Moin,
normalerweise jammern wir ja immer im Forum, dass es schwierig ist, die Vorgaben des Arbeitsschutzes umzusetzen und die Menschen zu überzeugen, dass es sich um sinnvolle Regelungen handelt, die der Gesundheit der Beschäftigten dienen. Wir bohren die ganz dicken Bretter und fühlen uns oftmals wie Sisyphos, der versucht, den Fels auf den Berg zu rollen. Dass es auch anders gehen kann, habe ich jetzt live und in Farbe miterlebt. Gemäß der ASR 3.5 Raumtemeperatur heißt es unter anderem:
In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z. B.: .... hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und beson-ders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.
Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle hat man bei uns jetzt entschieden, dass unsere Schwangeren täglich maximal bis 13.00 Uhr arbeiten und dann nach Hause gehen. Sollte es bereits vor 13.00 Uhr für die Schwangeren nicht mehr auszuhalten sein, geben diese kurz Bescheid und gehen nach Hause. Der Clou an der Geschichte: Die fehlende Arbeitszeit wird einfach bis zur täglichen Sollarbeitszeit aufgeüllt, so dass die Kolleginnen keine Einbußen auf ihrem Zeitkonto hinnehmen müssen nur weil sie schwanger sind. Das finde ich mal eine sehr schöne Regelung und ein positives "Kümmern" des Arbeitgebers.
Was mir an der Sache am besten gefällt: Nachdem man gesehen hat, wie positiv die Betroffenen darauf reagiert haben und es wirklich als "Kümmern" wahrgenommen haben, hat man sich zum Ziel gesetzt, das als gelebte Praxis anzustreben. Es soll keine Einzelmaßnahme bleiben, die einmalig umgesetzt wird, weil jetzt eine außergewöhnliche Hitzewelle existiert, sondern man wird zukünftig bei den Beratungsgesprächen auch verstärkt auf den Punkt klimatische Belastungen achten und die Verkürzung der Arbeitszeit ohne Abzug von Stunden oder Minuten von der täglichen Sollarbeitszeit, als Standardmaßnahme aufnehmen.
Gruß Frank