während in anderen Fällen komplett erstattet wird.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Kenne es so, dass in Absprache mit dem Feuerversicherer geregelt ist, dass private Geräte, welche trotzdem dauerhaft im Betrieb verbleiben bzw. regelmäßig im Betrieb auftauchen mit in die DGUV V3 Prüfung aufgenommen werden.


    Unter Abbildung der Tatsache, dass dann 80% der Geräte die nicht Firmeneigentum sind auch geprüft sind, lässt sich der Versicherer auf Zahlungen ein.


    Voraussetzung ist natürlich eine geregelte und dokumentierte Prüf- und Unterweisungskultur inklusive Wirksamkeitskontrolle.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

  • Versicherung verweigerte die Zahlung.

    Da wäre die Begründung interessant.

    Eine Woche nach der Elektroprüfung hatte ein privates Ladegerät (Prüfergebnis Mangelfrei) überhitzt, was in Folge zu einem Zimmerbrand führte.

    Scheint so als erfolgte der Ladevorgang nicht so, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben. Allerdings dürfte dies in der Lebensrealität in 99% der Ladevorgänge bei z.B. Smartphones so sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich habe dazu neulich erst Kontakt zu einer Versicherung weil wir einen Arbeitsraum neu konzipiert haben.


    Was geprüft ist ist versichert, wenn es Firmeninventar ist, wir bekamen jedoch einen Tipp, der umgesetzt wurde.


    Es gibt Steckdosen die einen USB Anschluss haben, wenn der Unternehmer so etwas einbringt und es dann eh regelmäßig geprüft wird, dann darf der Mitarbeiter sein Ladekabel nutzen.


    Eine Prüfung der Stecker der Arbeitnehmer ist zwar mach bar, jedoch wird das doch noch einem halben Jahr vernachlässigt, wer soll den Überblick behalten und das kontrollieren.


    Viele Grüße

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  • Stand Arbeitssicherheit, zwei Möglichkeiten:


    - Privatgeräte verbieten und bei jeder Begehung konsequent entsorgen.
    - Privatgeräte nach Anmeldung erlauben und konsequent im Prüfkataster führen.


    Ersteres ist Blitzsauber
    Zweiteres ist steuerlich Grauzone (geldwerte Vorteile können durch Mittagessen-Subventionierung am Limit sein, wenn jetzt auch der E-Check von der Firma bezahlt wird, ist man drüber - aber das ist Korinthenkackerei)



    Erfahrungswerte:
    Für das gute Betriebsklima sind erlaubte Privatgeräte zuträglich. Kaffeemaschinen müssen aber sauber sein, und wenn sie eine Heizplatte haben, müssen sie auf einer feuerfesten Unterlage stehen.
    Sind Privatgeräte nicht erlaubt, findet man sie bei Begehungen trotzdem in Massen.


    Stand Versicherung:
    Euren Ansprechpartner bei der Versicherung fragen.

  • Wenn ich die Mitarbeiter abhole und ich glaube mit dem Verbot dort aus Widerstand zu stoßen, dann ist der Geldwertevorteil doch ein gutes Argument was verstanden werden würde, sowas hatte ich z.B. nicht gebracht, klingt aber super, danke;)

  • Welchen geldwerten Vorteil habe ich als AN denn, wenn mein AG mein privates Elektrogerät sicherheitstechnisch überprüft, nach einer Regelung, die mich privat nicht tangiert?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich darf nur geprüfte Geräte in der Firma verwenden.
    Das Gerät gehört mir.
    Wenn ich das Gerät in der Firma verwenden will, muss ich nachweisen, dass es geprüft ist.
    Ich lasse es prüfen. Es kostet mich Geld.


    Oder - die Firma lässt es prüfen. Es handelt sich um einen geldwerten Vorteil.

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  • Oder - die Firma lässt es prüfen. Es handelt sich um einen geldwerten Vorteil.

    Wobei ich hier glaube, das die Summe zu dem Freibetrag nicht ins Gewicht fällt. Kenne bisher keine Firma die diese Prüfung für den einzelnen als Geldwerten Vorteil versteuern muss.
    Gruß Martin

  • Wie ich oben schon schrieb: Korinthenk....


    Eine Ex-Firma hat tatsächlich durchgerechnet, weil mit den Essenssubventionen, und mit dem Sommerfest das Limit praktisch erreicht war.


    Da die Firma streng überwacht wurde, hat sie es sehr genau genommen.


