Moin,
gemäß §14 (2) MuSchG hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 MuSchG und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 MuSchG zu informieren. So weit so gut. Mit der Novellierung des MuSchG sind nun alle Tätigkeiten in Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Gefährdungen für schwangere oder stillende Beschäftigte zu betrachten, unabhängig davon, ob in diesen Bereich schwangere oder stillende Frauen beschäftigt sind. Die Gefährdungen sind zu dokumentieren und geeignete Maßnahmen nach der Maßnahmenhierarchie abzuleiten und ebenfalls zu dokumentieren.
Natürlich ist es kein Problem, alle Beschäftigten über die Gefährdungsbeurteilung und die abgeleiteten Maßnahmen zu informieren. Mit stellt sich aber die Frage der Sinnhaftigkeit. Bei uns gibt es die unterschiedlichsten Tätigkeiten mit den unterschiedlichsten Gefährdungen:
- Forst
- Kinderbetreuung
- Bildschirmtätigkeit
- Hausmeister
- Gebäudereiniger
- usw.
Wenn ich jetzt alle 360 Beschäftigten über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für den Bereich unserer drei männlichen Forstarbeiter informiere, ist das meines Erachtens für die Akzeptanz des Gesundheits- und Arbeitsschutzes eher kontraproduktiv. Wir haben alleine ca. 190 Erzieherinnen und Erzieher, die ich dann darüber in Kenntnis setzen würde, welchen Gefährdungen schwangere oder stillende Frauen bei der Seilklettertechnik in der Forstarbeit unterliegen und welche Maßnahmen wir ergriffen haben. Ich glaube nicht, dass ich bei diesem Empfängerkreis auf großes Verständnis stoßen würde.
Ist der §14 (2) MuSchG tatsächlich so auszulegen, dass alle Beschäftigten über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu informieren sind oder genügt es, die Beschäftigten des betroffenen Tätigkeitsbereiches zu unterrichten?
Ich habe die Anfrage auch beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt. Anfrage bei der BG läuft ebenfalls.
Das Telefonat mit dem RP war eigentlich ganz witzig:
Guusdje: Problem ... bla ... bla. Wie ist der §14 (2) auszulegen?
RP: So wie es im Gesetzt steht. Alle Beschäftigten informieren.
Guudsje: Ich informiere dann eine Erzieherin über die Gefährdungen für schwangere und stillende Beschäftigte aus den Bereichen Seilklettern, Absturzgefährdungen beim Fensterputzen, Pflege von Dachbegrünungen usw.
RP: Ja so sieht es der Gesetzgeber vor.
Guudsje: Was würden Sie denken, wenn Sie so eine Information erhalten?
RP: Na ja..... eigentlich eine spannende Frage.
Wir sind dann so verblieben, dass ich meine Frage nochmals via Mail reingebe. Mal schauen, was dann als Antwort kommt. Aber mal ernsthaft. ich mache mich doch zum kompletten Vollidioten, wenn ich solche Infos an alle Beschäftigten und nicht nur an den tatsächlich betroffenen Personenkreis gebe. Wie seht Ihr das bzw. wie handhabt Ihr das bei Euch?
Gruß Frank