Moin,
ich hätte gerne mal eine Einschätzung von Euch, auch wenn es nur indirekt meine Baustelle ist. Die Kollegen unserer Hilfspolizei haben in sich Abstimmung mit Ihrer Führungskraft stichsichere Westen besorgt. Nach §1 (3) Ziffer 3 der PSA-Benutzungsverordnung handelt es sich hierbei nicht um PSA, die dieser Verordnung unterliegt. Teilweise tragen die Kollegen diese Westen jetzt, teilweise nicht. Bei warmen Wetter eher nicht, an kälteren Tagen ja. Wenn man alleine läuft, eher nein, hat man in der Innenstadt besonders viele "Zuschauer", die die martialische Ausrüstung bewundern, eher ja.
Der Ankauf erfolgte nicht aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung, sondern weil die "richtige" Polizei das auch hat. Man kann natürlich nicht für jedes Szenario festlegen, wann die Westen zu tragen sind und wann nicht. Ein renitenter Falschparker kann genau so zum Messer greifen wie ein Teilnehmer einer Demonstration, bei der Menschen des linken und rechten Spektrums aufeinanderprallen. Bevor ich jetzt aber die Führungskraft dezent darauf hinweise, dass die Westen meines Erachtens immer getragen werden sollten, wenn man mit der Gefahr durch eine Messerattacke rechnet, würde ich gerne mal Eure Einschätzung hören.
Gruß Frank