    Hat aber noch reingepasst. De facto ist also in meinem Kenntnisbereich nichts in Rechnung gestellt worden.


    Eine andere Firma hat Privatgeräte rundum verboten. Erfolglos.

  • Leider kommt die Geldwertevorteilregelung bei Arbeitgebern im ÖD immer vermehrt auf die Agenda.
    Wir sind gerade dabei für den Rechnungshof und das Finanzamt durch einen externen Steuerberater / Sachverständigen prüfen zu lassen, welche Tätigkeiten des AG für den Mitarbeiter einen Geldwertevorteil hat.
    Kostenlose Angebote --> aromatisierte Wasserversorgung, Prüfen von privaten Elektrogeräten, BGM, private Telefonate etc. etc.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • aromatisierte Wasserversorgung, Prüfen von privaten Elektrogeräten, BGM, private Telefonate etc. etc.

    Beim ersten und letzten Punkt kann ich ja einen geldwerten Vorteil für den AN erkennen, denn er nimmt eine Leistung in Anspruch, die ihn nichts kostet. Bei der Prüfung privater Elektrogeräte kann ich diese Leistung nicht so ganz erkennen, denn privat benötige ich die Prüfung nicht. Der Vorteil liegt doch dann eher beim AG, wenn ich mein privates Gerät für die Arbeit verwende.
    Wenn man es so auf die Spitze treiben möchte, dann müssten auch Arbeitnehmer, die Dienstkleidung gestellt bekommen hier einen geldwerten Vorteil versteuern, schließlich übernimmt der AG die Beschaffung, Reinigung und Reparatur und meine private Kleidung wird in der Zeit auch geschont.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nein.


    Die Nutzung des privaten Gerätes ist nicht betriebsdienlich - gehen wir davon aus.


    Der Arbeitnehmer verwendet Strom und nutzt das Gerät privat.


    Der Arbeitsschutz schreibt die Prüfung vor.


    Heißt: der Arbeitgeber MUSS die Prüfung voraussetzen, um das Gerät in der Arbeitsumgebung zu betreiben.


    Es ist ein Privatgerät. Nun hat der Arbeitnehmer die Wahl, das Gerät prüfen zu lassen, wenn er es im Unternehmen verwenden will, oder nicht zu prüfen, und nicht verwenden zu dürfen.


    Wenn der Arbeitgeber auch noch prüft, ist daraus ein geldwerter Vorteil ableitbar.


    Das ist nicht meine Idee. Ich kann die Begründung aber nachvollziehen.


    Im Endeffekt habe ich keinen persönlichen Berührungspunkt zu dieser Frage. Ich Stelle diese Information nur hin. Verwursten oder verwerfen darf dies der liebe Leser :)

  • Moin @AxelS,


    Dienstkleidung haben wir nicht. Wir haben lediglich für die Speisenversorgung, Handwerker und Hauswirtschaft Arbeitskleidung. Alle anderen tragen privat (Reha-Klinik).
    Wir lassen die jeweiligen Positionen, die ich aufgezählt habe, von einem ext. Steuerprüfer prüfen.

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    Gruß Mick

  • lle anderen tragen privat (Reha-Klinik

    hm, wie ist der geldwerte Vorteil für meinen AG.


    Meine Schuhe sind viel schneller runtergelaufen als bevor ich meiner jetzige Tätigkeit antrat.


    Und durch meinen privaten Wasserkocher (den es nicht von meinem AG gab)steht meine Arbeitskraft meinem AG ca 15-30 min mehr zur Verfügnng, denn sonst müsste ich 2-3 mal/ Tag in eine andere Etage, dort Wasser erhitzen und warten bis es kocht und für grünen Tee wieder auf 80 ° C abkühltlen lassen. Dann dort den Tee aufbrühen, da er nicht länger als 2 min 13 Sekunden ( :Lach: ) ziehen darf.
    Danach müsste ich den Aufzug nutzen, da ich mit einer Tasse mit heissem Tee nicht 3 oder 6 Etagen hochlaufen kann.(lauf sonst immer Treppen)


    Mein AG hat echt Glück gehabt, dass ich den Wasserkocher kaufte ! Dann kann er ihn auch ruhig prüfen :P

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Guten Morgen @AxelS,


    ich find die Diskussion darüber auch müßig. Es ist aber im Moment bei den DRV'en DAS Thema. Kommt also nicht von mir.



    Allen ein schönes Wochenende.

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