Teilnehmer Arbeitsschutzausschuss - ASA

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  • Moin,

    die Teilnehmer des ASA sind in §11 Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Allerdings ist dies keine abschließende Aufzählung, da sich aus anderen Rechtsvorschriften weitere Teilnehmer ergeben können. In §95 (4) SGB IX ist z.B. das Recht zur Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an den ASA-Sitzungen geregelt.

    Generell lief das hier bei uns bisher mit folgenden Teilnehmern ab:

    Betriebsarzt
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Vertreter des Arbeitgebers
    2 x Vertreter Personalrat
    Sicherheitsbeauftragte
    Meine Wenigkeit
    Mein Scheffe
    1 x Vertreter Gebäudemanagement (hat sich als sinnvoll herausgestellt, weil die fast bei allen technischen Maßnahmen mit im Boot sind)

    Bei Bedarf Beschäftigte aus verschiedenen Bereichen, die mit Fachwissen die Themen ergänzen oder Fragen beantworten konnten.

    Zugegebenermaßen ist die Vorschrift des §95 (4) SGB IX bislang nicht auf meinem Schirm gewesen. Ab sofort wird der Kollege natürlich eingeladen. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob es noch weitere Rechtsvorschriften gibt, nach denen andere Funktionsträger einzuladen sind (Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, was weiß ich für Beauftragte...) Eigentlich sind wir im ASA immer recht produktiv, und ich möchte die Runde auch nicht unnötig aufblähen, um weiterhin effizient zu arbeiten. Natürlich möchte ich aber auch niemanden ausschließen, der das Recht zur Teilnahme hat. Vielleicht kann mich ja einer von Euch erhellen, ob ich jetzt alle Schäfchen in der Herde habe oder ob mein Hütehund noch eines von der Weide zur Herde treiben muss.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (25. Oktober 2017 um 12:57)

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  • Schwerbehindertenvertreter...der ist bei uns auch dabei.

    Die Rechtsvorschrift kenne ich leider nicht, aber er hat sich quasi etwas aufgedrängt und bei Fragen bzw. Anträgen was diese MA betreffen ist er da immer ganz gut aufgestellt

    Ich wusste teilweise gar nicht, was alles als Schwerbehinderung gilt

    :bremse:

  • Hallo Frank,

    nein, weitere Personen sind gesetzlich nicht verpflichtend einzuladen. Es kann aber sein, dass auf Grund einer Betriebsvereinbarung noch weitere Personen dazu kommen. Der Betriebsrat hat nämlich bei der Nominierung der Teilnehmer ein Wörtchen mitzureden. Aber ich gehe von aus, die Vereinbarung wäre dem Herrn Guudsje bekannt, falls vorhanden.
    Gibt es bei euch einen Brandschutzbeauftragten, würde ich empfehlen den mit einzuladen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Frank,

    wir laden die Mitarbeiter je nach Fragestellung oder Thema ein. Sofern der Schwerbehindertenbeauftragte nicht gefordert ist, wird dieser auch nicht eingeladen.
    Aber das von dir genannte SGB und denn betreffenden § werde ich dann wohl mal lesen müssen.
    Ansonsten bläht man die Sitzung so unendlich auf. Das gilt es zu vermeiden. Das bestimmen bei uns die Direktoren.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Aber ich gehe von aus, die Vereinbarung wäre dem Herrn Guudsje bekannt, falls vorhanden.

    Moin Stephan,

    ja, gäbe es eine solche Vereinbarung wäre mir diese bekannt, da ich sehr gut und sehr eng mit dem Personalrat zusammenarbeite.

    Gibt es bei euch einen Brandschutzbeauftragten, würde ich empfehlen den mit einzuladen.

    Nö, existiert bei uns nicht.

    Aber das von dir genannte SGB und denn betreffenden § werde ich dann wohl mal lesen müssen.

    Moin Mick,

    das ist sicherlich nicht die schlechteste Idee. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin Mick,
    das ist sicherlich nicht die schlechteste Idee. ;)

    Gruß Frank

    Das habe ich getan. Ich lese das so: ich muss Ihn zu ASA Sitzungen einladen; die SBV darf Themen, die Ihn betreffen einreichen; sofern er keine Themen hat, muss er nicht teilnehmen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • §95 (4) SGB IX

    Hallo Frank :15:

    Hab es auch mal nachgelesen . Steht da tatsächlich . Hatte ich bisher auch nicht auf dem Schirm. Kam aber auch noch nichts von der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat.

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Wer liest auch schon das SGB? Sind so viele Teile. Ich habe mal gerade Winne2 und so geschafft.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin,

    es macht absolut Sinn den Kollegen einzuladen, denn auch wenn man das Thema Schwerbehinderung scheinbar gar nicht auf der Agenda hat, kommt man manchmal mit der Thematik in Verbindung. Ich war sehr überrascht, wer in unserem Laden alles schwerbehindert bzw. einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist. Außerdem beleuchtet die Schwerbehindertenvertretung technische Änderungen/bauliche Änderungen manchmal aus einem anderen Blickwinkel, an den man als nicht Schwerbehinderter nicht gedacht hat.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin, Frank,

    Mir stellt sich jetzt die Frage, ob es noch weitere Rechtsvorschriften gibt

    wenn Ihr als Stadt auch Gefahrgut empfangt, dann benötigt Ihr Mitarbeiter, die sich mit Gefahrgut auskennen.
    Fallbezogen könnte es sinnvoll sein, bei ASA-Sitzungen eine "beauftragte Person für Gefahrgut" hinzuzuziehen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    man kann den ganzen Ausschuss natürlich unnötig aufpuschen.
    Ist das förderlich und konstruktiv?

    Wir laden zu jeder Sitzung die üblichen Verdächtigen sein. Die SiBe's rotieren, also sind nicht alle gleichzeitig da. Bei speziellen Anliegen gibt es auch spezielle Teilnehmer. In diese Schublade würde ich dann auch Gefahrgut und Umweltschutz packen: Anwesenheit, wenn sinnig.
    Genauso kann es sein, dass ein BR-Mitglied auch ein SiBe ist. Der kommt dann auch nicht doppelt.

    Wie war das? DGUV V0?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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