Hallo Kollegen,
in wieweit bin ich als Sifa denn für persönliche Probleme der Mitarbeiter zuständig? Bzw. fallen Themen wie folgendes unter "menschengerechten Gestaltung der Arbeit" oder "Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsaufgabe sowie der personellen und sozialen Bedingungen" wie sie im § ASIG festgehalten sind?
Folgender Fall:
Ein MA fühlt sich ungerecht behandelt von einem Vorgesetzten. Aus diesem Grund wendet er sich an die Vertrauenspersonen. Diese sind aber leider nicht in der Lage was zu unternehmen, da diese sich nicht verantwortlich fühlen. Das dies ein klares fehlverhalten der Vertrauenspersonen ist, steht hier außer Frage. zwingen kann man diese aber ja nicht etwas zu unternehmen Danach kommt der MA mit dieser Story zu mir.
Jetzt ist die Frage ob ich meine Kompetenzen überschreite wenn ich mich hier jetzt einschalte und sein Problem bei einer höheren Instanz anbringe.
Was meint ihr?
Danke schon mal